HILDEBRANDT & MÃDER
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3.<br />
die Löschungsunterlagen für vom Käufer nicht übernommene Belastungen für Abteilung<br />
II und III des Grundbuchs entweder auflagenfrei oder mit Auflagen, die aus dem<br />
Kaufpreis erfüllt werden können, vorliegen, (17)<br />
4.<br />
die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung vorliegt. (18)<br />
In der Fälligkeitsmitteilung wird der Notar dem Käufer genaue Zahlungsanweisungen<br />
geben, insbesondere zur Ablösung etwaiger Altbelastungen in Abt. III des Grundbuchs.<br />
(19) Von der Fälligkeitsmitteilung erhält der Verkäufer eine Abschrift. Geht der Kaufpreis<br />
nicht fristgerecht bei dem Verkäufer bzw. bei den abzulösenden Gläubigern ein,<br />
wird der Verkäufer dem Notar hiervon unverzüglich Mitteilung machen. Die Eigentumsumschreibung<br />
veranlasst der Notar erst, wenn der Verkäufer den vollständigen Erhalt<br />
des Kaufpreises ihm gegenüber schriftlich bestätigt hat. (20) Zu dieser Mitteilung ist<br />
der Verkäufer verpflichtet.<br />
Soweit eingetragene Gläubiger für die Lastenfreistellung Ablösebeträge verlangen, ist<br />
der Käufer nur zur Erfüllung dieser Zahlungsauflagen in Anrechnung auf den Kaufpreis<br />
verpflichtet, ohne dass der Empfänger insoweit ein eigenes Forderungsrecht erwirbt.<br />
Zur Sicherheit des Käufers kann der Verkäufer insoweit keine Zahlung an sich selbst<br />
verlangen, sondern nur direkte Zahlung an die Gläubiger. (21) Zur Überprüfung der geforderten<br />
Beträge hinsichtlich Grund und Höhe sind Notar und Käufer weder verpflichtet<br />
noch berechtigt. (22) Der Verkäufer verpflichtet sich, nach der Beurkundung dem<br />
Notar die erforderlichen Informationen zu verschaffen, die es ihm ermöglichen, die eingetragenen<br />
Gläubiger direkt anzuschreiben und von dort Löschungsbewilligungen zu erfordern.<br />
(23)<br />
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. (24) Unbeschadet<br />
gesetzlicher Pflichten zum Ersatz weitergehenden Verzugsschadens muss der<br />
Käufer dann jedenfalls die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen. Diese betragen nach Mitteilung<br />
des Notar 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (25)<br />
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