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juris - Wissen was zählt. Gesamtes
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- Nebenstrafe - § 44 Fahrverbot -
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§ 77d Zurücknahme des Antrags §
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§ 123 Hausfriedensbruch § 124 Sch
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F ü n f z e h n t e r A b s c h n
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§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesun
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§ 354 (weggefallen) § 355 Verletz
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einem Unternehmen mit Sitz im räum
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§ 8 Zeit der Tat Eine Tat ist zu d
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(3) Schärfungen oder Milderungen,
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§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
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(2) Unterbleibt die Tat ohne Zutun
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(3) Die Einkünfte des Täters, sei
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(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit,
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1. An die Stelle von lebenslanger F
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(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freih
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2. in einem geeigneten Heim oder ei
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(1) Das Gericht setzt die Vollstrec
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§ 57b Aussetzung des Strafrestes b
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§ 61 Übersicht Maßregeln der Bes
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worden ist, steht einer innerhalb d
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eine Entscheidung nach Absatz 5 Sat
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(2) Ist keine Höchstfrist vorgeseh
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§ 67g Abs. 6: IdF d. Art. 1 Nr. 7
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3. zu der verletzten Person oder be
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§ 68d Nachträgliche Entscheidunge
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4. des Vollrausches (§ 323a), der
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(3) Wird das Berufsverbot zur Bewä
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Der Umfang des Erlangten und dessen
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(3) Ist die Einziehung nicht vorges
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2. als Vorstand eines nicht rechtsf
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(3) Bei einem Amtsträger oder eine
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§ 78 Abs. 2: IdF d. Art. 2 Nr. 3 G
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12. jedes richterliche Ersuchen, ei
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Erster Titel Friedensverrat § 80 V
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Geldstrafe bestraft. Den in Satz 1
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5. sich zur Begehung von Sabotageha
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(1) Wer öffentlich, in einer Versa
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(2) In besonders schweren Fällen i
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(1) Wer 1. für den Geheimdienst ei
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Wahlen zu erlangen, und das Recht,
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§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit
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§ 109 Wehrpflichtentziehung durch
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dem Wehrdienst einer solchen Einric
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(2) Ist der Täter als Amtsträger
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Völkerstrafgesetzbuches) oder ein
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(2) Ebenso wird bestraft, wer eine
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2. die Menschenwürde anderer dadur
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Fußnoten § 131 Abs. 1 Eingangssat
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5. eines Mordes (§ 211) oder Totsc
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§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Un
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2. daß die Verwirklichung einer de
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§ 149 Abs. 1 Nr. 3: Eingef. durch
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Fußnoten § 152b: Eingef. durch Ar
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Zehnter Abschnitt Falsche Verdächt
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§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs.
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§ 174b Abs. 1: IdF d. Art. 1 Nr. 1
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(4) In minder schweren Fällen des
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1. der Täter mit dem Opfer den Bei
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(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird
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Jahren nicht zugänglich sind und v
- Seite 123 und 124:
Fußnoten §§ 184a bis 184c: Einge
- Seite 125 und 126:
- § 192 Beleidigung trotz Wahrheit
- Seite 127 und 128:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fün
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2. Berufspsychologen mit staatlich
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Straftaten nach den §§ 203 und 20
- Seite 133 und 134:
(1) Ist jemand durch das ausdrückl
- Seite 135 und 136:
§§ 218 bis 219b (früher §§ 218
- Seite 137 und 138:
- Fußnoten § 219c: Aufgeh. durch
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quält oder roh mißhandelt, oder w
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(3) Auf Freiheitsstrafe von einem J
- Seite 143 und 144:
§ 234a Verschleppung (1) Wer einen
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§ 238 Nachstellung (1) Wer einem M
- Seite 147 und 148:
1. eine andere Person zu einer sexu
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ordnungsmäßigen Öffnung bestimmt
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)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei
- Seite 153 und 154: (2) Ebenso wird bestraft, wer absic
- Seite 155 und 156: 1. sich oder einem Dritten verschaf
- Seite 157 und 158: (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 24
- Seite 159 und 160: (1) Wer im Zusammenhang mit § 264a
- Seite 161 und 162: 1. der für den Einzug der Beiträg
- Seite 163 und 164: 2. eine unechte oder verfälschte t
- Seite 165 und 166: (2) Handelt der Täter gewerbsmäß
- Seite 167 und 168: 4. Rechte anderer vortäuscht oder
- Seite 169 und 170: 2. nach Zahlungseinstellung, in ein
- Seite 171 und 172: 1. für die Vermietung von Räumen
- Seite 173 und 174: (1) Wer bei einer Ausschreibung üb
- Seite 175 und 176: § 303a Abs. 3: Eingef. durch Art.
- Seite 177 und 178: Achtundzwanzigster Abschnitt Gemein
- Seite 179 und 180: (2) Ebenso wird bestraft, wer eine
- Seite 181 und 182: Kernbrennstoffe, sonstige radioakti
- Seite 183 und 184: 1. in den Fällen des § 309 Abs. 1
- Seite 185 und 186: 3. einen ähnlichen, ebenso gefähr
- Seite 187 und 188: (3) In besonders schweren Fällen i
- Seite 189 und 190: (2) Das Gericht kann die in den fol
- Seite 191 und 192: 2. in bedeutendem Umfang verunreini
- Seite 193 und 194: 1. eine kerntechnische Anlage betre
- Seite 195 und 196: 2. Abgrabungen oder Aufschüttungen
- Seite 197 und 198: 1. ein Gewässer: ein oberirdisches
- Seite 199 und 200: estraft. In minder schweren Fällen
- Seite 201 und 202: erufen ist, einen anderen körperli
- Seite 203: einer amtlichen Anweisung zuwiderha