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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(38) Versicherung zur fehlenden Sozialbindung<br />

Werden Wohnräume mit öffentlichen Mitteln gefördert, bestehen im Regelfall Bindungen.<br />

Im Gegenzug für die Gewährung öffentlicher Mittel sichert sich der Darlehensgeber Einfluss<br />

auf die geförderte Immobilie. Die wesentlichen Beschränkungen aus der Sozialbindung sind<br />

die Folgenden:<br />

- Selbstnutzung des Objekts nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind<br />

(Einkommensgrenzen, etc.),<br />

- Bindung bei Fremdvermietung (Einkommensgrenzen, Miethöhe, etc.),<br />

- Genehmigungspflicht für Umwidmung in Gewerbe.<br />

Die Besonderheit der Bindungen besteht darin, dass sie Kraft der gesetzlichen Vorschriften<br />

insbesondere nach dem Wohnungsbindungsgesetz und nach dem Wohnraumförderungsgesetz<br />

nicht nur den unmittelbaren Vertragspartner betreffen, sondern automatisch „mit der Immobilie“<br />

auch auf einen Erwerber übergehen können. Dementsprechend übernimmt ggf. ein Käufer<br />

von sozialgebundenem Wohnungseigentum oder von einem sozialgebundenen Einfamilienhaus<br />

Verpflichtungen, die er inhaltlich nicht einmal kennt.<br />

Aus den vorgenannten Gründen ist die Versicherung der Freiheit von solchen Belastungen<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Vertiefende Hinweise<br />

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