Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Taktisches Vorgehen (Fall 11):<br />
• Problematische Ausgangslage:<br />
26. Mai 2011<br />
<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG liegt nicht vor<br />
<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 15 MarkenG ist äußerst fraglich<br />
<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 14 MarkenG ist noch unsicher, bis eine Entscheidung des<br />
BGH vorliegt, eine Entscheidung im Sinne des Mandanten ist eher unwahrscheinlich<br />
• Den Mandanten auf die Risiken eines Vorgehens hinweisen <strong>und</strong> von einem Vorgehen<br />
abraten<br />
• Sollte der Mandant darauf bestehen, den Gegner abmahnen<br />
<strong>–</strong> Per Einschreiben mit Rückschein ( Zustellungsnachweis)<br />
<strong>–</strong> Vollmacht beifügen<br />
<strong>–</strong> Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung<br />
<strong>–</strong> Gebührenrechnung beifügen<br />
<strong>–</strong> Frist setzen mit Androhung gerichtlicher Schritte<br />
• Bei fehlender oder negativer Reaktion vor einer Klage ggf. die Entscheidung<br />
des BGH abwarten<br />
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