11.01.2014 Aufrufe

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

HILDEBRANDT & MÄDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 5 Vollmacht auf die Notariatsfachangestellten (55)<br />

1.<br />

Die Beteiligten beauftragen und bevollmächtigen die Notariatsfachangestellten Michaela<br />

Zacniewski, Ines Spyrka, Dana Leithoff und Melike Yildiz - und zwar jede für sich -<br />

unter Ausschluß von deren persönlicher Haftung, geschäftsansässig Clayallee 84, 14195<br />

Berlin, alle zur Durchführung, Abänderung und Ergänzung des Vertrages erforderlichen<br />

Erklärungen vor dem amtierenden Notar abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Die Vollmacht für die Notariatsfachangestellten darf nur vor dem amtierenden Notar<br />

bzw. seinem amtlich bestellten Vertreter ausgeübt werden, der zu überwachen hat, dass<br />

von der Vollmacht nur im vertragsgemäßen Sinne Gebrauch gemacht wird.<br />

Die Vollmacht erlischt einen Monat nach Eintragung des Käufers als Eigentümer im<br />

Grundbuch.<br />

Die vorgenannte Vollmacht berechtigt insbesondere dazu<br />

- Anträge zu stellen und Bewilligungen zu erteilen für die Eintragung, Löschung und<br />

Rangänderung von Rechten aller Art in Abt. I, II und III des Grundbuchs,<br />

- die Auflassung und die Bestimmung des Kaufgegenstandes zu erklären sowie die<br />

Eigentumsumschreibung zu bewilligen und zu beantragen,<br />

- mögliche Schreibfehler dieser Urkunde zu berichtigen,<br />

- alle Erklärungen abzugeben und in Empfang zu nehmen, insbesondere Rechtsbehelfsverzichte<br />

zu erklären.<br />

Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich handeln und sind berechtigt,<br />

Untervollmacht zu erteilen.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!