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Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Prüfung der Verletzung des Unternehmenskennzeichens in Fall 11<br />

• Handeln im geschäftlichen Verkehr?<br />

<strong>–</strong> Ist weit auszulegen: jeder Förderung eigener oder fremder<br />

Geschäftsinteressen (Ströbele/Hacker § 14 RN 29).<br />

‣ Die Werbeanzeige fördert zweifellos die eigenen geschäftlichen Interessen<br />

• Unbefugte Verwendung der Geschäftsbezeichnung oder eines ähnlichen<br />

Zeichens (§ 15 Abs. 2 1. Halbsatz)<br />

‣ Das Unternehmenskennzeichen lautet „Showissimo GmbH“<br />

‣ das verwendete Zeichen „showissimo“ ist hierzu ähnlich<br />

• Benutzung des Unternehmenskennzeichens in einer Weise, die geeignet<br />

ist, Verwechslungen hervorzurufen (§ 15 Abs. 2 2. Halbsatz)<br />

- Erste Vorraussetzung hierzu ist Branchennähe zwischen der Branche, in der<br />

die Inhaberin des Unternehmenskennzeichens tätig ist <strong>und</strong> der Branche, der<br />

die Waren <strong>und</strong> Dienstleitungen, für die das Zeichen genutzt wird, zuzuordnen<br />

sind (Ströbele/Hacker, § 15 RN 45 ff)<br />

‣ Der Link in der Anzeige weist auf die Website einer Künstleragentur<br />

26. Mai 2011<br />

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