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Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Markenmäßige Benutzung durch Schaltung einer AdWord-Anzeige?<br />

• Der BGH hat daher im Fall „Bananabay“ das Verfahren ausgesetzt <strong>und</strong> dem EuGH die Frage zur<br />

Entscheidung vorgelegt, ob eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie<br />

89/104/EWG vorliegt, wenn die Marke eines <strong>Dr</strong>itten als Keyword einer AdWord-Anzeige benutzt wird,<br />

die räumlich von den Suchtreffern getrennt <strong>und</strong> als Anzeige gekennzeichnet ist (GRUR 2009, 498).<br />

• In der Begründung führt der BGH aus:<br />

<strong>–</strong> wenn für eine markenmäßige Benutzung bereits die Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke ausreiche, wäre<br />

sie bei der Benutzung eines mit einer Marke identischen Zeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung gegeben.<br />

Ob dem so sei, lasse sich aus der EuGH-Rechtsprechung nicht beantworten.<br />

<strong>–</strong> Darüber hinaus wäre eine markenmäßige Benutzung auch durch eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der<br />

Marke denkbar. Dies würde jedoch voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion bereits in der<br />

Benutzung des Keywords für einen Hinweis auf die eigene Werbung liegen würde. Sollte die Beeinträchtigung der<br />

Herkunftsfunktion dagegen nur in Betracht kommen, wenn durch die Benutzung des Zeichens der Eindruck erweckt<br />

werde, es bestehe eine geschäftliche Verbindung zwischen Markeninhaber <strong>und</strong> Webendem, liege die Annahme einer<br />

markenmäßigen Benutzung eher fern, wenn die AdWord-Anzeige in einem räumlich getrennten Werbeblock unter<br />

der Überschrift „Anzeigen“ erscheint.<br />

• Der EuGH hat die Vorlagefrage dahingehend beantwortet, dass die Werbefunktion der Marke durch die<br />

Benutzung als Keyword für eine Adword-Werbung nicht beeinträchtigt werde. Wohl aber könne die<br />

Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt sein, wenn aus der Gestaltung der Anzeige für einen normal<br />

informierten <strong>Internet</strong>nutzer nicht oder nur schwer erkennbar ist, ob die Waren von dem Markeninhaber<br />

oder einem <strong>Dr</strong>itten stammen. Es sei Sache des nationalen Gerichts, dies zu würdigen (MMR 2010, 609).<br />

‣ Damit hat der EuGH den Ball wieder an den BGH zurückgespielt. Es bleibt fraglich, welche Anforderungen<br />

der BGH nun an die Gestaltung von AdWords-Anzeigen stellen wird, um eine Verwechslung der Anzeige<br />

mit einem Hinweis auf den Markeninhaber auszuschließen.<br />

26. Mai 2011<br />

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