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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(43) Grunderwerbsteuer<br />

Die Grunderwerbsteuer beträgt 5% vom Kaufpreis. Unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages<br />

muss der Notar dem Grunderwerbsteuerfinanzamt eine Kopie des Vertrages übersenden.<br />

Das Grunderwerbsteuerfinanzamt erstellt daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid<br />

und übersendet diesen an den Käufer. Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat,<br />

erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Erst mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

kann der Notar die Eigentumsumschreibung beantragen.<br />

Zu den Einsparmöglichkeiten vgl. (10).<br />

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