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HILDEBRANDT & MÄDER

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Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes entfällt der Erfüllungsanspruch des Käufers. Dem<br />

Käufer stehen insoweit keine weiteren Schadenersatzansprüche zu.<br />

Der Verkäufer trägt jedoch die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung, soweit<br />

sie nicht der Vorkaufsberechtigte trägt.<br />

§ 10 Maklerklausel (48)<br />

Der Käufer hat die Maklerfirma<br />

mit dem Nachweis und der Vermittlung des Kaufgegenstandes beauftragt. Der Käufer<br />

verspricht daher dem Verkäufer im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter gemäß<br />

§ 328 BGB an die vorgenannte Maklerfirma die Maklerprovision in Höhe von<br />

…….€ inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Anspruch ist fällig und<br />

zahlbar bei Unterzeichnung dieses Vertrages. Verkäufer und Käufer stellen klar, dass<br />

der Verkäufer keine Provision schuldet und der Käufer daher keine bestehende Verpflichtung<br />

des Verkäufers übernimmt.<br />

III. D U R C H F Ü H R U N G<br />

U N D G R U N D B U C H A N T R Ä G E (49)<br />

§ 1 Auflassung<br />

Verkäufer und Käufer sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem unter I. bezeichneten<br />

verkauften Grundstück auf<br />

den Käufer - bei mehreren Erwerbern zu gleichen Teilen -<br />

übergehen soll. (50) 11

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