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Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Taktisches Vorgehen (Fall 11):<br />

• Problematische Ausgangslage:<br />

26. Mai 2011<br />

<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG liegt nicht vor<br />

<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 15 MarkenG ist äußerst fraglich<br />

<strong>–</strong> Unterlassungsanspruch aus § 14 MarkenG ist noch unsicher, bis eine Entscheidung des<br />

BGH vorliegt, eine Entscheidung im Sinne des Mandanten ist eher unwahrscheinlich<br />

• Den Mandanten auf die Risiken eines Vorgehens hinweisen <strong>und</strong> von einem Vorgehen<br />

abraten<br />

• Sollte der Mandant darauf bestehen, den Gegner abmahnen<br />

<strong>–</strong> Per Einschreiben mit Rückschein ( Zustellungsnachweis)<br />

<strong>–</strong> Vollmacht beifügen<br />

<strong>–</strong> Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung<br />

<strong>–</strong> Gebührenrechnung beifügen<br />

<strong>–</strong> Frist setzen mit Androhung gerichtlicher Schritte<br />

• Bei fehlender oder negativer Reaktion vor einer Klage ggf. die Entscheidung<br />

des BGH abwarten<br />

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