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4 Variantenauswahl<br />

4.1 Mögliche Varianten und Auswahl von Varianten für die Gegenüberstellung<br />

Grundlage für die Auswahl geeigneter 2+1-Varianten bilden die Teilstrecken, die bereits in<br />

den Antragsunterlagen zum ROV betrachtet wurden.<br />

In Abschnitt 1 liegen dafür die Teilstrecken der 1A-, A-, E- und X-Variante zugrunde.<br />

Im Zuge der E-Variante wird die Bestandstrasse hinter Bad Schwartau verlassen. Die<br />

Teilstrecken der E-Variante verlaufen westlich der BAB A1 Richtung Norden. Die X-Variante<br />

verläuft zunächst von Dänischburg aus kommend östlich von Sereetz durch ein Waldgebiet<br />

sowie Agrarlandschaft in Richtung Ratekau und weiter nach Norden. Auf Höhe von<br />

Scharbeutz überwindet sie die BAB A1 und wird westlich der Autobahn nach Norden<br />

weitergeführt. Die 1A-Variante sieht den weitestgehenden Ausbau der Bestandsstrecke vor,<br />

verlässt diese jedoch auf Höhe von Haffkrug und wird westlich der BAB A1 Richtung Norden<br />

weitergeführt.<br />

Es werden die Teilstrecken für die 2+1-Varianten gewählt, die in der UVS der Antragsunterlagen<br />

die relativ geringsten nachteiligen Auswirkungen aufweisen (s. Tabelle 4-1).<br />

Für eine westliche Umfahrung von Ratekau kommt nur die Streckenführung der E-Variante in<br />

Frage. Sie sieht die weitestgehende Bündelung mit der BAB A1 vor und verläuft in<br />

Abschnitt 1 auf ganzer Strecke westlich der Autobahn auf der Streckenführung 1A.1 – E.1 –<br />

E.2 – E.3 vor. Die Variante wird unter dem Namen 2+1 A in die Gegenüberstellung<br />

aufgenommen (s. Abbildung 4-2). D. h., dass auf den zuvor genannten Teilstrecken nach<br />

Auffassung der Vertreter eines "2+1-Konzepts" Fern- und Güterverkehr verlaufen würde und<br />

auf der Bestandsstrecke der Nahverkehr (+ Elektrifizierung).<br />

In Bezug auf die X-Variante werden die Teilstrecken, die von Dänischburg aus kommend<br />

östlich von Sereetz Richtung Norden weitergeführt werden, direkt für eine Bildung einer 2+1-<br />

Variante ausgeschlossen. Diese Trassenführungen fallen schalltechnisch wesentlich<br />

ungünstiger aus, als der Verlauf der 1A- und E-Variante. Allein in Dänischburg kommt es<br />

zusätzlich zu 1.372 betroffenen Stockwerken nach 16. BImSchV und zusätzlich 3.317<br />

betroffenen Stockwerken nach DIN 18005/1 (s. LAIRM Consult, 2012a/ Anlage 10). Darüber<br />

hinaus käme es östlich von Sereetz zu einer Neuzerschneidung eines bislang nicht durch<br />

Zerschneidung vorbelasteten Raumes (Trassenführungen durch geplantes NSG Sielbektal,<br />

Kreuzkamper Seenlandschaft und angrenzende Wälder, FFH-Gebiet 2030-351 Waldhusener<br />

Moore und Moorsee, Zerschneidungen teilweise sehr hoch und hoch bedeutender Bereiche<br />

für Pflanzen bzw. Tiere).<br />

Als weitere 2+1-Variante kommt durch den Ausschluss der X-Variante in diesem Bereich nur<br />

noch eine östliche Umfahrung von Ratekau (zunächst auf der Bestandsstrecke) in Betracht.<br />

Für den weiteren Verlauf abseits der Bestandsstrecke wurden die Vor- und Zwischenvergleiche<br />

der UVS ausgewertet. Unter Einbeziehung der vorteilhafteren Streckenabschnitte der<br />

Vorvergleiche C und D ergab sich die folgende Streckenkombination für eine weitere 2+1-<br />

Lösung: 1A.1 – 1A.14 – 1A.2 – 1A.3 – A.1 – X.5 – E.3. Die Kombination wird als Variante<br />

2+1 B in die Gegenüberstellung eingebracht (s. Abbildung 4-3). Die Bestandsstrecke wird<br />

dabei hinter Ratekau verlassen und als Neutrassierung in Richtung BAB A1 verschwenkt, mit<br />

der sie gebündelt bis Höhe Scharbeutz geführt wird. Hier wechselt die Bestandstrasse auf<br />

die westliche Seite der Autobahn und wird mit ihr zusammen gebündelt nach Norden<br />

weitergeführt.<br />

Im weiteren Verlauf in Abschnitt 2 ist für beide 2+1-Lösungen vom Bau des Trassenabschnitts<br />

1A.6 (westlich der Autobahn bis Altenkrempe) auszugehen wie auch bei der<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 5

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