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24 Hochschulpolitik<br />
Hochschulkonferenz<br />
Empfehlungen<br />
liegen am Tisch<br />
Arbeitsgruppen der Hochschulkonferenz<br />
präsentierten kürzlich (Zwischen-)Berichte<br />
zu den Themen soziale Absicherung der<br />
Studierenden, Qualität in der Lehre, sowie<br />
Profilbildung und Durchlässigkeit im tertiären<br />
Sektor. Diese werden nun geprüft und sollen<br />
danach zügig umgesetzt werden.<br />
Soziale Absicherung der Studierenden, Qualität in der Lehre, Profilbildung<br />
sowie Durchlässigkeit im tertiären Sektor – diese vier zentralen<br />
Themen standen in den vergangenen Wochen und Monaten<br />
im Mittelpunkt der vier eigens eingerichteten Arbeitsgruppen im<br />
Rahmen der Hochschulkonferenz und wurden kürzlich vorgestellt<br />
und diskutiert. Die nun vorliegenden Zwischenberichte (Lehre, Profilbildung)<br />
bzw. Abschlussberichte (soziale Absicherung der Studierenden,<br />
Durchlässigkeit) belegen für das Wissenschaftsministerium,<br />
dass die Bereiche sehr genau durchleuchtet wurden und<br />
daher mit den entsprechenden Empfehlungen zahlreiche Verbesserungen<br />
zu erreichen sind.<br />
Abschlussbericht der AG<br />
„Soziale Absicherung Studierender“<br />
Mit dem Bericht der vom Wissenschaftsministerium angeregten<br />
Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ liegt ein umfassender<br />
Optionenbericht mit zahlreichen Empfehlungen für die<br />
Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Studierenden<br />
vor. Die von Martin Unger (Institut für Höhe Studien, IHS) erstmals<br />
durchgeführte Evaluierung der bestehenden Studienförderung kam<br />
zum Schluss, dass deren System als „treffsicher“ bezeichnet werden<br />
kann, weshalb es naheliegend war, den Schwerpunkt auf eine<br />
Weiterentwicklung innerhalb des Systems zu legen. Die Empfehlungen<br />
der Arbeitsgruppe bewegten sich im Wesentlichen entlang<br />
der Themenblöcke Verwaltungsvereinfachungen, soziale Ausgewogenheit<br />
unter Berücksichtigung besonderer Zielgruppen und enthalten<br />
auch Überlegungen zu grundlegenden Systemänderungen.<br />
Inhaltlich sind unter anderem folgende Vorschläge genannt:<br />
❚ Ausbau der Information an Studienanfänger/innen<br />
❚ Verlängerung der Anspruchsdauer (zwei Toleranzsemester<br />
für BA-Studien unter bestimmten Bedingungen)<br />
❚ Studienrichtungswechsel innerhalb der Anspruchsdauer<br />
auf Studienbeihilfe für BA-Studierende unter Nachweis der<br />
Studienleistung von 30 ECTS Punkten pro Jahr<br />
❚ Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit<br />
❚ Valorisierung der Studienbeihilfen und darüber hinausgehende<br />
Förderung besonderer Zielgruppen durch adäquate Adaptierung<br />
der Beihilfenhöhe, Anhebung der Einkommensgrenzen,<br />
der Freibeträge sowie der Höchstbeihilfen<br />
❚ Systemausweitungen: Unterhaltsvorschuss bei unterhaltsrechtlichen<br />
Streitfragen und vereinfachtes (Schlichtungs-)<br />
Verfahren, Überlegungen zum Grundstipendium bei Wegfall<br />
der Unterhaltspflicht der Eltern, Überlegungen zu konkreten,<br />
anlassbezogenen Darlehensmodellen.<br />
„Durchlässigkeit im tertiären Sektor“<br />
Viele der empfohlenen Maßnahmen im Bericht zur „Durchlässigkeit<br />
im tertiären Sektor“ liegen im Autonomiebereich der Hochschulen<br />
selbst, daher wird die Hochschulkonferenz die Umsetzung<br />
durch ihre Gremien aktiv unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird sich<br />
auch weiterhin mit dem Thema befassen und die Umsetzung im<br />
Sinne eines Monitorings begleiten. Zentral ist jedenfalls die möglichst<br />
frühe Information über Anschlussmöglichkeiten der Ausbildung<br />
oder im Studium. Ebenso wichtig ist, dass mitgebrachte<br />
<strong>Austria</strong> <strong>Innovativ</strong> 5-13