HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(59) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts<br />
Unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages meldet der Notar den Vertrag dem Grunderwerbsteuerfinanzamt.<br />
Es wird ein Grunderwerbsteuerbescheid erstellt, der etwa vier<br />
Wochen nach Vertragsabschluss dem Käufer als Steuerschuldner zugeht. Hat der Käufer<br />
dann die Grunderwerbsteuer gezahlt, erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des Finanzamts zugeleitet. Erst mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar<br />
die Eigentumsumschreibung beantragen. Es liegt also im eigenen Interesse des Käufers, die<br />
Grunderwerbsteuer zu zahlen, da vor Eingang der Zahlung eine Eigentumsumschreibung<br />
nicht veranlasst werden kann.<br />
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