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PDF - Institut für Kommunikationsnetze und Rechnersysteme ...

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94 Bewertung der Szenarien<br />

Szenarios „Zugriffschutz <strong>und</strong> Rechtedelegation“ liegt in der Einbeziehung zum einen des<br />

zweiten Service-Providers Big Sister <strong>und</strong> zum anderen von Supertracer. Dadurch entsteht ein<br />

kompliziertes Geflecht von Vertragsverhältnissen <strong>und</strong> Datenverarbeitungsvorgängen, die einer<br />

differenzierten Begutachtung bedürfen. Zugleich wird diese Verflechtung aber auch immer<br />

mehr den tatsächlichen Gegebenheiten des Alltags entsprechen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich zu unterscheiden sind die beiden Konstellationen des Tätigwerdens von Supertracer<br />

mit Erteilung einer Delegationsberechtigung von Alice <strong>und</strong> Carol <strong>und</strong> ohne Erteilung<br />

einer Delegationsberechtigung.<br />

Zusätzlich zur Datenverarbeitung im Gr<strong>und</strong>szenario treten in der Fallkonstellation mit Delegation<br />

folgende Datenverarbeitungsvorgänge:<br />

• die Übermittlung der Anfrage von Bob an Supertracer,<br />

• die Übermittlung der Anfrage von Supertracer an Big Brother <strong>und</strong> gegebenenfalls Big<br />

Sister,<br />

• die Übermittlung der Ergebnisdaten von Big Brother <strong>und</strong> gegebenenfalls Big Sister an<br />

Supertracer,<br />

• die Verarbeitung der erhaltenen Ergebnisse durch Supertracer <strong>und</strong><br />

• die abschließende Übermittlung von Supertracer an Bob.<br />

Die Zulässigkeit der Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen Bob <strong>und</strong> Supertracer<br />

<strong>und</strong> die Verarbeitung durch Supertracer richtet sich nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TDDSG. Zwischen<br />

Bob <strong>und</strong> Supertracer besteht ein Teledienstleistungsvertrag des Inhalts, dass Supertracer<br />

die verschiedenen (Objekt-, Bereichs- <strong>und</strong> Ereignis-)Anfragen von Bob <strong>für</strong> diesen ausführt.<br />

Damit Supertracer den geschuldeten Teledienst erbringen kann, muss Bob ihm seine<br />

Anfragewünsche übermitteln <strong>und</strong> Supertracer muss sie an die verschiedenen Service-Provider<br />

(Big Brother <strong>und</strong> Big Sister) weiterleiten, die von diesen ihm übermittelten Ergebnisse zusammenzufassen<br />

<strong>und</strong> letztlich an Bob senden. All diese Datenverarbeitungsvorgänge sind <strong>für</strong><br />

die Erfüllung des Teledienstes im Verhältnis von Supertracer <strong>und</strong> Bob erforderlich.<br />

Im Verhältnis von Supertracer zu Alice <strong>und</strong> Carol besteht jedoch keine Vereinbarung über die<br />

Erbringung eines Teledienstes. Auch haben Alice <strong>und</strong> Carol den Teledienst von Supertracer<br />

nicht in Anspruch genommen. Daher ist zu prüfen, ob eine Übermittlung der personenbezogenen<br />

Daten von Alice <strong>und</strong> Carol durch Big Brother an Supertracer <strong>und</strong> von Supertracer an<br />

Bob eine besondere Rechtfertigung hat.

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