Licht der Wahrheit - Agniveer
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AGNIVEER<br />
http://agniveer.com<br />
F. Welches sind die Unterschiede zwischen Wie<strong>der</strong>heiratung und Nijoga?<br />
A. 1. Nach <strong>der</strong> Heirat verlässt die Neuvermählte ihr väterliches Dach, lebt bei ihrem<br />
Ehemann, und ihre Beziehungen mit <strong>der</strong> Familiie ihres Vaters hören auf, sehr nahe zu sein,<br />
im Gegenteil lebt die Witwe (im Falle die Nijoga abschießt) weiter im Hause ihres<br />
verstorbenen Mannes.<br />
2. Die in <strong>der</strong> Ehe erzeugten Kin<strong>der</strong> erben das Eigentum des Ehemannes ihrer<br />
Mutter, wohingegen die in Nijoga von einer Witwe erzeugtne Nachkommen nicht als Kin<strong>der</strong><br />
des Erzeugers betrachtet werden und demzufolge seinen Familiennamen nicht annehmen,<br />
noch von ihnen als eigen beansprucht werden können. Von ihnen wird gesprochen als den<br />
Kin<strong>der</strong> des verstorbenen Ehemannes ihrer Mutter; sie nehmen seinen Familiennamen an,<br />
erben sein Eigentum und leben in seinem Haus.<br />
3. Eheleute sollen einan<strong>der</strong> dienen und helfen, während jene, die Nijoga, eingehen,<br />
alle Beziehung (nach <strong>der</strong> festgesetzten Zeit) abzubrechen haben.<br />
4. Die Eheverbindung ist lebenslänglich, während <strong>der</strong> NIjoga-Vertrag unwirsam<br />
wird, nach dem gewünschte Zweck erreicht ist.<br />
5. Mann und Frau helfen einan<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Haushältspflichten,<br />
während diejenigen den Nijoga abgeschlossen haben, die Pflichten ihrer bezüglichen<br />
Haushälte erfüllen.<br />
F. Sind dieselben Gesetze auf Nijoga und die Ehe anzuwenden, o<strong>der</strong> sind sie in<br />
jedem Falle verschieden?<br />
A. Sie sind ein wenig verschieden. Einige Unterschiede sind bereits aufgezählt, hier<br />
sind einige weitere:<br />
a) Ein verheiratetes Paar kann bis zu zehn Kin<strong>der</strong> hervorbringen, während das durch<br />
Nijoga verbundene nicht mehr als zwei o<strong>der</strong> vier hervorbringen kann.<br />
b) Gerade, wie die Ehe nur im alle eines Junggesellen und eines Mädchens erlaubt ist,<br />
so kann gleichfalls nur eine Witwe und ein Witwer in die Beziehung des Nijoga eintreten,<br />
aber niemals ein Junggeselle und ein Mädchen.<br />
c) Ein verheiratetes Paar lebt immer zusammen, aber nicht das durch Nijoga<br />
verbundene. Solche Personen sollen nur zusammen kommen, wenn sie beabsichtigen, ein<br />
neues Leben zu erzeugen. Ob Nijoga zum Nutzen <strong>der</strong> Witwe o<strong>der</strong> des Witwers<br />
abgeschlossen ist, so wird die Beziehung nach <strong>der</strong> zweiten Empfängnis aufgelöst. Laßt die<br />
Witwe die Kin<strong>der</strong> zwei o<strong>der</strong> drei Jahre pflegen und sie dann ihrem Ehemann durch Nijoga<br />
einhändigen, im Falle sie zu seinem Nutzen abgeschlossen ist. Auf diese Weise kann eine<br />
Witwe Leben geben zwei Kin<strong>der</strong> für sich selbst, und zwei für jeden von vier Ehemännern<br />
durch Nijoga.<br />
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