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Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />

<strong>Beschlussempfehlungen</strong> des Sozialausschusses<br />

7. Zu dem Antrag der Abg. Ruth Weckenmann u. a.<br />

SPD <strong>und</strong> der Stellungnahme des Sozialministeriums<br />

– Drucksache 13/1653<br />

– Unterbringung von Jugendlichen in Ausbildung<br />

Beschlussempfehlung<br />

Der <strong>Landtag</strong> wolle beschließen,<br />

den Antrag der Abg. Ruth Weckenmann u. a. SPD –<br />

Drucksache 13/1653 – für erledigt zu erklären.<br />

18. 06. 2003<br />

Die <strong>Berichte</strong>rstatterin:<br />

Dr. Gräßle<br />

Bericht<br />

Der Vorsitzende:<br />

Wieser<br />

Der Sozialausschuss beriet den Antrag Drucksache 13/1653 in<br />

seiner 15. Sitzung am 18. Juni 2003.<br />

Die Erstunterzeichnerin des Antrags stellte zunächst richtig, in<br />

Ziffer 1 des Antragstextes sei nicht die „Waldheimunterbringung“,<br />

sondern die Unterbringung in Jugendwohnheimen gemeint.<br />

Sie habe versucht, die <strong>Landtag</strong>sverwaltung noch rechtzeitig<br />

von diesem Übertragungsfehler zu unterrichten, doch sei<br />

der Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt gewesen.<br />

Sie führte aus, bei Auszubildenden, die während ihrer Ausbildung<br />

in Jugendwohnheimen untergebracht seien, handle es sich<br />

vielfach um Jugendliche, die bereits schwierige individuelle<br />

Ausbildungsgänge hinter sich hätten, häufig frühere Hauptschüler,<br />

die oftmals zu den Schwächeren gehörten.<br />

In Berufsausbildungsgängen, die in Landesfachklassen unterrichtet<br />

würden – etwa Kachelofenbauer oder Stuckateur –, werde vor<br />

Ort kein theoretischer Unterricht angeboten. Daher nähmen die<br />

Jugendlichen schon schwere Mühen auf sich, um eine solche<br />

Ausbildung zu erlangen. Für sie sei es keineswegs eine leichte<br />

Situation, hierzu von zu Hause fortgehen zu müssen <strong>und</strong> auswärtig<br />

untergebracht zu sein.<br />

Sie erklärte, die Stellungnahme des Sozialministeriums zum Antrag<br />

zeige bedauerlicherweise keinen Lösungsansatz für die entstandene<br />

Problematik auf. Ihr erscheine es nicht nachvollziehbar,<br />

dass dem Sozialministerium zwar bewusst sei, dass Jugendwohnheime<br />

keine Jugendlichen unter 18 Jahren mehr aufnehmen dürften,<br />

wenn die erforderlichen pädagogischen Fachkräfte in diesen<br />

Einrichtungen aufgr<strong>und</strong> der Streichung von Personalkostenzuschüssen<br />

nicht länger beschäftigt werden könnten. Auf die<br />

Frage, wo die minderjährigen Jugendlichen, die ja weiterhin ihre<br />

Landesfachklassen besuchen müssten, stattdessen künftig untergebracht<br />

werden sollten, habe das Sozialministerium keine Antwort,<br />

sondern räume zudem noch ein, auch der freie Wohnungsmarkt<br />

könne nicht als Alternative betrachtet werden.<br />

Ein Abgeordneter der CDU äußerte, seines Erachtens solle der<br />

dargestellte Sachverhalt nicht überbewertet werden. Immerhin<br />

seien die Mittel mit der Kürzung nicht auf null reduziert worden,<br />

<strong>und</strong> es bestünden durchaus Überlegungen, wie die Streichung<br />

kompensiert werden könnte. Beispielsweise könnte eine um etwa<br />

zwei Euro pro Tag erhöhte Umlage einkalkuliert werden. Dieser<br />

Betrag müsste allerdings von den Betroffenen selbst aufgebracht<br />

werden, sofern nicht die Möglichkeit bestehe, über das Ausbildungsverhältnis<br />

