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HILDEBRANDT & MÄDER

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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />

- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />

Clayallee 84, 14195 Berlin<br />

Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />

(32) Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Übergabe<br />

Aus Gründen der „Waffengleichheit“ unterwirft sich nicht nur der Käufer hinsichtlich des<br />

Kaufpreises der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen (vgl. § 2), sondern auch<br />

der Verkäufer hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Übergabe des Objekts an den Käufer. Die<br />

Zwangsvollstreckungsunterwerfung hat die Wirkung, dass der Käufer den Verkäufer nicht<br />

auf Übergabe verklagen muss, sondern ihn sogleich aus der notariellen Urkunde als Titel in<br />

Anspruch nehmen kann.<br />

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