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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(52) Vormerkung<br />

Die Vormerkung ist die wichtigste Sicherung für den Käufer. Die Vormerkung ist eine Eintragung<br />

in Abteilung II des Grundbuchs auf den Namen des Käufers, mit dem er als<br />

zukünftiger Eigentümer „vorgemerkt“ wird. Der so vorgemerkte Käufer kann von jedem, der<br />

im Rang nach ihm eingetragen wird, Löschung dieses eingetragenen Rechts verlangen. Dies<br />

bedeutet praktisch, dass der Verkäufer das Objekt nicht noch einmal verkaufen kann, das<br />

Objekt nicht mehr belasten kann und auch Gläubiger des Verkäufers nicht mehr auf das<br />

Grundstück zugreifen können. Durch die Vormerkung hat der Käufer hier stets die stärkere<br />

Rechtsposition.<br />

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