eine entsprechende Kompensation durchzuführen.<br />

Er wies darauf hin, dass sehr viele gesellschaftliche Bereiche von<br />

staatlichen Mittelkürzungen betroffen seien, wobei die jeweils<br />

Betroffenen, die die Erfüllung der von ihnen wahrgenommenen<br />

Aufgaben für äußerst wichtig hielten, stets mit einer gewissen<br />

Berechtigung forderten, von Kürzungen ausgenommen zu werden.<br />

Er hingegen vertrete die Auffassung, die in diesem Fall vorgenommene<br />

Kürzung liege noch in einem vertretbaren Rahmen,<br />

da die finanziellen Ausfälle durch eine Erhöhung der Tagessätze<br />

aufgefangen werden könnten.<br />

Ferner machte er darauf aufmerksam, dass lediglich ein Drittel<br />

der Ausbildungsverhältnisse Minderjährige betreffe, weshalb<br />

nicht alle Auszubildenden von der Änderung berührt würden.<br />

Volljährige Auszubildende benötigten eine weniger intensive<br />

Betreuung als minderjährige.<br />

Eine Abgeordnete der FDP/DVP erläuterte, in bestimmten Ausbildungszweigen<br />

sei die theoretische Ausbildung im Rahmen<br />

von Landes- oder Bezirksfachklassen organisiert, die nicht nur in<br />

Stuttgart, sondern z. B. auch in Breisach (Agrarberufe) oder in<br />

Leonberg (Stuckateure) gebildet würden. Ihrer Fraktion sei die<br />

Situation der Jugendlichen, die Landesfachklassen besuchten, ein<br />

wichtiges Anliegen. Immerhin liege es im Interesse aller Beteiligten,<br />

dass möglichst viele Jugendliche eine Ausbildung<br />

absolvierten.<br />

Als kleiner Trost könne bezeichnet werden, dass in der Stellungnahme<br />

zu Ziffer 2 des Antrags vermerkt sei, die Zuschüsse des<br />

Kultusministeriums für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung der Berufsschüler<br />

würden weder gekürzt noch gestrichen. Sie hoffe, dass es<br />

dabei bleiben werde. Da bereits vor einigen Jahren Streichungen<br />

vorgenommen worden seien, müsse davon ausgegangen werden,<br />

dass die Ausbildungsbetriebe eine weitere Kompensation nicht<br />

mehr leisten könnten.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wolle sie ein wenig mehr Sensibilität im<br />

Umgang mit dem Beratungsgegenstand anmahnen. Sie gehe<br />

davon aus, dass es gelingen werde, eine Auffangregelung zu finden,<br />

denn es handle sich letztlich um nichts Geringeres als um<br />

die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen.<br />

Eine Abgeordnete der Grünen erklärte, wie im Beitrag ihrer<br />

Vorrednerin angeklungen sei, bestünden in diesem Bereich zwei<br />

Förderarten. Zuständig sei einerseits das Kultusministerium, andererseits<br />

das Sozialministerium des Landes. Jugendwohnheime<br />

finanzierten sich aus beiderlei Formen von Landeszuschüssen. Sie<br />

habe vernommen, dass es außerordentlich kompliziert sei, Zuschüsse<br />

vonseiten des Kultusministeriums abzurufen. Hierzu<br />

müsse alle drei Wochen der aktuelle Bestand an Bewohnerinnen<br />

<strong>und</strong> Bewohnern nach Berufsschulklassen getrennt in Listen erfasst<br />

<strong>und</strong> gemeldet werden. Sie bitte um Auskunft, ob es zutreffe,<br />

dass ein solcher bürokratischer Aufwand betrieben werden müsse.<br />

Bezugnehmend auf Ziffer 3 des Antrags führte sie aus, den Anwesenden<br />

sei möglicherweise das Schreiben des Vorsitzenden<br />

der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

vom 23. Dezember 2002 bekannt, in dem deutlich<br />

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