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24 Hochschulpolitik<br />

Hochschulkonferenz<br />

Empfehlungen<br />

liegen am Tisch<br />

Arbeitsgruppen der Hochschulkonferenz<br />

präsentierten kürzlich (Zwischen-)Berichte<br />

zu den Themen soziale Absicherung der<br />

Studierenden, Qualität in der Lehre, sowie<br />

Profilbildung und Durchlässigkeit im tertiären<br />

Sektor. Diese werden nun geprüft und sollen<br />

danach zügig umgesetzt werden.<br />

Soziale Absicherung der Studierenden, Qualität in der Lehre, Profilbildung<br />

sowie Durchlässigkeit im tertiären Sektor – diese vier zentralen<br />

Themen standen in den vergangenen Wochen und Monaten<br />

im Mittelpunkt der vier eigens eingerichteten Arbeitsgruppen im<br />

Rahmen der Hochschulkonferenz und wurden kürzlich vorgestellt<br />

und diskutiert. Die nun vorliegenden Zwischenberichte (Lehre, Profilbildung)<br />

bzw. Abschlussberichte (soziale Absicherung der Studierenden,<br />

Durchlässigkeit) belegen für das Wissenschaftsministerium,<br />

dass die Bereiche sehr genau durchleuchtet wurden und<br />

daher mit den entsprechenden Empfehlungen zahlreiche Verbesserungen<br />

zu erreichen sind.<br />

Abschlussbericht der AG<br />

„Soziale Absicherung Studierender“<br />

Mit dem Bericht der vom Wissenschaftsministerium angeregten<br />

Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“ liegt ein umfassender<br />

Optionenbericht mit zahlreichen Empfehlungen für die<br />

Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Studierenden<br />

vor. Die von Martin Unger (Institut für Höhe Studien, IHS) erstmals<br />

durchgeführte Evaluierung der bestehenden Studienförderung kam<br />

zum Schluss, dass deren System als „treffsicher“ bezeichnet werden<br />

kann, weshalb es naheliegend war, den Schwerpunkt auf eine<br />

Weiterentwicklung innerhalb des Systems zu legen. Die Empfehlungen<br />

der Arbeitsgruppe bewegten sich im Wesentlichen entlang<br />

der Themenblöcke Verwaltungsvereinfachungen, soziale Ausgewogenheit<br />

unter Berücksichtigung besonderer Zielgruppen und enthalten<br />

auch Überlegungen zu grundlegenden Systemänderungen.<br />

Inhaltlich sind unter anderem folgende Vorschläge genannt:<br />

❚ Ausbau der Information an Studienanfänger/innen<br />

❚ Verlängerung der Anspruchsdauer (zwei Toleranzsemester<br />

für BA-Studien unter bestimmten Bedingungen)<br />

❚ Studienrichtungswechsel innerhalb der Anspruchsdauer<br />

auf Studienbeihilfe für BA-Studierende unter Nachweis der<br />

Studienleistung von 30 ECTS Punkten pro Jahr<br />

❚ Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit<br />

❚ Valorisierung der Studienbeihilfen und darüber hinausgehende<br />

Förderung besonderer Zielgruppen durch adäquate Adaptierung<br />

der Beihilfenhöhe, Anhebung der Einkommensgrenzen,<br />

der Freibeträge sowie der Höchstbeihilfen<br />

❚ Systemausweitungen: Unterhaltsvorschuss bei unterhaltsrechtlichen<br />

Streitfragen und vereinfachtes (Schlichtungs-)<br />

Verfahren, Überlegungen zum Grundstipendium bei Wegfall<br />

der Unterhaltspflicht der Eltern, Überlegungen zu konkreten,<br />

anlassbezogenen Darlehensmodellen.<br />

„Durchlässigkeit im tertiären Sektor“<br />

Viele der empfohlenen Maßnahmen im Bericht zur „Durchlässigkeit<br />

im tertiären Sektor“ liegen im Autonomiebereich der Hochschulen<br />

selbst, daher wird die Hochschulkonferenz die Umsetzung<br />

durch ihre Gremien aktiv unterstützen. Die Arbeitsgruppe wird sich<br />

auch weiterhin mit dem Thema befassen und die Umsetzung im<br />

Sinne eines Monitorings begleiten. Zentral ist jedenfalls die möglichst<br />

frühe Information über Anschlussmöglichkeiten der Ausbildung<br />

oder im Studium. Ebenso wichtig ist, dass mitgebrachte<br />

<strong>Austria</strong> <strong>Innovativ</strong> 5-13

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