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Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />

Sozialausschuss<br />

gemacht werde, dass ohne die bisherige Förderung durch das<br />

Sozialministerium eine angemessene Betreuung der Jugendlichen<br />

letztlich nicht mehr möglich <strong>und</strong> finanzierbar wäre. Der<br />

Vorsitzende der LAG fordere daher eine Änderung der Standards<br />

für die Betreuung von Minderjährigen in Jugendwohnheimen.<br />

Sie erk<strong>und</strong>igte sich nach der Reaktion des Sozialministeriums<br />

auf dieses Schreiben, insbesondere hinsichtlich einer Anpassung<br />

der Betreuungsrichtlinien.<br />

Ein weiterer Abgeordneter der CDU brachte zum Ausdruck,<br />

dass es ihm unakzeptabel erscheine, wenn in Zeiten bestehender<br />

Jugendarbeitslosigkeit, in denen um jeden einzelnen Ausbildungsplatz<br />

gerungen werden müsse, derartige Fördermittel gestrichen<br />

würden. Er regte an, zum Ausgleich gegebenenfalls<br />

auch einen Teil der Fördermittel des Wirtschaftsministeriums<br />

zur Unterstützung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätten<br />

umzuwidmen.<br />

Er argumentierte, andernfalls stehe zu befürchten, dass immer<br />

mehr Betriebe sich künftig nicht mehr an der Ausbildung<br />

Jugendlicher beteiligen würden. Die Erfahrungen der letzten drei<br />

Jahrzehnte belegten, dass dies eintrete, wenn ausbildende Betriebe<br />

immer wieder mit weiteren Zusatzkosten belastet würden.<br />

Gerade Ausbildungsplätze in Berufen, die in Landesfachklassen<br />

unterrichtet würden, würden in der Regel von kleineren Betrieben<br />

angeboten.<br />

Er hob hervor, er trete zugunsten des Erhalts dieser Ausbildungsplätze<br />

ein <strong>und</strong> spreche sich deshalb dafür aus, die Kosten für die<br />

erforderliche sozialpädagogische Betreuung in den Wohnheimen<br />

nach Möglichkeit aus Mitteln des Kultusministeriums aufzufangen.<br />

In Anbebtracht der geringen Höhe des Zuschussbetrages<br />

halte er die jetzige Lage für nicht hinnehmbar.<br />

Die Staatssekretärin im Sozialministerium verwies auf die allgemein<br />

bekannte schwierige Haushaltslage, von der selbstverständlich<br />

auch das Sozialressort betroffen sei. Dadurch seien auch die<br />

Handlungsspielräume des Ministeriums stark eingeengt. Sie<br />

äußerte die Hoffnung, dass andere Ressorts die Mittelkürzung<br />

gegebenenfalls kompensieren könnten.<br />

Sie fuhr fort, bezüglich der Frage, ob bei der Belegung der<br />

Wohnheime bereits ein Wandel zu verzeichnen sei, lägen bislang<br />

noch keine Rückmeldungen vor. Offensichtlich werde die finanzielle<br />

Änderung derzeit durch die Träger aufgefangen, teilweise<br />

auch in Kooperation mit der Handwerkskammer bzw. der IHK.<br />

Die Jugendlichen, die als Bestandteil ihrer Ausbildung Landesfachklassen<br />

besuchten, nähmen teilweise eine weite Anreise in<br />

Kauf, da ihr Heimatort bzw. ihr Ausbildungsplatz sich in einiger<br />

Entfernung befinde. Sie strebten eine Tätigkeit in seltenen Berufen<br />

an, in denen aufgr<strong>und</strong> der geringen Zahl von Auszubildenden<br />

die zugehörigen theoretischen Unterrichtseinheiten nur zentral<br />

angeboten werden könnten.<br />

Es müsse jedoch konstatiert werden, dass zweifellos auch gesellschaftliche<br />

Umstrukturierungen im Gange seien. Viele Auszubildende<br />

lebten mittlerweile in gemeinsamen Wohneinheiten bzw.<br />

zögen Wohngemeinschaften vor. Die Unterbringung minderjähriger<br />

Auszubildender sei unter den gegebenen Bedingungen<br />

zweifellos ein nicht leicht zu lösendes Problem. Zu klären sei<br />

noch, inwieweit vonseiten des Ministeriums Mittel für diesen<br />

Zweck bereitgestellt werden müssten. Das Sozialministerium<br />

habe dies bisher getan <strong>und</strong> wäre prinzipiell auch in Zukunft dazu<br />

bereit, doch sei hierfür schlicht kein weiteres Geld mehr vorhanden.<br />

Im Freiwilligkeitsbereich hätten umfangreiche Mittel gekürzt<br />

werden müssen.<br />

Zu dem Hinweis zum Schreiben des Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft<br />

