Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg
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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />
Sozialausschuss<br />
ministeriums <strong>und</strong> Frauenbeauftragte der Landesregierung nicht<br />
zufrieden stellen könnten. Anstelle von ursprünglich 46 kommunalen<br />
Frauenbeauftragten (1999) würden derzeit nur noch 44 beschäftigt.<br />
Verglichen mit der Zahl der in anderen B<strong>und</strong>esländern,<br />
etwa in Bayern, tätigen kommunalen Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten<br />
stehe das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> keineswegs<br />
gut da <strong>und</strong> habe ihres Erachtens deutlichen Nachholbedarf.<br />
Ähnliches gelte für Frauenförderpläne: Wie das Sozialministerium<br />
berichte, hätten 13 Kreise auf die Befragung des Landkreistages<br />
nach Frauenförderplänen nicht einmal geantwortet – der<br />
Gr<strong>und</strong> hierfür sei leicht zu erraten. Mit diesem Ergebnis könne<br />
sich ihre Fraktion nicht zufrieden erklären.<br />
Angesichts der gegenwärtigen Situation stelle sich die Frage,<br />
was die Landesregierung tun könne oder schon getan habe, um<br />
den auch 1999 schon ungünstigen Status quo zu verbessern.<br />
Auch wenn hier eine Soll-Vorschrift zugr<strong>und</strong>e liege, habe das<br />
Ministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die Möglichkeit,<br />
tätig zu werden. Sie erk<strong>und</strong>igte sich, ob dies geschehen sei <strong>und</strong><br />
welche Ergebnisse daraus resultierten.<br />
Sie ergänzte, in der Aufstellung zum Basisjahr 1999 sei gesondert<br />
aufgeführt gewesen, welche Stadt- <strong>und</strong> Landkreise keine Frauenbeauftragte<br />
besäßen. Sie bitte, diese Angaben auch zu den aktuellen<br />
Daten nachzureichen, damit es möglich sei, an der einen oder<br />
anderen Stelle auch auf Kreisebene noch einmal nachzuhaken.<br />
Eine Abgeordnete der Grünen äußerte, sie könne sich den Ausführungen<br />
ihrer Vorrednerin anschließen. In den letzten Jahren<br />
habe sich tatsächlich nicht viel verändert. <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
rangiere im B<strong>und</strong>esländervergleich mit 44 kommunalen Frauenbeauftragten<br />
auf Platz 10 unter den 13 Flächenstaaten, wobei<br />
Nordrhein-Westfalen mit 375 Gleichstellungsbeauftragten die<br />
Spitzenposition einnehme. Selbst in Bayern arbeiteten 103<br />
Gleichstellungsbeauftragte. Die Position <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>s<br />
werde dem Land angesichts seiner Bevölkerungszahl <strong>und</strong> seiner<br />
Wirtschaftsdaten nicht gerecht.<br />
In seiner Stellungnahme habe das Sozialministerium zugesichert,<br />
die Landesregierung wolle darauf hinwirken, dass die Kommunen<br />
der gesetzlichen Regelung bezüglich der Erstellung von<br />
Frauenförderplänen verstärkt Rechnung trügen. Ihre Fraktion<br />
interessiere, in welcher Form dies geschehen solle. Zudem habe<br />
das Sozialministerium angekündigt, im Zweiten Bilanzbericht<br />
zum Landesgleichberechtigungsgesetz über diesbezügliche Aktivitäten<br />
der Landesregierung zu berichten.<br />
Weiterhin interessiere sie sich für den Stand der Novellierung des<br />
Landesgleichberechtigungsgesetzes. Im November 2002 sei im<br />
Rahmen des Frauenplenartags des <strong>Landtag</strong>s der Eindruck entstanden,<br />
die Novelle stehe gleichsam schon vor der Tür. Im ersten<br />
Halbjahr 2003 sei allerdings nicht mehr darüber diskutiert worden,<br />
<strong>und</strong> im Augenblick habe es den Anschein, als sei das Vorhaben<br />
ins Stocken geraten. Sie erbitte daher einen kurzen Sachstandsbericht.<br />
Vielleicht könne das Ministerium auch darüber<br />
informieren, an welchen Punkten es gegebenenfalls noch hapere.<br />
Ein Abgeordneter der CDU warf ein, möglicherweise bestehe in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ja ein geringerer Bedarf an Gleichstellungsbeauftragten<br />
als in anderen B<strong>und</strong>esländern.<br />
Eine Abgeordnete der FDP/DVP stellte fest, die baden-württembergischen<br />
Zahlen seien in der Tat nicht unbedingt begeisternd.<br />
Dennoch sei in den letzten Jahren sehr wohl eine Verbesserung<br />
