HILDEBRANDT & MÃDER
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<strong>HILDEBRANDT</strong> & MÄDER<br />
- RECHTSANWÄLTE UND NOTAR -<br />
Clayallee 84, 14195 Berlin<br />
Tel: 030 / 89 57 18 – 0<br />
(32) Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Übergabe<br />
Aus Gründen der „Waffengleichheit“ unterwirft sich nicht nur der Käufer hinsichtlich des<br />
Kaufpreises der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen (vgl. § 2), sondern auch<br />
der Verkäufer hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Übergabe des Objekts an den Käufer. Die<br />
Zwangsvollstreckungsunterwerfung hat die Wirkung, dass der Käufer den Verkäufer nicht<br />
auf Übergabe verklagen muss, sondern ihn sogleich aus der notariellen Urkunde als Titel in<br />
Anspruch nehmen kann.<br />
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