HILDEBRANDT & MÃDER
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HILDEBRANDT & MÃDER
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c) Persönliche Zahlungspflichten, Kosten<br />
Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung<br />
keinerlei persönliche Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von<br />
allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.<br />
d) Fortbestand des Grundpfandrechts<br />
Das bestellte Grundpfandrecht darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer<br />
bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu<br />
tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall<br />
aber ab Eigentumsumschreibung, auf den Käufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung<br />
wird bewilligt.<br />
2.<br />
Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer ihn bei allen vorstehenden Rechtshandlungen<br />
zu vertreten und die dinglichen und schuldrechtlichen Erklärungen zur Eintragung von<br />
Grundpfandrechten zuzüglich Zinsen bis zu 20 % p.a. (28) ab dem heutigen Tage und Nebenleistungen<br />
einmalig bis zu 10 % abzugeben und entsprechende Eintragungen zu bewilligen<br />
und zu beantragen sowie dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfungen auch<br />
in der Weise zu erklären, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer<br />
zulässig ist. Der persönlichen Zwangsvollstreckung darf der Verkäufer nicht unterworfen<br />
werden. (29)<br />
Diese Vollmacht gilt nur, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde die vorstehend<br />
unter a) bis d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden.<br />
§ 4 Übergabe (30)<br />
Der Verkäufer verpflichtet sich dem Käufer das Grundstück am .................... zu übergeben,<br />
nicht jedoch vor vollständiger Kaufpreiszahlung.<br />
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