der Situation der Frauen im Land zu beobachten, auch wenn ein<br />
entsprechender Einsatz damit noch nicht überflüssig geworden<br />
sei. Sie befürchte, dass angesichts der schwieriger werdenden<br />
Haushaltslage gerade an Leistungen für Frauen <strong>und</strong> Familien gespart<br />
werde.<br />
Sie berichtete, in ihrem eigenen Kreis sei eine Frauenbeauftragte<br />
tätig, die als eine außerordentlich integrative Persönlichkeit die<br />
Fähigkeit besitze, Frauen aller Couleur an einen Tisch zu bringen,<br />
ohne dabei die Interessen der Männer außen vor zu lassen,<br />
weshalb sie auch von Männern viel Zustimmung erhalte. Sie<br />
sehe ihre Aufgabe schon heute als die einer Gleichstellungsbeauftragten<br />
oder Gender-Beauftragten. Einem solchen Handeln<br />
gehöre nach Auffassung der Fraktion der FDP/DVP die Zukunft.<br />
Die entsprechenden Aufgaben müssten wahrgenommen werden,<br />
unabhängig davon, wer sie wahrnehme <strong>und</strong> wie die zugehörige<br />
Position benannt werde. Im novellierten Landesgleichberechtigungsgesetzes<br />
sollte deshalb ihres Erachtens ein deutlicher Hinweis<br />
auf diese Aufgabe der Kommunen, die auch aus der EU-<br />
Rechtsprechung resultiere, enthalten sein.<br />
Ihre Fraktion vertrete nach wie vor nicht die Ansicht, dass die<br />
Etablierung von Gleichstellungsbeauftragten verpflichtend vorgeschrieben<br />
werden sollte. Ihres Erachtens könnte eine Frauenbeauftragte,<br />
die nur bestellt worden sei, um einer gesetzlichen<br />
Pflicht zu genügen, vor Ort nicht viel bewegen. Wenn eine<br />
Frauenbeauftragte in die Lage versetzt werden solle, erfolgreich<br />
zu arbeiten, müsse der Gemeinderat bzw. der Kreistag ihr Wirken<br />
unterstützen <strong>und</strong> hierfür entsprechende Mittel <strong>und</strong> Zeit zur<br />
Verfügung stellen. An Orten, wo der politische Wille dazu nicht<br />
vorhanden sei <strong>und</strong> die zuständigen Gremien lediglich bestrebt<br />
seien, zu demonstrieren, dass dieses Amt eigentlich überflüssig<br />
sei, werde eine Frauenbeauftragte ihre Kraft nur vergeuden. Deswegen<br />
müsse ein Weg gef<strong>und</strong>en werden, um konstruktiv voranzukommen.<br />
Weiter führte sie aus, sie verspreche sich viel von den im kommenden<br />
Jahr bevorstehenden Kommunalwahlen. Allerorten sei<br />
zu beobachten, dass Frauen sich mit der Absicht trügen, Initiative<br />
zu ergreifen. Die beste Voraussetzung dafür, dass es künftig<br />
mehr Frauenbeauftragte gebe, sei eine hinreichende Anzahl von<br />
Frauen als Mandatsträgerinnen in Kreistagen bzw. Gemeinderäten.<br />
Diese könnten sich in ihren Fraktionen für die Einstellung<br />
einer Frauenbeauftragten einsetzen. Beispielsweise in Herrenberg<br />
sei dies hervorragend gelungen; die dortige Gleichstellungsbeauftragte<br />
leiste anerkannt gute Arbeit.<br />
Auch wenn sie die Zukunft nicht allzu düster sehe, müsse an dem<br />
Thema doch weiter gearbeitet werden. Große Gefahren sehe sie<br />
dort, wo Frauenbeauftragte einseitig politisch Position bezögen.<br />
Dies erzeuge beinahe automatisch Gegenbewegungen, <strong>und</strong> an<br />
solchen Orten werde die Stelle der Frauenbeauftragten auch am<br />
ehesten wieder abgeschafft. Daher müsse es gelingen, integrative<br />
Personen zu finden, die parteienübergreifend <strong>und</strong> schichtenübergreifend<br />
aktiv würden. Diesen werde dann auch Akzeptanz <strong>und</strong><br />
Zustimmung zuteil.<br />
Eine weitere Abgeordnete der SPD wies darauf hin, dass man<br />
nun über Jahre hinweg eine freiwillige Regelung erprobt habe,<br />
ohne dass diese die gewünschten Resultate gezeitigt hätte. Die<br />
Aussage ihrer Vorrednerin unterscheide sich diametral von der<br />
Position des Landesfrauenrats, der mit Frauenverbänden aller<br />
Couleur einstimmig zu dem Ergebnis gelangt sei, dass angesichts<br />
der mehrjährigen Erfahrungen mit einer freiwilligen Umsetzung<br />
inzwischen eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden sei,<br />
damit die vorgeschriebenen Gleichstellungsbeauftragten auch<br />
tatsächlich gestellt würden. Nach Auffassung des Landesfrauenrats<br />
sei nun lange genug gewartet worden.<br />
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