Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg
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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />
Wirtschaftsausschuss<br />
Meister gleich gesetzt werden, da die Meisterausbildung weit<br />
mehr beinhalte als die durch die Praxis erlernten Fertigkeiten,<br />
wie zum Beispiel auch kaufmännische Kenntnisse, die im Alltag<br />
eines Gesellen nicht benötigt würden. Er hielte es für akzeptabel,<br />
Gesellen mit langjähriger leitender Funktion einen Meisterbrief<br />
zuzugestehen. Der Meisterbrief dürfe aber nicht allein vom Zeitfaktor<br />
einer zehnjährigen Tätigkeit abhängig sein.<br />
Aus den aufgeführten Gründen halte er die von der B<strong>und</strong>esregierung<br />
vorgesehene Novellierung der Handwerksordnung trotz<br />
einiger Verbesserungen für nicht richtig. Auch die CDU-Fraktion<br />
lehne die vorgesehene Novellierung ab.<br />
Ein SPD-Abgeordneter verwies zunächst auf die Debatte in der<br />
48. Plenarsitzung am 16. Juli 2003 <strong>und</strong> meinte, die Ausführungen<br />
des Mitunterzeichners des Antrags seien weit moderater<br />
als die im Plenum vorgetragenen Argumente der CDU-Fraktion.<br />
Die Handwerksordnung sei zwischenzeitlich 50 Jahre alt. Er<br />
halte auch die in der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums<br />
zu dem Antrag genannten Argumente für rückwärts gewandt <strong>und</strong><br />
konservierend. Sie seien teilweise nicht mehr zeitgemäß. Es sei<br />
unumstritten, dass eine Novellierung der Handwerksordnung erfolgen<br />
müsse. Dies werde von nahezu allen Handwerksbetrieben<br />
eingesehen. Die Diskussionen über die Novellierung seien auch<br />
bei der B<strong>und</strong>esregierung noch nicht abgeschlossen. Auch Gespräche<br />
mit dem Verbandspräsidenten wurden noch geführt.<br />
Die vorgesehene Novellierung sei der richtige Weg. Deutschland<br />
müsse in diesem Bereich auch EU-Recht umsetzen, was es als<br />
einziges Land bisher noch nicht getan habe. Die bisherigen Regelungen<br />
verstießen nicht nur teilweise gegen EU-Recht, sondern<br />
auch gegen die gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerte Berufsfreiheit. So<br />
dürfe gemäß EU-Recht ein EU-Ausländer mit der jeweils in<br />
seinem Heimatland erworbenen Ausbildung in Deutschland<br />
einen Betrieb eröffnen, während Deutsche im eigenen Land besonders<br />
strenge Voraussetzungen hierfür erfüllen müssten. Diese<br />
„Inländerdiskriminierung“ werde nicht nur von der SPD, sondern<br />
auch vom Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen <strong>und</strong><br />
Handwerker (BUH) <strong>und</strong> vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung<br />
(ZEW) in Mannheim kritisiert.<br />
Der Meisterbrief sei auch ein Handicap für die Selbstständigkeit.<br />
Durch die Novellierung erwarte die B<strong>und</strong>esregierung in Übereinstimmung<br />
mit dem ZEW <strong>und</strong> dem BUH die Schaffung von r<strong>und</strong><br />
100 000 neuen Arbeitsplätzen. Die Vorstellung, dass der Meisterzwang<br />
mehr Qualität für die K<strong>und</strong>en mit sich bringe, sei nicht<br />
richtig. Während im Ausland beispielsweise viele Gebäude aufgr<strong>und</strong><br />
ihres Alters Mängel aufwiesen, gebe es in Deutschland<br />
durchaus Gebäude, die von Unternehmen mit Meisterbriefen gebaut<br />
worden seien, aber bereits nach 30 Jahren renovierungsbedürftig<br />
seien.<br />
Darüber hinaus dürfe nicht übersehen werden, dass r<strong>und</strong> ein<br />
Drittel der Handwerksbetriebe Probleme hätten, geeignete Nachfolger<br />
zu finden. Bis zum Jahr 2007 würden allein in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> r<strong>und</strong> 60 000 Unternehmensnachfolgen erwartet.<br />
Mit der Pflicht zum Meisterbrief werde die Suche nach Nachfolgern<br />
noch schwieriger, da eine Meisterausbildung einige tausend<br />
Euro koste <strong>und</strong> die angehenden Meister während der Ausbildungszeit<br />
auch noch einen Verdienstausfall erlitten.<br />
Weder Tischler oder Frisöre noch Maler hätten gefahrengeneigte<br />
Berufe. Dies hätten Vertreter dieser Berufe in Gesprächen bestätigt.<br />
