PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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2 Hintergrund<br />
2.1 FBQ Schienenanbindung, Untersuchung 2+1-Variante<br />
Die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat als Ergebnis der Antragskonferenz<br />
vom 22. Juni 2010 zum Raumordnungsverfahren mit Festlegungsprotokoll vom<br />
11. November 2010 die von der Vorhabenträgerin zu untersuchenden Trassenvarianten und<br />
den Untersuchungsraum bestimmt.<br />
Auf der Grundlage der danach durch die Vorhabenträgerin erstellten Unterlagen und gutachterlichen<br />
Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren schlägt die DB Netz <strong>AG</strong> den<br />
weitestgehenden Ausbau der Bestandsstrecke Lübeck-Puttgarden mit Umfahrungen um<br />
Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. sowie Trassenanpassungen im Bestand als Gesamtvorzugsvariante<br />
vor. Die abschließende raumordnerische Bewertung der von der Vorhabenträgerin<br />
eingebrachten Trassenempfehlung obliegt der Landesplanungsbehörde des Landes<br />
Schleswig-Holstein.<br />
Die Vorhabenträgerin hat die von ihr erstellten Unterlagen und gutachterlichen Untersuchungen<br />
zum Raumordnungsverfahren im September 2012 an die Landesplanungsbehörde<br />
Schleswig-Holstein übergeben. Die formelle Einleitung des Raumordnungsverfahrens erfolgte<br />
nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Landesplanungsbehörde am 9.<br />
Januar 2013. Für die Träger öffentlicher Belange, sonstige Institutionen und Private bestand<br />
bis zum 25. März 2013 die Möglichkeit Stellungnahmen und Einwendungen (auch online)<br />
abzugeben. Es sind insgesamt ca. 8300 Einwendungen Privater und Stellungnahmen der<br />
Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Institutionen bei der Landesplanungsbehörde<br />
eingegangen. Derzeit nimmt die Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und<br />
Stellungnahmen fachlich Stellung. Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird im IV.<br />
Quartal 2013 erwartet.<br />
In den Stellungnahmen zu den von der DB Netz <strong>AG</strong> vorgelegten Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />
aber auch in Diskussionen im politischen Raum wird zum Teil eine zusätzliche<br />
Betrachtung einer 2+1-Variante gefordert. Die Forderung beinhaltet allgemein den Beibehalt<br />
der eingleisigen Bestandsstrecke ausschließlich für Schienenpersonennahverkehr<br />
sowie – ohne den genauen Trassenverlauf vorzugeben – den teilweisen Neubau einer zweigleisigen,<br />
elektrifizierten Strecke für Güter- und Schienenpersonenfernverkehr.<br />
Die Vorhabenträgerin respektiert die Sorgen der Betroffenen sowie die Bedenken und Wünsche<br />
der Bevölkerung. Um zusätzliche Fragen der für das ROV zuständigen Behörde zu<br />
beantworten, hat sich die Vorhabenträgerin bereit erklärt, in einer Analyse zu einer weiteren<br />
Variante Stellung zu nehmen, ohne damit jedoch eine solche Variante formell in das ROV<br />
einzubringen. Diese Analyse wird durch die Vorhabenträgerin der Landesplanungsbehörde<br />
Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.<br />
Basis der Untersuchung bilden die bereits für den Untersuchungsraum des Raumordnungsverfahrens<br />
erstellten Gutachten. Die von der Vorhabenträgerin untersuchte 2+1-Variante<br />
nutzt dabei bereits vorliegende Datengrundlagen aus den erstellten Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />
und orientiert sich an dem vom Kreis Ostholstein erstellten sogenannten<br />
„Konzept 21“. Dieses Konzept berücksichtigt insbesondere die Entlastung der touristisch<br />
geprägten Ostseebäder an der Lübecker Bucht von befürchteten negativen Auswirkungen<br />
des Schienenverkehrslärms.<br />
Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 2