Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg
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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />
<strong>Beschlussempfehlungen</strong> des Sozialausschusses<br />
7. Zu dem Antrag der Abg. Ruth Weckenmann u. a.<br />
SPD <strong>und</strong> der Stellungnahme des Sozialministeriums<br />
– Drucksache 13/1653<br />
– Unterbringung von Jugendlichen in Ausbildung<br />
Beschlussempfehlung<br />
Der <strong>Landtag</strong> wolle beschließen,<br />
den Antrag der Abg. Ruth Weckenmann u. a. SPD –<br />
Drucksache 13/1653 – für erledigt zu erklären.<br />
18. 06. 2003<br />
Die <strong>Berichte</strong>rstatterin:<br />
Dr. Gräßle<br />
Bericht<br />
Der Vorsitzende:<br />
Wieser<br />
Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 13/1653 in<br />
seiner 15. Sitzung am 18. Juni 2003.<br />
Die Erstunterzeichnerin des Antrags stellte zunächst richtig, in<br />
Ziffer 1 des Antragstextes sei nicht die „Waldheimunterbringung“,<br />
sondern die Unterbringung in Jugendwohnheimen gemeint.<br />
Sie habe versucht, die <strong>Landtag</strong>sverwaltung noch rechtzeitig<br />
von diesem Übertragungsfehler zu unterrichten, doch sei<br />
der Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt gewesen.<br />
Sie führte aus, bei Auszubildenden, die während ihrer Ausbildung<br />
in Jugendwohnheimen untergebracht seien, handle es sich<br />
vielfach um Jugendliche, die bereits schwierige individuelle<br />
Ausbildungsgänge hinter sich hätten, häufig frühere Hauptschüler,<br />
die oftmals zu den Schwächeren gehörten.<br />
In Berufsausbildungsgängen, die in Landesfachklassen unterrichtet<br />
würden – etwa Kachelofenbauer oder Stuckateur –, werde vor<br />
Ort kein theoretischer Unterricht angeboten. Daher nähmen die<br />
Jugendlichen schon schwere Mühen auf sich, um eine solche<br />
Ausbildung zu erlangen. Für sie sei es keineswegs eine leichte<br />
Situation, hierzu von zu Hause fortgehen zu müssen <strong>und</strong> auswärtig<br />
untergebracht zu sein.<br />
Sie erklärte, die Stellungnahme des Sozialministeriums zum Antrag<br />
zeige bedauerlicherweise keinen Lösungsansatz für die entstandene<br />
Problematik auf. Ihr erscheine es nicht nachvollziehbar,<br />
dass dem Sozialministerium zwar bewusst sei, dass Jugendwohnheime<br />
keine Jugendlichen unter 18 Jahren mehr aufnehmen dürften,<br />
wenn die erforderlichen pädagogischen Fachkräfte in diesen<br />
Einrichtungen aufgr<strong>und</strong> der Streichung von Personalkostenzuschüssen<br />
nicht länger beschäftigt werden könnten. Auf die<br />
Frage, wo die minderjährigen Jugendlichen, die ja weiterhin ihre<br />
Landesfachklassen besuchen müssten, stattdessen künftig untergebracht<br />
werden sollten, habe das Sozialministerium keine Antwort,<br />
sondern räume zudem noch ein, auch der freie Wohnungsmarkt<br />
könne nicht als Alternative betrachtet werden.<br />
Ein Abgeordneter der CDU äußerte, seines Erachtens solle der<br />
dargestellte Sachverhalt nicht überbewertet werden. Immerhin<br />
seien die Mittel mit der Kürzung nicht auf null reduziert worden,<br />
<strong>und</strong> es bestünden durchaus Überlegungen, wie die Streichung<br />
kompensiert werden könnte. Beispielsweise könnte eine um etwa<br />
zwei Euro pro Tag erhöhte Umlage einkalkuliert werden. Dieser<br />
Betrag müsste allerdings von den Betroffenen selbst aufgebracht<br />
werden, sofern nicht die Möglichkeit bestehe, über das Ausbildungsverhältnis<br />
