Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Prüfung der Markenrechtsverletzung in Fall 11<br />
• Handeln im geschäftlichen Verkehr?<br />
<strong>–</strong> Ist weit auszulegen: jeder Förderung eigener oder fremder<br />
Geschäftsinteressen (Ströbele/Hacker § 14 RN 29).<br />
‣ Die Werbeanzeige fördert zweifellos die eigenen geschäftlichen Interessen<br />
• Identität oder Verwechslungsgefahr des benutzten Zeichens mit der<br />
Marke (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 1. Halbsatz)<br />
‣ Die Werbeanzeige erscheint bei ausschließlicher Eingabe des Suchbegriffs<br />
„showissimo“<br />
‣ Das Zeichen „showissimo“ muss somit als Keyword verwendet worden sein<br />
‣ Es liegt ein Fall der Zeichenidentität vor<br />
‣ In diesem Fall bedarf es keiner Verwechslungsgefahr (EuGH GRUR 2003, 422)<br />
• Identität oder Verwechslungsgefahr der Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen, für<br />
die das Zeichen benutzt wird, mit den Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen, für die<br />
die Marke geschützt ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2 2. Halbsatz)<br />
‣ Die Marke ist für die Dienstleistung „Künstlervermittlung“ geschützt<br />
‣ Der Link in der Anzeige weist auf die Website einer Künstleragentur<br />
‣ Die Dienstleistungen sind identisch<br />
26. Mai 2011<br />
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