Internet – und Telekommunikationsrecht - Dr. Gottschalk ...
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<strong>Internet</strong>- <strong>und</strong> <strong>Telekommunikationsrecht</strong>, Sommersemester 2011<br />
Google AdWords <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Weitere ungeschriebene Voraussetzung der Markenrechtsverletzung<br />
• Inzwischen ist als weitere, ungeschriebene Voraussetzung einer<br />
Markenrechtsverletzung die markenmäßige Benutzung allgemein<br />
anerkannt<br />
<strong>–</strong> In der neueren EuGH-Rechtsprechung wurde klargestellt, dass die EU-<br />
Markenrechtsrichtlinie, auf der das Markengesetz basiert, die Ausübung des<br />
ausschließlichen Rechts des Markeninhabers, die Benutzung des Zeichens zu<br />
verbieten, auf Fälle der markenmäßigen Benutzung beschränkt (vgl. EuGH GRUR<br />
2005, 153).<br />
<strong>–</strong> Auch in dem Urteil Louis Vuitton ./. Google France, das Markenrechtsverletzungen<br />
durch Adwords zum Gegenstand hatte, hat der EuGH nochmals bestätigt, dass die<br />
Ausübung des absoluten Rechts des Markeninhabers auf die Fälle zu beschränken ist,<br />
in denen die Benutzung des Zeichens durch einen <strong>Dr</strong>itten die Funktionen der Marke<br />
beeinträchtigen kann (GRUR 2010, 445).<br />
<strong>–</strong> Daher geht auch die Literatur ganz überwiegend davon aus, dass die markenmäßige<br />
Benutzung (im Sinne der Kriterien des EuGH) Voraussetzung einer<br />
Markenrechtsverletzung ist (vgl. Ohly GRUR 2010, 776 mit Nachweisen aus der<br />
jüngeren <strong>und</strong> älteren Literatur).<br />
26. Mai 2011<br />
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