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Unterstützung der <strong>Kindertagespflege</strong> im Land<br />

<strong>Das</strong> Land beteiligt sich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs an den Kosten der<br />

Kindertagesbetreuung im Wesentlichen über die Schlüsselzuweisungen und mit einem<br />

zweckgebundenen Zuschuss (Landespauschale). Für jeden in <strong>Kindertagespflege</strong> mit einem Kind im Alter<br />

zwischen null und einem Jahr tatsächlich belegten Platz zahlt das Land eine Landespauschale in Höhe<br />

von 170 Euro monatlich und für jeden mit einem Kind im Alter zwischen einem und drei Jahren<br />

tatsächlich belegten Platz eine Landespauschale in Höhe von 270 Euro monatlich an den örtlichen Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

Zusätzlich gewährt das Land den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale, die auch für Tagespflege<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Landesrechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die <strong>Kindertagespflege</strong> ist im Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in<br />

Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) <strong>als</strong><br />

Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch- Kinder- und Jugendhilfe verankert. <strong>Das</strong><br />

ThürKitaG gilt seit 1. Januar 2006 und wurde zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />

Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 vom 7. Februar 2013. In einer Verordnung nebst<br />

Verwaltungsvorschrift sind landeseinheitliche Finanzierungsgrundsätze zur Ausgestaltung der<br />

<strong>Kindertagespflege</strong> sowie die Eignung und die Qualifizierung der Tagespflegeperson geregelt.<br />

Informationen zur <strong>Kindertagespflege</strong><br />

Informationsangebot zur <strong>Kindertagespflege</strong> im Internet:<br />

Die Informationen zum gesetzlichen Rahmen der <strong>Kindertagespflege</strong> stehen auf der Homepage des<br />

Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur:<br />

www.thueringen.de/de/tmbwk<br />

Service<br />

Ansprechpartner:<br />

Interessierte wenden sich an das zuständige Jugendamt.<br />

1.7 Modellprojekte im Rahmen des Aktionsprogramms<br />

<strong>Kindertagespflege</strong><br />

Zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden über die Säule 1 des<br />

Aktionsprogramms bundesweit rund 160 Modellstandorte eingerichtet. Aufgabe ist weiterhin der<br />

qualitative Auf- und Ausbau einer lokalen Infrastruktur zur fachlichen Begleitung.<br />

Gefragt sind dabei vor allem Konzepte, die der Weiterentwicklung der <strong>Kindertagespflege</strong> dienen. Als<br />

Modelle für Steuerung, Koordinierung und Vernetzung vor Ort sollen sie die strukturellen<br />

Voraussetzungen für den lokalen Ausbau der <strong>Kindertagespflege</strong> schaffen und die damit verbundenen<br />

arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umsetzen.<br />

In diesem Kapitel sind Kurzdarstellungen der Modellprojekte zu finden. Sie geben einen Überblick über<br />

die innovativen Tätigkeiten, die im Rahmen des Aktionsprogramms begonnen wurden.<br />

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – <strong>Handbuch</strong> <strong>Kindertagespflege</strong><br />

(www.handbuch-kindertagespflege.de)<br />

Seite 38

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