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mit dem Neustädter Binnenwasser als wichtiger Wanderkorridor-Suchraum des Fischotters.<br />

Bei Realisierung der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen konnten für diese beiden GGB<br />

erhebliche Beeinträchtigungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gegenüber<br />

dieser Einschätzung ergibt sich durch die Konstruktion der <strong>Bahn</strong>oberleitung bei den 2+1-<br />

Varianten (A/B) keine Änderung der bestehenden Konfliktsituation der beiden Schutzgebiete<br />

(s.u.).<br />

Teilstrecke 1A.6.1 wird auf einem bereits bestehenden, derzeit nicht genutzten <strong>Bahn</strong>damm<br />

hergestellt. Durch den Abstand zu den NATURA 2000-Gebieten GGB DE 1830-301/ BSG<br />

DE 1830-301 „NSG Neustädter Binnenwasser“ ist höchstens mit einem sehr geringen<br />

Konfliktpotenzial zu rechnen. Da für die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen der Rückbau<br />

der Bestandstrasse ab Haffkrug vorgesehen ist, kommt es prognostisch zu einer<br />

signifikanten Minderung der rezenten Störreize in Form des <strong>Bahn</strong>verkehrs im GGB DE 1830-<br />

301/ BSG DE 1830-301 „NSG Neustädter Binnenwasser“ (LEGUAN GMBH, 2012b/ Anlage 6).<br />

Bei Verwirklichung einer der beiden 2+1-Varianten, die jeweils durch das Neustädter<br />

Binnenwasser führen und der weiteren Nutzung der Bestandsstrecke, kommt es vor allem<br />

durch die geplante Elektrifizierung und die Konstruktion der <strong>Bahn</strong>oberleitung zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen und damit zu hohen Konfliktpotenzialen für die NATURA-2000-Gebiete<br />

GGB DE 1830-301/ BSG DE 1830-301 „NSG Neustädter Binnenwasser“ und für einige der<br />

als Schutz- und Erhaltungsziel ausgewiesenen Vogelarten. Durch die bestehende<br />

<strong>Bahn</strong>strecke ist das Gebiet bereits vorbelastet. Ungeachtet dieser Vorbelastung haben sich<br />

im Gebiet bedeutsame Rastplätze entwickelt. Von der Anlage selbst und dem rezenten<br />

<strong>Bahn</strong>verkehr gehen dabei offenkundig keine erheblichen Störwirkungen auf die dortigen<br />

Rastvogelpopulationen aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Störreize durch den<br />

bestehenden <strong>Bahn</strong>betrieb zwar wahrgenommen werden, diese gegenüber den<br />

Rastqualitäten des Gebietes aber in den Hintergrund treten. Es wird insofern weiter davon<br />

ausgegangen, dass es betriebsbedingt zu keinen über den Status quo hinausgehenden<br />

Auswirkungen kommt 19 .<br />

Für das NATURA 2000-Gebiet „NSG Neustädter Binnenwasser“ wurde eine erhöhte<br />

Eingriffsempfindlichkeit und ein hoher avifaunistischer Wert festgestellt. Auch hinsichtlich<br />

seiner Funktion als Nahrungs- und Rastgebiet weist das Neustädter Binnenwasser eine sehr<br />

hohe Bedeutung auf (LEGUAN GMBH, 2012b/ Anlage 7). Da dieses Gebiet als tradierter Rastund<br />

Schlafplatz u. a. für eine große Anzahl von Gänsen fungiert, finden regelmäßig auch<br />

Interaktionen zwischen den Gewässern und Nahrungsflächen im Umland statt. Die<br />

Installation der <strong>Bahn</strong>oberleitung führt im Bereich des Neustädter Binnenwassers insofern zu<br />

einem anlagebedingt erhöhten Kollisionsrisiko Trassen überfliegender Vogelarten. Das<br />

daraus resultierende hohe Konfliktpotenzial führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung und<br />

muss bei Umsetzung der 2+1-Varianten durch schadensbegrenzende Maßnahmen reduziert<br />

werden. Zum Schutz von Vögeln an Freileitungen gilt grundsätzlich § 41 BNatSchG. Darüber<br />

hinaus ist die <strong>Bahn</strong>richtlinie DS 997, 9114 „Vogelschutz an Oberleitungsanlagen“<br />

anzuwenden.<br />

Die Trasse im Bereich der Querung des Neustädter Binnenwassers ist auf deren Westseite<br />

durch einen durchgängigen, relativ geschlossenen Gehölzsaum gekennzeichnet. Auch auf<br />

der Ostseite finden sich linear ausgeprägte Gehölze, die jedoch zum Teil lückig sind. Durch<br />

19 Dies setzt voraus, dass die Bestandsstrecke der 2+1-Lösung lediglich vom Nahverkehr genutzt<br />

wird (s. Prämisse in Kap. 3.2.5, Ziffer 1). Ist dies nicht zu gewährleisten, ist die Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen als deutlich vorteilhafter zu bezeichnen, da hier keine Lärmimmissionen und<br />

Störungen im Bereich Neustadt erfolgen, die bei einer 2+1-Lösung jedoch aufträten (s. Ausführungen<br />

in Kap. 5.1 und 5.4).<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 57

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