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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(50) Auflassung<br />

Als „Auflassung“ bezeichnet man den dinglichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer,<br />

mit dem sich beide über den Eigentumsübergang des Kaufobjekts als Erfüllung des Kaufvertrages<br />

einig sind. Wird diese Auflassung später im Grundbuch vollzogen, der Käufer also in<br />

Abteilung I eingetragen ist, ist der Eigentumserwerb vollendet.<br />

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