Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Prüfung der Verletzung des Unternehmenskennzeichens in Fall 11<br />
• Handeln im geschäftlichen Verkehr?<br />
<strong>–</strong> Ist weit auszulegen: jeder Förderung eigener oder fremder<br />
Geschäftsinteressen (Ströbele/Hacker § 14 RN 29).<br />
‣ Die Werbeanzeige fördert zweifellos die eigenen geschäftlichen Interessen<br />
• Unbefugte Verwendung der Geschäftsbezeichnung oder eines ähnlichen<br />
Zeichens (§ 15 Abs. 2 1. Halbsatz)<br />
‣ Das Unternehmenskennzeichen lautet „Showissimo GmbH“<br />
‣ das verwendete Zeichen „showissimo“ ist hierzu ähnlich<br />
• Benutzung des Unternehmenskennzeichens in einer Weise, die geeignet<br />
ist, Verwechslungen hervorzurufen (§ 15 Abs. 2 2. Halbsatz)<br />
- Erste Vorraussetzung hierzu ist Branchennähe zwischen der Branche, in der<br />
die Inhaberin des Unternehmenskennzeichens tätig ist <strong>und</strong> der Branche, der<br />
die Waren <strong>und</strong> Dienstleitungen, für die das Zeichen genutzt wird, zuzuordnen<br />
sind (Ströbele/Hacker, § 15 RN 45 ff)<br />
‣ Der Link in der Anzeige weist auf die Website einer Künstleragentur<br />
26. Mai 2011<br />
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