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Mitglieder, Organe, Gremien und Personalia, Auszeichnungen ...

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Collegium pro Academia<br />

Förderverein der Berlin-Brandenburgischen<br />

Akademie der Wissenschaften e. V.<br />

Der Förderverein – vormals Förderkreis – der Berlin-Brandenburgischen Akademie<br />

der Wissenschaften wurde am 16. Dezember 1993 gegründet. Im Mai 2001 beschloss<br />

die <strong>Mitglieder</strong>versammlung eine Neufassung der Satzung, mit der der Vereinsname<br />

in „Collegium pro Academia – Förderverein der Berlin-Brandenburgischen Akademie<br />

der Wissenschaften e.V.“ geändert wurde.<br />

Der Verein stellt sich die Aufgabe, die Akademie ideell <strong>und</strong> materiell in ihrer<br />

Arbeit zu unterstützen. Dazu gehören die Förderung wissenschaftlicher Vorhaben der<br />

Akademie <strong>und</strong> des wissenschaftlichen Nachwuchses, ebenso die finanzielle Unterstützung<br />

von Veranstaltungen <strong>und</strong> Publikationen sowie die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit<br />

der Akademie.<br />

Dem Vorstand gehören an:<br />

Dr. h. c. Friede Springer (Vorsitzende)<br />

Prof. Dr. Günter Spur (stellvertretender Vorsitzender)<br />

Prof. Dr. Bernd Hillemeier (Schatzmeister)<br />

Dem erweiterten Vorstand gehören an:<br />

Dr. Christine Autenrieth<br />

Prof. Dr. Manfred Bierwisch<br />

Prof. Dr. Christoph Markschies<br />

Edzard Reuter<br />

Prof. Dr. Helmut Schwarz<br />

Prof. Dr. Joachim Treusch<br />

Der Förderverein hat seinen Sitz im Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Jägerstraße<br />

22/23, 10117 Berlin, Telefon: 0 30/20 37 02 41, Fax: 0 30/20 37 06 22.<br />

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit<br />

ist, die Ziele des Vereins zu fördern <strong>und</strong> zu unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet<br />

der Vorstand.<br />

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für persönliche <strong>Mitglieder</strong> 100 €, für korporative<br />

<strong>Mitglieder</strong> 1.000 €. Selbstverständlich sind auch einmalige Spenden – sei es zur<br />

freien Verfügung im Rahmen der Satzungsziele, sei es für spezielle Förderungsprojekte<br />

wie das Programm RARA – hochwillkommen.<br />

118 Collegium pro Academia

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