HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(52) Vormerkung<br />
Die Vormerkung ist die wichtigste Sicherung für den Käufer. Die Vormerkung ist eine Eintragung<br />
in Abteilung II des Grundbuchs auf den Namen des Käufers, mit dem er als<br />
zukünftiger Eigentümer „vorgemerkt“ wird. Der so vorgemerkte Käufer kann von jedem, der<br />
im Rang nach ihm eingetragen wird, Löschung dieses eingetragenen Rechts verlangen. Dies<br />
bedeutet praktisch, dass der Verkäufer das Objekt nicht noch einmal verkaufen kann, das<br />
Objekt nicht mehr belasten kann und auch Gläubiger des Verkäufers nicht mehr auf das<br />
Grundstück zugreifen können. Durch die Vormerkung hat der Käufer hier stets die stärkere<br />
Rechtsposition.<br />
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