eine entsprechende Kompensation durchzuführen.<br />
Er wies darauf hin, dass sehr viele gesellschaftliche Bereiche von<br />
staatlichen Mittelkürzungen betroffen seien, wobei die jeweils<br />
Betroffenen, die die Erfüllung der von ihnen wahrgenommenen<br />
Aufgaben für äußerst wichtig hielten, stets mit einer gewissen<br />
Berechtigung forderten, von Kürzungen ausgenommen zu werden.<br />
Er hingegen vertrete die Auffassung, die in diesem Fall vorgenommene<br />
Kürzung liege noch in einem vertretbaren Rahmen,<br />
da die finanziellen Ausfälle durch eine Erhöhung der Tagessätze<br />
aufgefangen werden könnten.<br />
Ferner machte er darauf aufmerksam, dass lediglich ein Drittel<br />
der Ausbildungsverhältnisse Minderjährige betreffe, weshalb<br />
nicht alle Auszubildenden von der Änderung berührt würden.<br />
Volljährige Auszubildende benötigten eine weniger intensive<br />
Betreuung als minderjährige.<br />
Eine Abgeordnete der FDP/DVP erläuterte, in bestimmten Ausbildungszweigen<br />
sei die theoretische Ausbildung im Rahmen<br />
von Landes- oder Bezirksfachklassen organisiert, die nicht nur in<br />
Stuttgart, sondern z. B. auch in Breisach (Agrarberufe) oder in<br />
Leonberg (Stuckateure) gebildet würden. Ihrer Fraktion sei die<br />
Situation der Jugendlichen, die Landesfachklassen besuchten, ein<br />
wichtiges Anliegen. Immerhin liege es im Interesse aller Beteiligten,<br />
dass möglichst viele Jugendliche eine Ausbildung<br />
absolvierten.<br />
Als kleiner Trost könne bezeichnet werden, dass in der Stellungnahme<br />
zu Ziffer 2 des Antrags vermerkt sei, die Zuschüsse des<br />
Kultusministeriums für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung der Berufsschüler<br />
würden weder gekürzt noch gestrichen. Sie hoffe, dass es<br />
dabei bleiben werde. Da bereits vor einigen Jahren Streichungen<br />
vorgenommen worden seien, müsse davon ausgegangen werden,<br />
dass die Ausbildungsbetriebe eine weitere Kompensation nicht<br />
mehr leisten könnten.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wolle sie ein wenig mehr Sensibilität im<br />
Umgang mit dem Beratungsgegenstand anmahnen. Sie gehe<br />
davon aus, dass es gelingen werde, eine Auffangregelung zu finden,<br />
denn es handle sich letztlich um nichts Geringeres als um<br />
die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.<br />
Eine Abgeordnete der Grünen erklärte, wie im Beitrag ihrer<br />
Vorrednerin angeklungen sei, bestünden in diesem Bereich zwei<br />
Förderarten. Zuständig sei einerseits das Kultusministerium, andererseits<br />
das Sozialministerium des Landes. Jugendwohnheime<br />
finanzierten sich aus beiderlei Formen von Landeszuschüssen. Sie<br />
habe vernommen, dass es außerordentlich kompliziert sei, Zuschüsse<br />
vonseiten des Kultusministeriums abzurufen. Hierzu<br />
müsse alle drei Wochen der aktuelle Bestand an Bewohnerinnen<br />
<strong>und</strong> Bewohnern nach Berufsschulklassen getrennt in Listen erfasst<br />
<strong>und</strong> gemeldet werden. Sie bitte um Auskunft, ob es zutreffe,<br />
dass ein solcher bürokratischer Aufwand betrieben werden müsse.<br />
Bezugnehmend auf Ziffer 3 des Antrags führte sie aus, den Anwesenden<br />
sei möglicherweise das Schreiben des Vorsitzenden<br />
der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
vom 23. Dezember 2002 bekannt, in dem deutlich<br />
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