Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Markenmäßige Benutzung durch Schaltung einer AdWord-Anzeige?<br />
• Der BGH hat daher im Fall „Bananabay“ das Verfahren ausgesetzt <strong>und</strong> dem EuGH die Frage zur<br />
Entscheidung vorgelegt, ob eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie<br />
89/104/EWG vorliegt, wenn die Marke eines <strong>Dr</strong>itten als Keyword einer AdWord-Anzeige benutzt wird,<br />
die räumlich von den Suchtreffern getrennt <strong>und</strong> als Anzeige gekennzeichnet ist (GRUR 2009, 498).<br />
• In der Begründung führt der BGH aus:<br />
<strong>–</strong> wenn für eine markenmäßige Benutzung bereits die Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke ausreiche, wäre<br />
sie bei der Benutzung eines mit einer Marke identischen Zeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung gegeben.<br />
Ob dem so sei, lasse sich aus der EuGH-Rechtsprechung nicht beantworten.<br />
<strong>–</strong> Darüber hinaus wäre eine markenmäßige Benutzung auch durch eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der<br />
Marke denkbar. Dies würde jedoch voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion bereits in der<br />
Benutzung des Keywords für einen Hinweis auf die eigene Werbung liegen würde. Sollte die Beeinträchtigung der<br />
Herkunftsfunktion dagegen nur in Betracht kommen, wenn durch die Benutzung des Zeichens der Eindruck erweckt<br />
werde, es bestehe eine geschäftliche Verbindung zwischen Markeninhaber <strong>und</strong> Webendem, liege die Annahme einer<br />
markenmäßigen Benutzung eher fern, wenn die AdWord-Anzeige in einem räumlich getrennten Werbeblock unter<br />
der Überschrift „Anzeigen“ erscheint.<br />
• Der EuGH hat die Vorlagefrage dahingehend beantwortet, dass die Werbefunktion der Marke durch die<br />
Benutzung als Keyword für eine Adword-Werbung nicht beeinträchtigt werde. Wohl aber könne die<br />
Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt sein, wenn aus der Gestaltung der Anzeige für einen normal<br />
informierten <strong>Internet</strong>nutzer nicht oder nur schwer erkennbar ist, ob die Waren von dem Markeninhaber<br />
oder einem <strong>Dr</strong>itten stammen. Es sei Sache des nationalen Gerichts, dies zu würdigen (MMR 2010, 609).<br />
‣ Damit hat der EuGH den Ball wieder an den BGH zurückgespielt. Es bleibt fraglich, welche Anforderungen<br />
der BGH nun an die Gestaltung von AdWords-Anzeigen stellen wird, um eine Verwechslung der Anzeige<br />
mit einem Hinweis auf den Markeninhaber auszuschließen.<br />
26. Mai 2011<br />
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