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(3) Wird das Berufsverbot zur Bewä
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Der Umfang des Erlangten und dessen
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(3) Ist die Einziehung nicht vorges
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2. als Vorstand eines nicht rechtsf
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(3) Bei einem Amtsträger oder eine
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§ 78 Abs. 2: IdF d. Art. 2 Nr. 3 G
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12. jedes richterliche Ersuchen, ei
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Erster Titel Friedensverrat § 80 V
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Geldstrafe bestraft. Den in Satz 1
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5. sich zur Begehung von Sabotageha
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(1) Wer öffentlich, in einer Versa
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(2) In besonders schweren Fällen i
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(1) Wer 1. für den Geheimdienst ei
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Wahlen zu erlangen, und das Recht,
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§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit
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§ 109 Wehrpflichtentziehung durch
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dem Wehrdienst einer solchen Einric
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(2) Ist der Täter als Amtsträger
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Völkerstrafgesetzbuches) oder ein
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(2) Ebenso wird bestraft, wer eine
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2. die Menschenwürde anderer dadur
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Fußnoten § 131 Abs. 1 Eingangssat
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5. eines Mordes (§ 211) oder Totsc
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§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Un
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2. daß die Verwirklichung einer de
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§ 149 Abs. 1 Nr. 3: Eingef. durch
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Fußnoten § 152b: Eingef. durch Ar
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Zehnter Abschnitt Falsche Verdächt
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(4) In minder schweren Fällen des
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Jahren nicht zugänglich sind und v
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Fußnoten §§ 184a bis 184c: Einge
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quält oder roh mißhandelt, oder w
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Achtundzwanzigster Abschnitt Gemein
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Kernbrennstoffe, sonstige radioakti
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