Ein Beharren auf dem Meisterbrief sei bei diesen Berufen<br />
nicht erforderlich, sondern überholt. Er appelliere an die Landesregierung<br />
<strong>und</strong> an die sie tragende Fraktionen, die B<strong>und</strong>esregierung<br />
bei der vorgesehenen Novellierung der Handwerksordnung<br />
zu unterstützen <strong>und</strong> gemeinsam zu überlegen, welche Gewerke<br />
in die Anlage A oder die Anlage B der Handwerksordnung aufgenommen<br />
werden sollten.<br />
Ein Abgeordneter der Grünen verwies auf die im Plenum vorgetragenen<br />
Argumente seiner Fraktion <strong>und</strong> führte aus, der Meisterbrief<br />
solle nicht generell abgeschafft werden. Lediglich die<br />
Pflicht, für eine Unternehmensgründung einen Meisterbrief vorweisen<br />
zu müssen, werde gelockert. Da die Meisterausbildung<br />
tatsächlich zusätzliche Inhalte zum Beispiel aus dem kaufmännischen<br />
Bereich habe, würden sicher auch in Zukunft viele Handwerker<br />
einen Meisterbrief erwerben, um einen Qualitätsvorteil zu<br />
erhalten <strong>und</strong> damit besser am Markt bestehen zu können.<br />
Ein wichtiges Anliegen sei, dass ein Handwerker k<strong>und</strong>ennah<br />
arbeiten müsse. Die K<strong>und</strong>en verlangten aber vielfach gewerkeübergreifende<br />
Leistungen, für die eine strikte Trennung des<br />
Handwerks in verschiedene Gewerke hinderlich sei. Im Sinne<br />
einer Dienstleistungsgesellschaft <strong>und</strong> eines besseren Zugehens<br />
auf den K<strong>und</strong>en sei hier eine Lockerung erforderlich. Dies werde<br />
auch vom Handwerk selbst so gesehen. Lediglich über die Art<br />
der Umsetzung gebe es unterschiedliche Auffassungen.<br />
Die Landesregierung schreibe in ihrer Stellungnahme zu Ziffer 2<br />
des Antrags, bisher sei auch für einfache handwerkliche Tätigkeiten<br />
für Selbstständige <strong>und</strong> auch für Arbeitslose, die eine „Ich-<br />
AG“ gründen wollten, ein Meisterbrief erforderlich. Dies treffe<br />
nach seiner Kenntnis nicht zu.<br />
Gemäß den Leipziger Beschlüssen des B<strong>und</strong>-Länder-Ausschusses<br />
„Handwerksrecht“ könnten Arbeitsvorgänge, die aus der<br />
Sicht eines vollhandwerklich arbeitenden Betriebs als untergeordnet<br />
erschienen, die Annahme eines handwerklichen Betriebs<br />
nicht rechtfertigen. Dies treffe vor allem auf Arbeitsvorgänge<br />
zu, die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine<br />
qualifizierten Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten erforderten. Demzufolge<br />
sei für solche einfachen Tätigkeiten kein Meisterbrief<br />
erforderlich. Dies entspreche bereits der bisherigen Praxis <strong>und</strong><br />
solle nun gesetzlich fixiert werden. Hierdurch würden sicher<br />
keine Betriebe ruiniert.<br />
Ein Abgeordneter der FDP/DVP brachte vor, die Novellierung<br />
der Handwerksordnung sei unter anderem mit der gegenwärtig<br />
schlechten Situation des Handwerks begründet worden. Sowohl<br />
die Zahl der Handwerksbetriebe <strong>und</strong> der im Handwerk Beschäftigten<br />
als auch die Ausbildungskraft der Betriebe seien in den<br />
letzten Jahren stark rückläufig gewesen. Dies habe aber nicht in<br />
erster Linie an der Handwerksordnung, sondern vor allem an der<br />
konjunkturellen Situation <strong>und</strong> an schlechten Rahmenbedingungen<br />
des Arbeitsmarkts <strong>und</strong> der Steuer- <strong>und</strong> Abgabenbelastung<br />
gelegen.<br />
Möglicherweise könnten durch die vorgesehene Novellierung<br />
neue Arbeitsplätze entstehen. Andererseits fielen sicher auch<br />
Arbeitsplätze weg. Dies könnte besonders die qualitätsvollen<br />
Arbeitsplätze betreffen.<br />
Eine Novellierung werde auch vom Handwerk <strong>und</strong> dessen Organisationen<br />
eingefordert. Wichtig sei aber die Frage, in welcher<br />
Form <strong>und</strong> in welchem Umfang diese Novellierung stattfinden<br />
solle.<br />
Einigkeit bestehe darin, dass der Zugang zum Meisterbrief erleichtert<br />
<strong>und</strong> flexibilisiert werden solle. Hierzu zähle auch die<br />
Anerkennung anderer Abschlüsse. Auch über einen verbesserten<br />
Zugang für Gesellen bestehe Einvernehmen. Gegenwärtig gebe<br />
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