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und Hansestadt Hamburg. Die Höhe der Teilnahmebeiträge richtet sich nach dem Umfang der<br />

Förderung, der Familiengröße und dem Familieneinkommen. Die Sätze werden in der Verordnung über<br />

den Teilnahmebeitrag nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom 26. April 2005 bestimmt. Die<br />

an Tagespflegepersonen gezahlte laufende Geldleistung bemisst sich nach der bewilligten Leistungsart,<br />

dem Alter des Kindes und dem Qualifikationsniveau der Tagespflegeperson. Die Einzelheiten werden in<br />

der <strong>Kindertagespflege</strong>verordnung vom 13. Juni 2006 geregelt.<br />

Informationen zur <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Informationsangebot zur <strong>Kindertagespflege</strong> im Internet:<br />

http://www.hamburg.de/kindertagespflege/<br />

Dort sind auch die Regelungen zur <strong>Kindertagespflege</strong> einzusehen.<br />

Service<br />

Ansprechpartner:<br />

An <strong>Kindertagespflege</strong> Interessierte wenden sich in Hamburg an eine Tagespflegebörse, die es in jedem<br />

der sieben Bezirke gibt. Dort werden sowohl (künftige) Tagespflegepersonen <strong>als</strong> auch interessierte<br />

Familien beraten. Die Adressen und Telefonnummern der Börsen finden Sie auf der genannten<br />

Internetseite unter der Rubrik "Jugendamt".<br />

1.6.2.7 Hessen<br />

Die Stellung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />

Nach der amtlichen Statistik über Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter <strong>Kindertagespflege</strong><br />

gab es am 1.3.2012 in Hessen 3.092 Tagespflegepersonen (davon 77 Tagesväter), die insgesamt 9.566<br />

Kinder betreuten, davon 6.957 Kinder unter drei Jahre.<br />

Die Landesregierung misst dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in<br />

<strong>Kindertagespflege</strong> seit Jahren sehr große Bedeutung bei. Ziel war und ist es, nicht nur mehr Tagesmütter<br />

und -väter zu gewinnen, sondern die <strong>Kindertagespflege</strong> in eine qualifizierte geregelte Angebotsform zu<br />

überführen.<br />

Unterstützung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />

Mit dem hessischen BAMBINI-Programm wurde die Förderung der Tagespflege - sofern es um die<br />

Betreuung von Kindern unter drei Jahren geht - deutlich ausgeweitet und von einer auf die<br />

Tagespflegeperson bezogenen Förderpauschale auf eine Förderung in Abhängigkeit von der Anzahl der<br />

betreuten Kinder und der Betreuungszeit umgestellt. Erhielt eine Tagespflegeperson nach den<br />

Bestimmungen der „Offensive für Kinderbetreuung“ bis Ende 2006 einen Pauschalbetrag von bis zu 800<br />

Euro jährlich, kann sie seit 2008 über das BAMBINI-KNIRPS-Programm bis zu maximal 1000 Euro<br />

monatlich aus Landesmitteln erhalten: Tagespflegepersonen, die Kinder unter drei Jahren betreuen,<br />

erhalten pro Kind je nach Betreuungszeit 100 bis 250 Euro monatlich. Tagespflegepersonen, die<br />

ausschließlich Kinder über drei Jahre betreuen, können weiter nach den Regelungen der „Offensive für<br />

Kinderbetreuung“ gefördert werden (monatlich bis zu 70 Euro, unabhängig von der Zahl der betreuten<br />

Kinder und der Betreuungszeit).<br />

Dafür wird eine Mindestqualifizierung verlangt: Tagespflegepersonen müssen die erfolgreiche Teilnahme<br />

an einer Grundqualifizierung von mindestens 45 Unterrichtsstunden und den Abschluss eines Erste-Hilfe-<br />

Kurses an Säuglingen und Kleinkindern nachweisen. Außerdem müssen sie in den darauf folgenden<br />

Jahren jeweils eine Aufbauqualifizierung von mindestens 20 Unterrichtsstunden nachweisen.<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

(www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

Seite 25

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