HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(47) Regelungen zum Vorkaufsrecht<br />
Wird das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt, rückt die Gemeinde bzw. das Bezirksamt in<br />
den Kaufvertrag ein. Der Verkäufer würde sich jetzt schadenersatzpflichtig machen, da er<br />
rechtlich zwei Kaufverträge (mit dem Käufer und dem Vorkaufsberechtigten) abgeschlossen<br />
hat. Dementsprechend muss geregelt werden, dass sich der Verkäufer von dem beurkundeten<br />
Kaufvertrag lösen kann, damit er die Rechte des Vorkaufsberechtigten erfüllen kann. Der<br />
Verkäufer muss auch von Schadenersatzansprüchen des Käufers freigestellt werden. Für den<br />
Käufer muss wiederum gesichert sein, dass er Anzahlungen auf den Kaufpreis zurück erhält<br />
und keine Kosten eines Vertrages trägt, der für ihn nicht realisiert werden kann.<br />
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