HILDEBRANDT & MÃDER
HILDEBRANDT & MÃDER
HILDEBRANDT & MÃDER
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(48) Maklerklausel<br />
Die im Vertrag vereinbarte Maklerklausel stellt eine zusätzliche Sicherung für den Makler<br />
dar. Zugleich stellt sie auch die Sicherung für den Verkäufer dar, dass sein Vertragspartner<br />
den eingeschalteten Makler auch tatsächlich bezahlt. Damit die Maklerfirma einen eigenen<br />
Anspruch gegen den Käufer erwirbt, wird zwischen Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung<br />
getroffen, aus der heraus der Makler einen eigenen Anspruch gegen den Käufer erhält.<br />
Um den Verkäufer zu schützen, stellt die Maklerklausel klar, dass er in keinem Fall Provision<br />
zu zahlen hat.<br />
Um den Käufer vor höheren Kosten zu schützen, stellt die Maklerklausel weiter klar, dass der<br />
Käufer die Maklerfirma beauftragt hat. Die Maklerklausel ist bei dieser Fassung dementsprechend<br />
kostenneutral und führt nicht zu höheren Kostenbelastungen (Grunderwerbsteuer, Notarkosten,<br />
Kosten des Grundbuchamts) des Käufers bei der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages.<br />
67