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Licht der Wahrheit - Agniveer

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AGNIVEER<br />

http://agniveer.com<br />

F. Welches sind die Unterschiede zwischen Wie<strong>der</strong>heiratung und Nijoga?<br />

A. 1. Nach <strong>der</strong> Heirat verlässt die Neuvermählte ihr väterliches Dach, lebt bei ihrem<br />

Ehemann, und ihre Beziehungen mit <strong>der</strong> Familiie ihres Vaters hören auf, sehr nahe zu sein,<br />

im Gegenteil lebt die Witwe (im Falle die Nijoga abschießt) weiter im Hause ihres<br />

verstorbenen Mannes.<br />

2. Die in <strong>der</strong> Ehe erzeugten Kin<strong>der</strong> erben das Eigentum des Ehemannes ihrer<br />

Mutter, wohingegen die in Nijoga von einer Witwe erzeugtne Nachkommen nicht als Kin<strong>der</strong><br />

des Erzeugers betrachtet werden und demzufolge seinen Familiennamen nicht annehmen,<br />

noch von ihnen als eigen beansprucht werden können. Von ihnen wird gesprochen als den<br />

Kin<strong>der</strong> des verstorbenen Ehemannes ihrer Mutter; sie nehmen seinen Familiennamen an,<br />

erben sein Eigentum und leben in seinem Haus.<br />

3. Eheleute sollen einan<strong>der</strong> dienen und helfen, während jene, die Nijoga, eingehen,<br />

alle Beziehung (nach <strong>der</strong> festgesetzten Zeit) abzubrechen haben.<br />

4. Die Eheverbindung ist lebenslänglich, während <strong>der</strong> NIjoga-Vertrag unwirsam<br />

wird, nach dem gewünschte Zweck erreicht ist.<br />

5. Mann und Frau helfen einan<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Erfüllung ihrer Haushältspflichten,<br />

während diejenigen den Nijoga abgeschlossen haben, die Pflichten ihrer bezüglichen<br />

Haushälte erfüllen.<br />

F. Sind dieselben Gesetze auf Nijoga und die Ehe anzuwenden, o<strong>der</strong> sind sie in<br />

jedem Falle verschieden?<br />

A. Sie sind ein wenig verschieden. Einige Unterschiede sind bereits aufgezählt, hier<br />

sind einige weitere:<br />

a) Ein verheiratetes Paar kann bis zu zehn Kin<strong>der</strong> hervorbringen, während das durch<br />

Nijoga verbundene nicht mehr als zwei o<strong>der</strong> vier hervorbringen kann.<br />

b) Gerade, wie die Ehe nur im alle eines Junggesellen und eines Mädchens erlaubt ist,<br />

so kann gleichfalls nur eine Witwe und ein Witwer in die Beziehung des Nijoga eintreten,<br />

aber niemals ein Junggeselle und ein Mädchen.<br />

c) Ein verheiratetes Paar lebt immer zusammen, aber nicht das durch Nijoga<br />

verbundene. Solche Personen sollen nur zusammen kommen, wenn sie beabsichtigen, ein<br />

neues Leben zu erzeugen. Ob Nijoga zum Nutzen <strong>der</strong> Witwe o<strong>der</strong> des Witwers<br />

abgeschlossen ist, so wird die Beziehung nach <strong>der</strong> zweiten Empfängnis aufgelöst. Laßt die<br />

Witwe die Kin<strong>der</strong> zwei o<strong>der</strong> drei Jahre pflegen und sie dann ihrem Ehemann durch Nijoga<br />

einhändigen, im Falle sie zu seinem Nutzen abgeschlossen ist. Auf diese Weise kann eine<br />

Witwe Leben geben zwei Kin<strong>der</strong> für sich selbst, und zwei für jeden von vier Ehemännern<br />

durch Nijoga.<br />

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