Jugendsozialarbeit äußerte sie, die Trägerverbände<br />

seien rechtzeitig über die Situation unterrichtet worden.<br />

Ihnen sei bekannt, dass die Landesförderung aufgr<strong>und</strong> der Haushaltslage<br />

<strong>und</strong> entsprechender Beschlüsse eingestellt werden<br />

würde. Eigenartigerweise seien dem Ministerium für das laufende<br />

Haushaltsjahr trotzdem Förderanträge vorgelegt worden –<br />

als wäre nichts geschehen. Dies habe selbstverständlich nichts an<br />

der bestehenden Beschlusslage geändert, weshalb ihr Haus abschlägige<br />

Bescheide habe versenden müssen. Die Haushaltslage<br />

lasse derzeit keine weiteren Ausgaben zu. Auch der erwähnte<br />

Brief des LAG-Vorsitzenden sei in Kenntnis der Beschlusslage<br />

verfasst worden, was ihr nicht ganz nachvollziehbar erscheine.<br />

Die Erstunterzeichnerin des Antrags dankte dem zuletzt zu Wort<br />

gekommenen Abgeordneten der CDU für sein klares Eintreten<br />

für die betroffenen Auszubildenden. Sie führte weiter aus, demgegenüber<br />

falle es dem zuerst zu Wort gekommenen Abgeordneten<br />

der CDU offenbar schwer, zu ermessen, was es für die<br />

Jugendlichen bedeute, wenn sie zusätzlich zu den bereits für die<br />

Ausbildung aufzubringenden Beträgen weitere zwei Euro pro<br />

Tag zahlen müssten. Sie bat, dies auch im Vergleich zu anderen<br />

Ausbildungsgängen zu sehen, in denen die Jugendlichen zu Hause<br />

wohnen könnten <strong>und</strong> insgesamt wesentlich weniger Einschränkungen<br />

hinzunehmen hätten.<br />

Sie führte weiter aus, bezüglich der Ausbildungsbetriebe habe<br />

ihre Vorrednerin von der FDP/DVP-Fraktion bereits zutreffende<br />

Ausführungen getätigt. Es erscheine absurd, in der jetzigen Lage<br />

die Ausbildungskosten für die Betriebe noch weiter zu verteuern.<br />

Es sei absehbar, dass sich infolgedessen immer mehr Betriebe<br />

aus der Ausbildung zurückzögen.<br />

Abschließend berichtete sie, ihr liege ein Schreiben vor, in dem<br />

mitgeteilt werde, dass Jugendwohnheime zum Teil dazu übergegangen<br />

seien, keine minderjährigen Jugendlichen mehr aufzunehmen.<br />

Dies stelle ihres Erachtens kein hinnehmbares Vorgehen<br />

dar. Zudem stehe damit die Frage im Raum, wohin minderjährige<br />

Auszubildende sich wenden sollten, wenn Richtlinien des<br />

Jugendamtes es zugleich nicht erlaubten, dass die Jugendlichen<br />

ohne sozialpädagogische Betreuung untergebracht würden.<br />

Die Staatssekretärin antwortete, dem Sozialministerium sei nicht<br />

bekannt, dass Wohnheime die Aufnahme von Jugendlichen abgelehnt<br />

hätten. Da die Wohnheime hierzu normalerweise auch<br />

gar nicht befugt seien, vermute sie, dass jener der Vorrednerin<br />

zugegangene Brief verfasst worden sei, um die Entscheidungsträger,<br />

vorsichtig ausgedrückt, nochmals zu „sensibilisieren“.<br />

Ihrem Haus liege dieser Brief nicht vor.<br />

Der zuletzt zu Wort gekommene Abgeordnete der CDU warf ein,<br />

er bezweifle, dass die in dem erwähnten Schreiben aufgestellte<br />

Behauptung zutreffe.<br />

Die Abgeordnete der FDP/DVP bat, das Ministerium möge dem<br />

in dem zitierten Brief beschriebenen Sachverhalt nachgehen <strong>und</strong><br />

dem Ausschuss berichten, ob diese Behauptung zuverlässig sei<br />

<strong>und</strong> tatsächlich Fälle aufgetreten seien, in denen Wohnheime die<br />

Aufnahme Minderjähriger verweigert hätten.<br />

Die Staatssekretärin im Sozialministerium betonte, hierzu müsse<br />

ihr der genannte Brief zunächst einmal von der Erstunterzeichnerin<br />

des Antrags zugeleitet werden. Sie sagte zu, den Inhalt dieses<br />

Schreibens anschließend zu prüfen.<br />

Die Erstunterzeichnerin des Antrags bemerkte, auch wenn der<br />

Antrag damit aus ihrer Sicht für erledigt erklärt werden könne,<br />

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