19.11.2013 Aufrufe

Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Konsequenzen aus der BGH-Rechtsprechung für Fall 11<br />

• Eine Verletzung des Unternehmenskennzeichenrechts des Mandanten erscheint nach der BGH-<br />

Entscheidung „Beta Layout“ fraglich. Zwar hatte der BGH nicht den hier vorliegenden Fall einer<br />

Einblendung der AdWord-Anzeige über den Suchbegriffen nicht zu entscheiden, aus der Entscheidung<br />

lässt sich jedoch nicht ableiten, dass er in diesem Fall anders entschieden hätte.<br />

• Bezüglich einer möglichen Verletzung der Markenrechte des Mandanten ist darauf abzustellen, ob der<br />

Anbieter der Werbeanzeige aus dem Text der AdWord-Anzeige hinreichend erkennbar ist.<br />

‣ Die AdWord-Anzeige verweist auf einen <strong>Internet</strong>auftritt, dessen Domain-Namen dem Firmennamen einer<br />

<strong>Dr</strong>ittfirma entspricht. Allerdings geht weder aus der Anzeige, noch aus der Website hervor, dass<br />

zwischen der <strong>Dr</strong>ittfirma <strong>und</strong> dem Markeninhaber keine geschäftlichen Beziehungen bestehen.<br />

‣ Aus der nach den EuGH-Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung ist nicht ablesbar, ob ein solcher<br />

Verweis auf eine Firmenhomepage zur Abgrenzung vom Markeninhaber ausreicht. Das OLG<br />

Braunschweig hat einen Verweis auf eine <strong>Dr</strong>itthomepage nicht genügen lassen (GRUR-RR 2011, 91).<br />

Dagegen würde nach der Rechtsprechung des LG Berlin (Urteil vom 22.09.2010, 97 O 55/10) bereits<br />

genügen, dass die Anzeige den Markentext nicht enthält.<br />

‣ Der BGH hat die Sache „Bananabay noch nicht entschieden. Daher besteht derzeit Unsicherheit, in<br />

welche Rechtung sich die Rechtsprechung bewegen wird.<br />

‣ Eine Klage vor dem LG Braunschweig wäre derzeit wohl Erfolg versprechend. Allerdings kann sich dies<br />

nach einer Entscheidung des BGH schnell ändern. Der Mandant ist daher darauf hinzuweisen, dass eine<br />

Klage mit erheblichen Risiken behaftet wäre.<br />

26. Mai 2011<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!