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Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />

Sozialausschuss<br />

ministeriums <strong>und</strong> Frauenbeauftragte der Landesregierung nicht<br />

zufrieden stellen könnten. Anstelle von ursprünglich 46 kommunalen<br />

Frauenbeauftragten (1999) würden derzeit nur noch 44 beschäftigt.<br />

Verglichen mit der Zahl der in anderen B<strong>und</strong>esländern,<br />

etwa in Bayern, tätigen kommunalen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten<br />

stehe das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> keineswegs<br />

gut da <strong>und</strong> habe ihres Erachtens deutlichen Nachholbedarf.<br />

Ähnliches gelte für Frauenförderpläne: Wie das Sozialministerium<br />

berichte, hätten 13 Kreise auf die Befragung des Landkreistages<br />

nach Frauenförderplänen nicht einmal geantwortet – der<br />

Gr<strong>und</strong> hierfür sei leicht zu erraten. Mit diesem Ergebnis könne<br />

sich ihre Fraktion nicht zufrieden erklären.<br />

Angesichts der gegenwärtigen Situation stelle sich die Frage,<br />

was die Landesregierung tun könne oder schon getan habe, um<br />

den auch 1999 schon ungünstigen Status quo zu verbessern.<br />

Auch wenn hier eine Soll-Vorschrift zugr<strong>und</strong>e liege, habe das<br />

Ministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Möglichkeit,<br />

tätig zu werden. Sie erk<strong>und</strong>igte sich, ob dies geschehen sei <strong>und</strong><br />

welche Ergebnisse daraus resultierten.<br />

Sie ergänzte, in der Aufstellung zum Basisjahr 1999 sei gesondert<br />

aufgeführt gewesen, welche Stadt- <strong>und</strong> Landkreise keine Frauenbeauftragte<br />

besäßen. Sie bitte, diese Angaben auch zu den aktuellen<br />

Daten nachzureichen, damit es möglich sei, an der einen oder<br />

anderen Stelle auch auf Kreisebene noch einmal nachzuhaken.<br />

Eine Abgeordnete der Grünen äußerte, sie könne sich den Ausführungen<br />

ihrer Vorrednerin anschließen. In den letzten Jahren<br />

habe sich tatsächlich nicht viel verändert. <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

rangiere im B<strong>und</strong>esländervergleich mit 44 kommunalen Frauenbeauftragten<br />

auf Platz 10 unter den 13 Flächenstaaten, wobei<br />

Nordrhein-Westfalen mit 375 Gleichstellungsbeauftragten die<br />

Spitzenposition einnehme. Selbst in Bayern arbeiteten 103<br />

Gleichstellungsbeauftragte. Die Position <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s<br />

werde dem Land angesichts seiner Bevölkerungszahl <strong>und</strong> seiner<br />

Wirtschaftsdaten nicht gerecht.<br />

In seiner Stellungnahme habe das Sozialministerium zugesichert,<br />

die Landesregierung wolle darauf hinwirken, dass die Kommunen<br />

der gesetzlichen Regelung bezüglich der Erstellung von<br />

Frauenförderplänen verstärkt Rechnung trügen. Ihre Fraktion<br />

interessiere, in welcher Form dies geschehen solle. Zudem habe<br />

das Sozialministerium angekündigt, im Zweiten Bilanzbericht<br />

zum Landesgleichberechtigungsgesetz über diesbezügliche Aktivitäten<br />

der Landesregierung zu berichten.<br />

Weiterhin interessiere sie sich für den Stand der Novellierung des<br />

Landesgleichberechtigungsgesetzes. Im November 2002 sei im<br />

Rahmen des Frauenplenartags des <strong>Landtag</strong>s der Eindruck entstanden,<br />

die Novelle stehe gleichsam schon vor der Tür. Im ersten<br />

Halbjahr 2003 sei allerdings nicht mehr darüber diskutiert worden,<br />

<strong>und</strong> im Augenblick habe es den Anschein, als sei das Vorhaben<br />

ins Stocken geraten. Sie erbitte daher einen kurzen Sachstandsbericht.<br />

Vielleicht könne das Ministerium auch darüber<br />

informieren, an welchen Punkten es gegebenenfalls noch hapere.<br />

Ein Abgeordneter der CDU warf ein, möglicherweise bestehe in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ja ein geringerer Bedarf an Gleichstellungsbeauftragten<br />

als in anderen B<strong>und</strong>esländern.<br />

Eine Abgeordnete der FDP/DVP stellte fest, die baden-württembergischen<br />

Zahlen seien in der Tat nicht unbedingt begeisternd.<br />

Dennoch sei in den letzten Jahren sehr wohl eine Verbesserung<br />

der Situation der Frauen im Land zu beobachten, auch wenn ein<br />

entsprechender Einsatz damit noch nicht überflüssig geworden<br />

sei. Sie befürchte, dass angesichts der schwieriger werdenden<br />

Haushaltslage gerade an Leistungen für Frauen <strong>und</strong> Familien gespart<br />

