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Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Prüfung der Markenrechtsverletzung in Fall 11<br />

• Handeln im geschäftlichen Verkehr?<br />

<strong>–</strong> Ist weit auszulegen: jeder Förderung eigener oder fremder<br />

Geschäftsinteressen (Ströbele/Hacker § 14 RN 29).<br />

‣ Die Werbeanzeige fördert zweifellos die eigenen geschäftlichen Interessen<br />

• Identität oder Verwechslungsgefahr des benutzten Zeichens mit der<br />

Marke (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 1. Halbsatz)<br />

‣ Die Werbeanzeige erscheint bei ausschließlicher Eingabe des Suchbegriffs<br />

„showissimo“<br />

‣ Das Zeichen „showissimo“ muss somit als Keyword verwendet worden sein<br />

‣ Es liegt ein Fall der Zeichenidentität vor<br />

‣ In diesem Fall bedarf es keiner Verwechslungsgefahr (EuGH GRUR 2003, 422)<br />

• Identität oder Verwechslungsgefahr der Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen, für<br />

die das Zeichen benutzt wird, mit den Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen, für die<br />

die Marke geschützt ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2 2. Halbsatz)<br />

‣ Die Marke ist für die Dienstleistung „Künstlervermittlung“ geschützt<br />

‣ Der Link in der Anzeige weist auf die Website einer Künstleragentur<br />

‣ Die Dienstleistungen sind identisch<br />

26. Mai 2011<br />

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