"kollektiver Traumata" (Nr. 48) - Geschwister-Scholl-Institut für ...
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Arbeit nach der Unterscheidung Kühners, mit einer kleinen Veränderung, verwendet.<br />
„Kollektives Trauma“ wird verstanden einerseits als kollektives direktes Trauma, das diejenigen<br />
Individuen umfasst, die tatsächlich traumatische Erfahrungen gemacht haben,<br />
andererseits als kollektives symbolisches Trauma, das auch diejenigen umfasst, die nicht<br />
direkt, sondern nur symbolvermittelt traumatisiert wurden.<br />
Verstanden als Folgen direkter Traumatisierungserfahrungen werden die Grundlagen individueller<br />
Traumata vorgestellt sowie die Rolle des sozialen Umfeldes erläutert und die<br />
wichtigsten Aspekte im Heilungsprozess dargelegt. Die vorliegende Arbeit wird sich jedoch<br />
nicht darauf beschränken, der Bewertung die Konzeption <strong>kollektiver</strong> direkter Traumata zu<br />
Grunde zu legen, sondern auch kollektive symbolische Traumata einbeziehen. Eine Beschränkung<br />
hätte zwar den Vorteil, mit einem Konzept zu arbeiten, das sehr gut erforscht<br />
und im Vergleich zu einem erweiterten Verständnis methodisch leichter handzuhaben ist.<br />
Doch da die vorliegende Arbeit in den Rahmen der Friedenskonsolidierungsforschung eingebettet<br />
ist, in der Strategien zur Lösung von Großgruppenkonflikten auf psycho-sozialer<br />
Ebene erarbeitet werden sollen, ist es sinnvoll, auch Prozesse auf einer symbolvermittelten<br />
Ebene einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden zum einen mögliche traumaanaloge<br />
Prozesse auf <strong>kollektiver</strong> Ebene erläutert und zum anderen der Ansatz der „Gewählten<br />
Traumata“ von Vamik Volkan vorgestellt.<br />
Im zweiten Teil werden Wahrheitskommissionen und Straftribunale als zwei unterschiedliche<br />
Formen der Vergangenheitsbewältigung dargestellt. Hier<strong>für</strong> wird auf die unterschiedlichen<br />
Konzeptualisierungen eingegangen, die auf unterschiedlichen Zielsetzungen, Mandaten und<br />
Arbeitsweisen basieren. Aufgrund der großen Anzahl und Diversität der bisherigen Wahrheitskommissionen<br />
ist es im Hinblick auf die vorliegende Fragestellung weiterführend, einige<br />
Unterschiede in Aufbau und Zielsetzung herauszuarbeiten. Bei einer idealtypischen Herangehensweise<br />
würden wichtige Unterschiede verloren gehen, die sich jedoch direkt auf die<br />
Fragestellung auswirken.<br />
Das Instrument des Straftribunals kann hingegen noch nicht auf seine Unterschiede im Aufbau<br />
untersucht werden, da bisher lediglich die erste Generation internationaler Tribunale, in<br />
Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien, weit genug vorangeschritten ist, um eine Bewertung<br />
durchzuführen.<br />
Auf der Grundlage der im ersten Teil vorgestellten psychologischen Prozesse wird analysiert,<br />
welche Möglichkeiten sich durch die Implementierung des jeweiligen Instruments bieten,<br />
„kollektive Traumata“ aufzuarbeiten, um abschließend die Grenzen des jeweiligen<br />
Instruments zur Aufarbeitung „<strong>kollektiver</strong> Traumata“ aufzuzeigen.