HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(2) Grundbuchstand<br />
An dieser Stelle des Kaufvertrages gibt der Notar den Grundbuchstand so wieder, wie er ihn<br />
nach Einsicht in das Grundbuch vorfindet. In Fällen, in denen sehr schnell beurkundet werden<br />
muss, ist manchmal eine Grundbucheinsicht vor der Beurkundung nicht möglich. In diesen<br />
Fällen muss die Grundbucheinsicht aber unverzüglich nach Beurkundung nachgeholt<br />
werden. Jedenfalls vor Zahlung/Auszahlung des Kaufpreises muss der Notar Einsicht in das<br />
Grundbuch genommen haben.<br />
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