11.01.2014 Aufrufe

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(37) Besondere Objektbeeinträchtigungen<br />

Hinsichtlich der in der Praxis bedeutsamsten Sachmängel gibt der Verkäufer zusätzlich die<br />

Versicherung ab, dass ihm solche nicht bekannt sind. Klarzustellen ist, dass der Verkäufer<br />

nach dieser Klausel nicht schon haftet, wenn diese Mängel sich nachträglich entgegen der<br />

Versicherung zeigen, sondern nur dann, wenn der Verkäufer diese Mängel auch kannte.<br />

Wichtig ist weiter Folgendes: grundsätzlich muss der Verkäufer bei Kaufvertragsabschluss<br />

auf bereits beseitigte Mängel nicht hinweisen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die<br />

beseitigten Mängel die Gefahr in sich tragen, wiederzukehren. Dies hat die Rechtsprechung<br />

beispielsweise angenommen für Hausschwamm. Der Verkäufer muss also auch bei Hausschwamm,<br />

der erst vor kurzem beseitigt wurde, auf diese Tatsache hinweisen.<br />

56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!