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Licht der Wahrheit - Agniveer

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AGNIVEER<br />

http://agniveer.com<br />

Nijoga. Wjasa schloß nach dem Tode seiner Brü<strong>der</strong> Tschitrangada und<br />

Witscitrawirja, Nijoga mit ihren Frauen und erzeugte Ahritraschtra mit Ambika, Pandu mit<br />

Ambaliki, Widura mit einer Schudrafrau". Der weise Manu erklärt:<br />

,,Wenn ein Ehemann zur Fö<strong>der</strong>ung einer grechten Sache in die Fremde gegeangen<br />

ist, so laßt seine Frau acht Jahre lang warten; wenn zur Erwerbung Wissenschaft und Ruhm,<br />

sechs Jahre; wenn zur Verfolgung materieller Zwecke drei Jahre. Wenn er nach dem Verlauf<br />

<strong>der</strong> vorgeschriebenen Zeitabschnitte nicht wie<strong>der</strong>kehrt, so darf sie Nijoga abschließen und<br />

Kin<strong>der</strong> erhälten". Sollte <strong>der</strong> Ehemann (durch Heirat) zurückkehren, so soll <strong>der</strong> Vertrag des<br />

Nijoga null und nichtig werden. Ähnlich wird es im Falle des Ehemannes anbefohlen, daß<br />

wenn die Frau unfurchtbar ist, so laßt den Mann acht Jahre lang nach <strong>der</strong> Hochzeit warten;<br />

wenn alle ihre Kin<strong>der</strong> sterben, zehn Jahre lang; wenn sie nur Töchter und keine Söhne<br />

gebiert, elf Jahre lang; wenn sie ein zänkisches Weib ist, so laßt ihn sie sofort verlassen und<br />

in Nijoga mit einer an<strong>der</strong>en Frau eintreten und Kin<strong>der</strong> mit ihr erzeugen".<br />

,,Gleichfalss, wenn <strong>der</strong> Ehemann sehr grausam ist, laßt sein Weib ihn verlassen und<br />

Kin<strong>der</strong> durch Nijoga erzeugen, welche das Eigentum ihres Ehemannes erben werden.".<br />

Alle diese Beweise und Zeugnisse zeigen, daß es die Pflicht jedes Mannes ist, seine<br />

Familie zu bewahren und fortzusetzen und dadurch den Stamm mittels Swajamwara Wiwaha<br />

– Ehe nach Wahl – und Nijoga zu verbessern.<br />

,,Gerade wie ein Aurasa – ein eheliche Geborener – berechtigt ist, das Eigentum<br />

seines Vaters zu erben, so ist es ein Kschetradscha – einSohn , <strong>der</strong> aus Nijoga geboren ist".<br />

Männer und Frauen sollen immer eingedenk sein, daß die männliche o<strong>der</strong> weibliche<br />

Zeugungskraft unschätzbar ist. Wer immer diese unschätzbare Erbsubstanz in zügellosem<br />

Verkehr mit an<strong>der</strong>n Leuten, Frauen, Dirnen o<strong>der</strong> Wünstlingen, verschwendet, ist <strong>der</strong> größte<br />

Narr, weil sogar ein Bauer o<strong>der</strong> ein Gärtner, so unwissend er sein mag, die Saat nicht in ein<br />

Feld o<strong>der</strong> einen Garten aussät, <strong>der</strong> nicht sein Eigen ist, so<strong>der</strong>n einem an<strong>der</strong>n Manne gehört.<br />

Wenn es im Falle einer gewöhnlichen Saat und eines unwissenden Bauern wahr ist, warum<br />

sollte nicht <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> die menschliche Saat – die die beste aller Saaten ist – in einen<br />

unerwünschten Boden verschwendet, als <strong>der</strong> größte Narr angesehen werden, da er die<br />

Frucht davon nicht erntet. Es ist in den Brahmana Grantha geschrieben, ,,ein Sohn ist ein<br />

Teil von seinem Vater selbst. Der Sama Weda erklärt auch:<br />

,,O Sohn, du bist entsprungen aus meiner Zeugungskraft, die aus allen körperlichen<br />

Organen und dem Herzen gezogen<br />

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