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den Varianten gering. Bei den linearen Verlusten von Biotopen mittlerer Bedeutung ist der<br />

Vorteil der 2+1-Varianten jedoch wieder deutlich.<br />

Für die Gesamtbetrachtung sind jedoch noch die zusätzlichen Eingriffe, die im Zuge der<br />

Elektrifizierung der Bestandstrasse für die Baustraße der 2+1-Varianten entstehen,<br />

einzubeziehen. Hier kommt es bei 2+1 A mit über 3.000 m zu den höchsten Eingriffen in<br />

lineare Biotope sehr hoher Bedeutung (§ 30-Biotope). Die flächigen Eingriffe durch die<br />

Baustraße betreffen sowohl bei 2+1 A als auch bei 2+1 B überwiegend Biotope mittlerer und<br />

geringer Bedeutung.<br />

Da die Eingriffe in die linearen Biotope sehr hoher Bedeutung überwiegen, werden sie als<br />

ausschlaggebend für die Einstufung herangezogen. Insgesamt kommt es durch 2+1 A zu<br />

Verlusten von rund 6.900 m linearer Biotope sehr hoher Bedeutung, bei 2+1 B sind dies rund<br />

6.600 m und bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen rund 6.900 m. Bei den Verlusten<br />

flächiger Biotope ergeben sich keine entscheidenden Unterschiede. Variante 2+1 B wird<br />

aufgrund der geringsten Verluste von Biotopen sehr hoher Bedeutung erstplatziert. Die<br />

Vorzugsvariante der Antragsunterlagen und die Variante 2+1 A werden beide auf dem<br />

zweiten Rang platziert, da die Unterschiede für eine weitere Abstufung zu gering sind.<br />

Tabelle 5-3:<br />

Kriterium<br />

Flächen- und Funktionsverlust in<br />

Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />

nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />

LNatSchG geschützte Biotope)<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung der<br />

Varianten<br />

Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Pflanzen<br />

Rangfolge der Varianten<br />

Variante 2+1 A Variante 2+1 B Vorzugsvariante<br />

Antragsunterlagen<br />

2 1> 2<br />

2 1> 2<br />

5.1.1.4 Schutzgut Boden<br />

Sowohl hinsichtlich der Gesamtflächeninanspruchnahme als auch hinsichtlich der<br />

Inanspruchnahme von Böden besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) ergeben sich bei einem<br />

Vergleich der drei Varianten deutliche Vorteile für die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen<br />

gegenüber den beiden 2+1-Varianten. Hauptursache hierfür ist der zur Erreichung der<br />

Zweigleisigkeit geringere Flächenbedarf sowie die bei den beiden 2+1-Varianten<br />

erforderliche baubedingte Inanspruchnahme von Böden für die Errichtung von Baustraßen<br />

im Zuge der Elektrifizierung der Bestandstrasse, die bei der Vorzugsvariante nicht zum<br />

Tragen kommt.<br />

Bei der Gesamtinanspruchnahme von Böden beträgt der Vorteil der Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen gegenüber den 2+1-Varianten 32,18 ha (Variante 2+1 A) bzw. 20,46 ha<br />

(Variante 2+1 B).<br />

Bei der Vorzugsvariante sind insgesamt 30,46 ha Böden der Wertstufe 4 von Flächen- oder<br />

Funktionsverlust betroffen. Es handelt sich dabei vor allem um Böden, die hinsichtlich ihrer<br />

Archivfunktion besondere Bedeutung aufweisen. Die Variante quert zwar das als<br />

geowissenschaftlich schützenswertes Objekt ausgewiesene Tal der Schwartau, jedoch ist<br />

die Trasse hier bereits großenteils zweigleisig ausgebaut, so dass die zusätzliche<br />

Flächeninanspruchnahme gering ausfällt. Auch der Moränenzug Rühberg - Hohelied<br />

(geowissenschaftlich schützenswertes Objekt) wird nur randlich tangiert. In größerem Maße<br />

betroffen ist das Moränengebiet östlich des Taschensees und der Pönitzer Seen<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 17

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