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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(48) Maklerklausel<br />

Die im Vertrag vereinbarte Maklerklausel stellt eine zusätzliche Sicherung für den Makler<br />

dar. Zugleich stellt sie auch die Sicherung für den Verkäufer dar, dass sein Vertragspartner<br />

den eingeschalteten Makler auch tatsächlich bezahlt. Damit die Maklerfirma einen eigenen<br />

Anspruch gegen den Käufer erwirbt, wird zwischen Verkäufer und Käufer eine Vereinbarung<br />

getroffen, aus der heraus der Makler einen eigenen Anspruch gegen den Käufer erhält.<br />

Um den Verkäufer zu schützen, stellt die Maklerklausel klar, dass er in keinem Fall Provision<br />

zu zahlen hat.<br />

Um den Käufer vor höheren Kosten zu schützen, stellt die Maklerklausel weiter klar, dass der<br />

Käufer die Maklerfirma beauftragt hat. Die Maklerklausel ist bei dieser Fassung dementsprechend<br />

kostenneutral und führt nicht zu höheren Kostenbelastungen (Grunderwerbsteuer, Notarkosten,<br />

Kosten des Grundbuchamts) des Käufers bei der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages.<br />

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