PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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den Varianten gering. Bei den linearen Verlusten von Biotopen mittlerer Bedeutung ist der<br />
Vorteil der 2+1-Varianten jedoch wieder deutlich.<br />
Für die Gesamtbetrachtung sind jedoch noch die zusätzlichen Eingriffe, die im Zuge der<br />
Elektrifizierung der Bestandstrasse für die Baustraße der 2+1-Varianten entstehen,<br />
einzubeziehen. Hier kommt es bei 2+1 A mit über 3.000 m zu den höchsten Eingriffen in<br />
lineare Biotope sehr hoher Bedeutung (§ 30-Biotope). Die flächigen Eingriffe durch die<br />
Baustraße betreffen sowohl bei 2+1 A als auch bei 2+1 B überwiegend Biotope mittlerer und<br />
geringer Bedeutung.<br />
Da die Eingriffe in die linearen Biotope sehr hoher Bedeutung überwiegen, werden sie als<br />
ausschlaggebend für die Einstufung herangezogen. Insgesamt kommt es durch 2+1 A zu<br />
Verlusten von rund 6.900 m linearer Biotope sehr hoher Bedeutung, bei 2+1 B sind dies rund<br />
6.600 m und bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen rund 6.900 m. Bei den Verlusten<br />
flächiger Biotope ergeben sich keine entscheidenden Unterschiede. Variante 2+1 B wird<br />
aufgrund der geringsten Verluste von Biotopen sehr hoher Bedeutung erstplatziert. Die<br />
Vorzugsvariante der Antragsunterlagen und die Variante 2+1 A werden beide auf dem<br />
zweiten Rang platziert, da die Unterschiede für eine weitere Abstufung zu gering sind.<br />
Tabelle 5-3:<br />
Kriterium<br />
Flächen- und Funktionsverlust in<br />
Bezug auf Biotoptypen (darunter<br />
nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21<br />
LNatSchG geschützte Biotope)<br />
durch Flächeninanspruchnahme<br />
Schutzgutbezogene<br />
Bewertung/ Reihung der<br />
Varianten<br />
Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Pflanzen<br />
Rangfolge der Varianten<br />
Variante 2+1 A Variante 2+1 B Vorzugsvariante<br />
Antragsunterlagen<br />
2 1> 2<br />
2 1> 2<br />
5.1.1.4 Schutzgut Boden<br />
Sowohl hinsichtlich der Gesamtflächeninanspruchnahme als auch hinsichtlich der<br />
Inanspruchnahme von Böden besonderer Bedeutung (Wertstufe 4) ergeben sich bei einem<br />
Vergleich der drei Varianten deutliche Vorteile für die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen<br />
gegenüber den beiden 2+1-Varianten. Hauptursache hierfür ist der zur Erreichung der<br />
Zweigleisigkeit geringere Flächenbedarf sowie die bei den beiden 2+1-Varianten<br />
erforderliche baubedingte Inanspruchnahme von Böden für die Errichtung von Baustraßen<br />
im Zuge der Elektrifizierung der Bestandstrasse, die bei der Vorzugsvariante nicht zum<br />
Tragen kommt.<br />
Bei der Gesamtinanspruchnahme von Böden beträgt der Vorteil der Vorzugsvariante der<br />
Antragsunterlagen gegenüber den 2+1-Varianten 32,18 ha (Variante 2+1 A) bzw. 20,46 ha<br />
(Variante 2+1 B).<br />
Bei der Vorzugsvariante sind insgesamt 30,46 ha Böden der Wertstufe 4 von Flächen- oder<br />
Funktionsverlust betroffen. Es handelt sich dabei vor allem um Böden, die hinsichtlich ihrer<br />
Archivfunktion besondere Bedeutung aufweisen. Die Variante quert zwar das als<br />
geowissenschaftlich schützenswertes Objekt ausgewiesene Tal der Schwartau, jedoch ist<br />
die Trasse hier bereits großenteils zweigleisig ausgebaut, so dass die zusätzliche<br />
Flächeninanspruchnahme gering ausfällt. Auch der Moränenzug Rühberg - Hohelied<br />
(geowissenschaftlich schützenswertes Objekt) wird nur randlich tangiert. In größerem Maße<br />
betroffen ist das Moränengebiet östlich des Taschensees und der Pönitzer Seen<br />
Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 17