HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(38) Versicherung zur fehlenden Sozialbindung<br />
Werden Wohnräume mit öffentlichen Mitteln gefördert, bestehen im Regelfall Bindungen.<br />
Im Gegenzug für die Gewährung öffentlicher Mittel sichert sich der Darlehensgeber Einfluss<br />
auf die geförderte Immobilie. Die wesentlichen Beschränkungen aus der Sozialbindung sind<br />
die Folgenden:<br />
- Selbstnutzung des Objekts nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind<br />
(Einkommensgrenzen, etc.),<br />
- Bindung bei Fremdvermietung (Einkommensgrenzen, Miethöhe, etc.),<br />
- Genehmigungspflicht für Umwidmung in Gewerbe.<br />
Die Besonderheit der Bindungen besteht darin, dass sie Kraft der gesetzlichen Vorschriften<br />
insbesondere nach dem Wohnungsbindungsgesetz und nach dem Wohnraumförderungsgesetz<br />
nicht nur den unmittelbaren Vertragspartner betreffen, sondern automatisch „mit der Immobilie“<br />
auch auf einen Erwerber übergehen können. Dementsprechend übernimmt ggf. ein Käufer<br />
von sozialgebundenem Wohnungseigentum oder von einem sozialgebundenen Einfamilienhaus<br />
Verpflichtungen, die er inhaltlich nicht einmal kennt.<br />
Aus den vorgenannten Gründen ist die Versicherung der Freiheit von solchen Belastungen<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Vertiefende Hinweise<br />
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