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1.6.2.9 Niedersachsen<br />

Die Stellung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />

Durch den qualitativen und quantitativen Ausbau von <strong>Kindertagespflege</strong> soll die institutionelle<br />

Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren in Niedersachsen ergänzt werden. Ziel ist es,<br />

auch die <strong>Kindertagespflege</strong> <strong>als</strong> ein wichtiges Bildungsangebot zu etablieren. Als eine auf die individuellen<br />

Bedarfe eines Kindes und seiner Familie zugeschnittene Betreuungsform kann sie <strong>als</strong> Angebot der<br />

frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Niedersachsen nachgefragt werden.<br />

Unterstützung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />

Die Landesregierung fördert den qualitativen wie quantitativen Ausbau der <strong>Kindertagespflege</strong> und<br />

unterstützt damit die Kommunen in ihren Bestrebungen, insbesondere die Betreuung, Bildung und<br />

Erziehung der unter Dreijährigen zu verbessern. Im Rahmen der „Fördergrundsätze für die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in <strong>Kindertagespflege</strong>" gewährt das Land<br />

Niedersachsen nach Auslaufen des Programms „Familie mit Zukunft" seit 2011 Zuwendungen an die<br />

örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für:<br />

die laufende Geldleistung für eine bedarfsgerechte Betreuung für Kinder unter drei Jahren sowie<br />

für Kinder über drei Jahren in <strong>Kindertagespflege</strong>.<br />

die Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen.<br />

Darüber hinaus bietet das Projekt „Niedersächsisches <strong>Kindertagespflege</strong>büro", gefördert durch das Land<br />

Niedersachsen, ein landesweites Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in<br />

der Jugendhilfe an, die für die Belange der <strong>Kindertagespflege</strong> beim örtlichen (oder auch freien) Träger<br />

beschäftigt sind. Die Beratung erfolgt nachfrageorientiert (Rechtsberatung ausgenommen) und bezieht<br />

sich auf die Praxis der <strong>Kindertagespflege</strong>.<br />

Qualifizierung in der <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Um für Tagespflegepersonen einen Professionalisierungskorridor zum Abschluss Sozialassistent/-in zu<br />

schaffen, entwickelte das Niedersächsische Kultusministerium in enger Kooperation mit ausgewählten<br />

Fachschulen für Sozialpädagogik, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Akteuren aus der Praxis<br />

eine modularisierte Aufbauqualifizierung für Tagespflegepersonen im Umfang von 400 Stunden. Diese<br />

Aufbauqualifizierung baut auf der Basisqualifikation des Deutschen Jugendinstituts auf und vertieft bzw.<br />

ergänzt die Inhalte des 160 Std. Curriculums. Mit entsprechender beruflicher Vorbildung können<br />

Absolventinnen in die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialassistent/in - einmünden.<br />

Landesrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Seit dem 01.01.2007 regelt Niedersachsen in § 15 seines Ausführungsgesetzes zum Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetz (AG KJHG) die Qualifikationsvoraussetzungen für die <strong>Kindertagespflege</strong>, wenn<br />

mehrere Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mehr <strong>als</strong> acht Kinder betreuen (Großtagespflege).<br />

Informationen zur <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Informationen zur <strong>Kindertagespflege</strong> im Internet:<br />

unter www.mk.niedersachsen.de > Frühkindlichen Bildung > <strong>Kindertagespflege</strong><br />

sowie<br />

www.tagespflegebuero-nds.de<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

(www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

Seite 29

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