11.01.2014 Aufrufe

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(12) Kaufpreiszahlung<br />

Die Kaufpreiszahlung ist auf zwei denkbaren Wegen möglich:<br />

- Unter Einschaltung eines Notaranderkontos<br />

- Direkt von Käufer an Verkäufer und eventuell abzulösende Gläubiger ohne<br />

Notaranderkonto<br />

Grundsätzlich ist jeder Grundstückskaufvertrag auch ohne Notaranderkonto abwickelbar. Der<br />

Vorteil eines Grundstückskaufvertrages ohne Notaranderkonto liegt für den Käufer in den geringeren<br />

Notargebühren. Ein erhöhtes Risiko ist für den Käufer in der Abwicklung ohne<br />

Notaranderkonto nicht verbunden: Der Notar übersendet ihm eine „Fälligkeitsmitteilung“, in<br />

der auch ein genauer Zahlungsplan enthalten ist, etwa für Zahlungen an abzulösende<br />

Gläubiger. Kommen hier Fehler vor, haftet der Notar für diese Fälligkeitsmitteilung wie bei<br />

einer eigenen Überweisung vom Notaranderkonto.<br />

In Fällen, in denen eine schnelle Übergabe des Grundstücks geplant ist, der Verkäufer aber<br />

einerseits zunächst den Kaufpreis „sehen“ will, andererseits aber noch nicht alle Voraussetzungen<br />

zur Weiterleitung des Kaufpreises an den Verkäufer vorliegen, wird ausnahmsweise<br />

ein Notaranderkonto eingeschaltet: der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Notaranderkonto<br />

ein, der Verkäufer kann nunmehr das Grundstück übergeben, weil er eine entsprechende Sicherheit<br />

hat und nach Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen wird der Kaufpreis dann<br />

später an den Verkäufer bzw. die abzulösenden Banken ausgekehrt.<br />

Eine weitere Ausnahme, bei der die Zwischenschaltung eines Notaranderkontos sinnvoll ist,<br />

ist das sich in der Zwangsversteigerung befindende Grundstück.<br />

Dagegen können auch Grundstückskaufverträge mit zahlreichen Belastungen in Abteilung II<br />

und III des Grundbuchs ohne Notaranderkonto abgewickelt werden, und zwar auch dann,<br />

wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert.<br />

Bereits seit 1998 sind die Notare gesetzlich angehalten, Kaufverträge im Regelfall im<br />

Kosteninteresse des Käufers ohne Notaranderkonto abzuwickeln.<br />

Vertiefende Erläuterungen<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!