HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(28) Zinsen<br />
Die für den Finanzierungsgläubiger einzutragenden Zinsen sind nicht diejenigen, die der<br />
Käufer auf das Darlehen zahlen muss. Die Bank wünscht Sicherheit in Form der Grundschuld<br />
nicht nur für die tatsächlich vereinbarten Darlehenszinsen, sondern auch für diejenigen Zinsen,<br />
die bei einem Not leidenden Darlehen fällig werden. Verzugszinsen können aber deutlich<br />
höher sein, so dass ein entsprechender „Rahmen“ für die Verzinsung des Grundpfandrechts<br />
im Grundbuch vorgesehen sein muss. Die im Grundbuch in Abteilung III einzutragenden<br />
Zinsen haben dementsprechend von der Höhe her nichts zu tun mit den Darlehenszinsen.<br />
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