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Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...

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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />

Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Markenmäßige Benutzung durch Schaltung einer AdWord-Anzeige?<br />

• Teilweise wird dies verneint, da die Werbeanzeigen klar als solche gekennzeichnet <strong>und</strong> von den<br />

Suchergebnissen abgegrenzt seien, so dass sie vom Verkehr als unabhängige Werbung eines <strong>Dr</strong>itten<br />

wahrgenommen würden. Der Verkehr schließe aus der Platzierung bei den Suchergebnissen zur Marke<br />

nicht auf geschäftliche Verbindungen zwischen Werbetrebendem <strong>und</strong> Markeninhaber (Ullmann GRUR<br />

2007, 633; OLG Köln JurPC Web-Dok. 37/2008; KG Berlin JurPC Web-Dok. 194/2008 <strong>–</strong> Europa<br />

Möbel).<br />

• Teile der Rechtsprechung hingegen bejahen eine markenmäßige Benutzung, da die AdWord-Werbung<br />

bewusst dazu eingesetzt werde, um Benutzer, die nach einer bestimmten Marke suchen, auf die eigene<br />

Seite zu locken. Damit werde die „Lotsenfunktion“ der Marke missbraucht (OLG Braunschweig, MMR<br />

2007,110, GRUR-RR 2007, 71-73, JurPC Web-Dok. 25/2008 <strong>–</strong> Bananabay; OLG Stuttgart,<br />

MMR 2007, 649 <strong>–</strong>pcb; OLG <strong>Dr</strong>esden, CR 2007, 738)<br />

• Eine vermittelnde Auffassung lehnt eine markenmäßige Benutzung jedenfalls dann ab, wenn die<br />

AdWord-Anzeigen auf der rechten Bildschirmseite eingeblendet <strong>und</strong> damit klar von den Suchtreffern<br />

getrennt werden (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 304). Eine markenmäßige Benutzung sei jedoch<br />

gegeben, wenn die AdWords-Anzeige über den Suchtreffern angezeigt werde, da es dann bei<br />

unaufmerksamen Benutzern zu Verwechslungen mit einem Suchtreffer kommen könne<br />

(Kumpf/Dippelhofer, JurPC Web-Dok. 109/2008)<br />

• Derzeit ist vor dem BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 125/07 auch ein Fall anhängig, bei dem es um<br />

die Schaltung von AdWord-Werbeanzeigen zu dem Keyword „bananabay“ geht, das einer Marke eines<br />

Konkurrenten entspricht. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt <strong>und</strong> <strong>und</strong> dem EuGH die Frage zur<br />

Entscheidung vorgelegt, ob eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie<br />

89/104/EWG vorliegt, wenn die Marke eines <strong>Dr</strong>itten als Keyword einer AdWord-Anzeige benutzt wird,<br />

die räumlich von den Suchtreffern getrennt <strong>und</strong> als Anzeige gekennzeichnet ist (GRUR 2009, 498).<br />

26. Mai 2011<br />

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