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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(59) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts<br />

Unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages meldet der Notar den Vertrag dem Grunderwerbsteuerfinanzamt.<br />

Es wird ein Grunderwerbsteuerbescheid erstellt, der etwa vier<br />

Wochen nach Vertragsabschluss dem Käufer als Steuerschuldner zugeht. Hat der Käufer<br />

dann die Grunderwerbsteuer gezahlt, erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamts zugeleitet. Erst mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Notar<br />

die Eigentumsumschreibung beantragen. Es liegt also im eigenen Interesse des Käufers, die<br />

Grunderwerbsteuer zu zahlen, da vor Eingang der Zahlung eine Eigentumsumschreibung<br />

nicht veranlasst werden kann.<br />

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