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RVU hinsichtlich des Sachgebietes „Tourismus“ zu einem anderen Ergebnis kommen und<br />

die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen gegenüber den 2+1-Lösungen deutlich bevorteilt.<br />

Darüber hinaus müsste sichergestellt werden, dass ein Betreiber das Nahverkehrsangebot<br />

auf der Bestandsstrecke der 2+1-Lösungen sicherstellt (s. Kap. 3.2.5, Ziffer 2 und 3). Ist dies<br />

nicht gegeben, so stellt sich die 2+1-Variante bei den Sachgebieten Bildung und ÖPNV im<br />

Vergleich zur Vorzugsvariante der Antragsunterlagen als deutlich negativ dar (s.<br />

Ausführungen in Kap. 5.4).<br />

5.3 Stellungnahmen aus den Sondergutachten<br />

5.3.1 NATURA 2000<br />

Sowohl bei Variante 2+1A mit den Streckenabschnitten 1A.1, E1, E2, E3 und 1A6 als auch<br />

bei Variante 2+1B mit den Streckenabschnitten 1A.1, 1A.14, 1A.2, 1A.3, A1, A2, X5, E3 und<br />

1A.6 wird die Bestandstrasse weiter genutzt und elektrifiziert. Bislang wurde in den<br />

Unterlagen (u. a. LEGUAN GMBH, 2012b/ Anlage 6) davon ausgegangen, dass dieser Bereich<br />

von den Ausbauplanungen ausgenommen ist und der Trassenabschnitt im Neustädter<br />

Binnenwasser stillgelegt und zurückgebaut wird. Nachstehend erfolgt eine überschlägige<br />

Einschätzung der Folgen der Elektrifizierung und der Weiternutzung der Bestandstrasse<br />

(Variante 2+1 A / 2+1 B) für den Nahverkehr im Trassenabschnitt Neustädter Binnenwasser<br />

auf die Belange von NATURA 2000 im Vergleich mit der Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen.<br />

5.3.1.1 Abschnitt 1<br />

Im Abschnitt 1 führt Variante 2+1 A zu hohen Konfliktpotenzialen in Bezug auf zwei NATURA<br />

2000-Gebiete (GGB DE 2030-328 „Schwartautal und Curauer Moor“ und GGB DE 1930-302<br />

„Wälder im Pönitzer Seengebiet“). Bei Variante 2+1 B werden ebenfalls die NATURA 2000-<br />

Gebiete „Schwartautal und Curauer Moor“ (GGB DE 230-328) und „Wälder im Pönitzer<br />

Seengebiet“ (GGB DE 1930-302) beeinträchtigt (hohes Konfliktpotenzial). Beim Ausbau der<br />

Bestandstrasse (Vorzugsvariante der Antragsunterlagen) wird das NATURA 2000-Gebiet<br />

„Schwartautal und Curauer Moor“ (GGB DE 2030-328) beeinträchtigt (hohes<br />

Konfliktpotenzial). Durch Maßnahmen der Schadensbegrenzung können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden. Im Vergleich von Variante 2+1 B mit Variante<br />

2+1 A schneidet in Bezug auf die Auswirkungen auf das GGB DE 2030-328 „Schwartautal<br />

und Curauer Moor Variante 2+1 B günstiger ab, da die Beeinträchtigungen durch den<br />

<strong>Bahn</strong>verkehr nur auf einem relativ kurzem Streckenabschnitt erfolgen. Die Beeinträchtigung<br />

infolge räumlicher Nähe ist bei Variante 2+1 A größer, da die von der <strong>Bahn</strong> ausgehende<br />

Wirkung über einen längeren Streckenabschnitt erfolgt.<br />

Betrachtet man nur den Abschnitt 1, so sind im Vergleich zur Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen die beiden 2+1-Varianten in Bezug auf die Belange von NATURA 2000<br />

schlechter zu bewerten und werden dieser Variante nachgeordnet.<br />

5.3.1.2 Abschnitt 2<br />

Im Zuge der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen sind in Abschnitt 2 die zwei Teilstrecken<br />

1A.6 und 1A.6.1 (Stichstrecke) vorgesehen. Die Streckenführung in Abschnitt 2 galt bislang<br />

als alternativlos. Insofern erfolgte für diesen Abschnitt bis dato kein Variantenvergleich.<br />

Im Hinblick auf Teilstrecke 1A.6.1 kommt es höchstens zu einem mittleren Konfliktpotenzial<br />

in Bezug auf das GGB DE 1930-330 „Strandniederung südlich Neustadt“ (LEGUAN GMBH,<br />

2012b/ Anlage 6). Durch Umsetzung der Varianten 2+1 mit der Errichtung der<br />

<strong>Bahn</strong>oberleitung kommt es zu keiner Modifizierung der bisherigen Konfliktbewertung. Das<br />

GGB DE 1830-302 „Lachsau“ und das GGB DE-1831-321 „Kremper Au“ grenzen an das<br />

Neustädter Binnenwasser an. Die Gewässer Lachsau und Kremper Au gelten gemeinsam<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 56

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