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HILDEBRANDT & MÄDER

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- Verkäufer und Käufer haften für die durch diese Beurkundung ausgelösten Kosten und<br />

Steuern als Gesamtschuldner unbeschadet einer anderen Abrede im Innenverhältnis,, (57)<br />

- der Käufer wird erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch Eigentümer des<br />

Kaufobjekts, (58)<br />

- Eintragungen im Grundbuch können gegebenenfalls erst vorgenommen werden, wenn<br />

ein entsprechender Gerichtskostenvorschuss gezahlt worden ist,<br />

- die Eigentumsumschreibung erfolgt nur, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamts (Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt, (59)<br />

- für diesen Vertrag besteht ein gesetzliches Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand,<br />

- gegebenenfalls besteht ein Baulastenverzeichnis für den zuständigen Grundbuchbezirk,<br />

der Notar hat dieses Verzeichnis nicht eingesehen,<br />

- dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung<br />

und ist bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam.<br />

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