Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Konsequenzen aus der BGH-Rechtsprechung für Fall 11<br />
• Eine Verletzung des Unternehmenskennzeichenrechts des Mandanten erscheint nach der BGH-<br />
Entscheidung „Beta Layout“ fraglich. Zwar hatte der BGH nicht den hier vorliegenden Fall einer<br />
Einblendung der AdWord-Anzeige über den Suchbegriffen nicht zu entscheiden, aus der Entscheidung<br />
lässt sich jedoch nicht ableiten, dass er in diesem Fall anders entschieden hätte.<br />
• Bezüglich einer möglichen Verletzung der Markenrechte des Mandanten ist darauf abzustellen, ob der<br />
Anbieter der Werbeanzeige aus dem Text der AdWord-Anzeige hinreichend erkennbar ist.<br />
‣ Die AdWord-Anzeige verweist auf einen <strong>Internet</strong>auftritt, dessen Domain-Namen dem Firmennamen einer<br />
<strong>Dr</strong>ittfirma entspricht. Allerdings geht weder aus der Anzeige, noch aus der Website hervor, dass<br />
zwischen der <strong>Dr</strong>ittfirma <strong>und</strong> dem Markeninhaber keine geschäftlichen Beziehungen bestehen.<br />
‣ Aus der nach den EuGH-Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung ist nicht ablesbar, ob ein solcher<br />
Verweis auf eine Firmenhomepage zur Abgrenzung vom Markeninhaber ausreicht. Das OLG<br />
Braunschweig hat einen Verweis auf eine <strong>Dr</strong>itthomepage nicht genügen lassen (GRUR-RR 2011, 91).<br />
Dagegen würde nach der Rechtsprechung des LG Berlin (Urteil vom 22.09.2010, 97 O 55/10) bereits<br />
genügen, dass die Anzeige den Markentext nicht enthält.<br />
‣ Der BGH hat die Sache „Bananabay noch nicht entschieden. Daher besteht derzeit Unsicherheit, in<br />
welche Rechtung sich die Rechtsprechung bewegen wird.<br />
‣ Eine Klage vor dem LG Braunschweig wäre derzeit wohl Erfolg versprechend. Allerdings kann sich dies<br />
nach einer Entscheidung des BGH schnell ändern. Der Mandant ist daher darauf hinzuweisen, dass eine<br />
Klage mit erheblichen Risiken behaftet wäre.<br />
26. Mai 2011<br />
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