HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(49) Durchführung und Grundbuchanträge<br />
Nach der Feststellung des Grundbuchstandes (I) und dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages<br />
(II) sind unter III. Regelungen enthalten, die der Erfüllung des Grundstückskaufvertrages<br />
dienen. Zum einen ist hier die Auflassung, d. h. die dingliche Übereignung des<br />
Grundstücks geregelt, zum anderen sind hier sämtliche Grundbuchanträge enthalten, die für<br />
den Vollzug des Kaufvertrages und der dinglichen Einigung erforderlich sind.<br />
Die folgenden Passagen sind für den Notar insoweit wichtig, als sie Erklärungen gegenüber<br />
dem Grundbuchamt vorbereiten, die zum Vollzug des Vertrages unbedingt erforderlich sind.<br />
Änderungen in diesem Teil sind daher nur begrenzt möglich, will man nicht die Durchführbarkeit<br />
des gesamten Kaufvertrages in Frage stellen.<br />
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