werde.<br />

Sie berichtete, in ihrem eigenen Kreis sei eine Frauenbeauftragte<br />

tätig, die als eine außerordentlich integrative Persönlichkeit die<br />

Fähigkeit besitze, Frauen aller Couleur an einen Tisch zu bringen,<br />

ohne dabei die Interessen der Männer außen vor zu lassen,<br />

weshalb sie auch von Männern viel Zustimmung erhalte. Sie<br />

sehe ihre Aufgabe schon heute als die einer Gleichstellungsbeauftragten<br />

oder Gender-Beauftragten. Einem solchen Handeln<br />

gehöre nach Auffassung der Fraktion der FDP/DVP die Zukunft.<br />

Die entsprechenden Aufgaben müssten wahrgenommen werden,<br />

unabhängig davon, wer sie wahrnehme <strong>und</strong> wie die zugehörige<br />

Position benannt werde. Im novellierten Landesgleichberechtigungsgesetzes<br />

sollte deshalb ihres Erachtens ein deutlicher Hinweis<br />

auf diese Aufgabe der Kommunen, die auch aus der EU-<br />

Rechtsprechung resultiere, enthalten sein.<br />

Ihre Fraktion vertrete nach wie vor nicht die Ansicht, dass die<br />

Etablierung von Gleichstellungsbeauftragten verpflichtend vorgeschrieben<br />

werden sollte. Ihres Erachtens könnte eine Frauenbeauftragte,<br />

die nur bestellt worden sei, um einer gesetzlichen<br />

Pflicht zu genügen, vor Ort nicht viel bewegen. Wenn eine<br />

Frauenbeauftragte in die Lage versetzt werden solle, erfolgreich<br />

zu arbeiten, müsse der Gemeinderat bzw. der Kreistag ihr Wirken<br />

unterstützen <strong>und</strong> hierfür entsprechende Mittel <strong>und</strong> Zeit zur<br />

Verfügung stellen. An Orten, wo der politische Wille dazu nicht<br />

vorhanden sei <strong>und</strong> die zuständigen Gremien lediglich bestrebt<br />

seien, zu demonstrieren, dass dieses Amt eigentlich überflüssig<br />

sei, werde eine Frauenbeauftragte ihre Kraft nur vergeuden. Deswegen<br />

müsse ein Weg gef<strong>und</strong>en werden, um konstruktiv voranzukommen.<br />

Weiter führte sie aus, sie verspreche sich viel von den im kommenden<br />

Jahr bevorstehenden Kommunalwahlen. Allerorten sei<br />

zu beobachten, dass Frauen sich mit der Absicht trügen, Initiative<br />

zu ergreifen. Die beste Voraussetzung dafür, dass es künftig<br />

mehr Frauenbeauftragte gebe, sei eine hinreichende Anzahl von<br />

Frauen als Mandatsträgerinnen in Kreistagen bzw. Gemeinderäten.<br />

Diese könnten sich in ihren Fraktionen für die Einstellung<br />

einer Frauenbeauftragten einsetzen. Beispielsweise in Herrenberg<br />

sei dies hervorragend gelungen; die dortige Gleichstellungsbeauftragte<br />

leiste anerkannt gute Arbeit.<br />

Auch wenn sie die Zukunft nicht allzu düster sehe, müsse an dem<br />

Thema doch weiter gearbeitet werden. Große Gefahren sehe sie<br />

dort, wo Frauenbeauftragte einseitig politisch Position bezögen.<br />

Dies erzeuge beinahe automatisch Gegenbewegungen, <strong>und</strong> an<br />

solchen Orten werde die Stelle der Frauenbeauftragten auch am<br />

ehesten wieder abgeschafft. Daher müsse es gelingen, integrative<br />

Personen zu finden, die parteienübergreifend <strong>und</strong> schichtenübergreifend<br />

aktiv würden. Diesen werde dann auch Akzeptanz <strong>und</strong><br />

Zustimmung zuteil.<br />

Eine weitere Abgeordnete der SPD wies darauf hin, dass man<br />

nun über Jahre hinweg eine freiwillige Regelung erprobt habe,<br />

ohne dass diese die gewünschten Resultate gezeitigt hätte. Die<br />

Aussage ihrer Vorrednerin unterscheide sich diametral von der<br />

Position des Landesfrauenrats, der mit Frauenverbänden aller<br />

Couleur einstimmig zu dem Ergebnis gelangt sei, dass angesichts<br />

der mehrjährigen Erfahrungen mit einer freiwilligen Umsetzung<br />

inzwischen eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden sei,<br />

damit die vorgeschriebenen Gleichstellungsbeauftragten auch<br />

tatsächlich gestellt würden. Nach Auffassung des Landesfrauenrats<br />

sei nun lange genug gewartet worden.<br />

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