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<strong>Das</strong> Land fördert zudem etwa 110 Fachdienste und Maßnahmen zur Gewinnung, Vermittlung, Beratung<br />

und Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Neben den Fachdiensten der hessischen Jugendämter<br />

werden auch regional tätige Vereine gefördert, die beispielsweise Tagesmütter oder -väter vermitteln.<br />

Im Jahr 2012 wurden hierfür rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.<br />

Zum weiteren Ausbau des Platzangebotes für Kinder unter drei Jahren setzt die Hessische<br />

Landesregierung auch auf die <strong>Kindertagespflege</strong>. Seit Januar 2012 unterstützt das Land die Kommunen<br />

mit einer Reihe von Maßnahmen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in der<br />

<strong>Kindertagespflege</strong> und zur Sicherung der Qualität in der <strong>Kindertagespflege</strong>. Dieses Maßnahmenpaket<br />

reicht von einer ansprechenden und informativen Wanderausstellung mit dem Titel „Bildungsort<br />

<strong>Kindertagespflege</strong>: von Anfang an familiär, verlässlich, professional – Tagesmütter und Tagesväter<br />

gestalten Zukunft“ über Plakate und Fachveranstaltungen bis hin zu Informationen für Eltern sowie für<br />

diejenigen, die an einer Tätigkeit <strong>als</strong> Tagespflegeperson interessiert sind. Nähere Informationen sind<br />

unter www.kindertagespflege-hessen.de erhältlich. Zudem wird in den Jahren 2012 und 2013 ein U3-<br />

Neuplatzbonus auch für neu geschaffene Plätze in der <strong>Kindertagespflege</strong> gewährt.<br />

Landesrechtliche Rahmenbedingungen<br />

§ 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698),<br />

geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 820),<br />

§§ 3, 3a, 4 Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und <strong>Kindertagespflege</strong> vom 2.<br />

Januar 2007(GVBl. I S. 3), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. November 2011 (GVBl. I S. 702).<br />

Hinweis:<br />

Im Mai 2013 wurde das Hessische Kinderförderungsgesetz verabschiedet, das zum 01.01.2014 in Kraft<br />

tritt und mit dem das HKJGB geändert wird: Die bisherigen Bestimmungen zur Landesförderung für die<br />

Kindertagesbetreuung - und somit auch für die <strong>Kindertagespflege</strong> - und die bisherigen<br />

Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind in einem Gesetz gebündelt,<br />

vereinheitlicht und fortentwickelt. Nähere Informationen hierzu sind auf den Internet-Seiten des<br />

Hessischen Sozialministeriums unter www.hsm.hessen.de zu finden.<br />

Informationen zur <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Informationsangebot zur <strong>Kindertagespflege</strong> im Internet:<br />

Service<br />

www.hsm.hessen.de<br />

www.hktb.de<br />

www.kindertagespflege-hessen.de<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Frau Ursula Diez- König,<br />

Hessisches <strong>Kindertagespflege</strong>büro c/o Stadt Maintal,<br />

Klosterhofstraße 4-6,<br />

63477 Maintal<br />

Tel. 06181/ 400724<br />

<strong>Das</strong> Land Hessen fördert seit 1995 die landesweit tätige Servicestelle "Hessisches<br />

<strong>Kindertagespflege</strong>büro" in Maintal. <strong>Das</strong> Konzept umfasst unter anderem<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

(www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

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