HILDEBRANDT & MÃDER
HILDEBRANDT & MÃDER
HILDEBRANDT & MÃDER
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(43) Grunderwerbsteuer<br />
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5% vom Kaufpreis. Unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages<br />
muss der Notar dem Grunderwerbsteuerfinanzamt eine Kopie des Vertrages übersenden.<br />
Das Grunderwerbsteuerfinanzamt erstellt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid<br />
und übersendet diesen an den Käufer. Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat,<br />
erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Erst mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
kann der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen.<br />
Zu den Einsparmöglichkeiten vgl. (10).<br />
62