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2 Hintergrund<br />

2.1 FBQ Schienenanbindung, Untersuchung 2+1-Variante<br />

Die Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat als Ergebnis der Antragskonferenz<br />

vom 22. Juni 2010 zum Raumordnungsverfahren mit Festlegungsprotokoll vom<br />

11. November 2010 die von der Vorhabenträgerin zu untersuchenden Trassenvarianten und<br />

den Untersuchungsraum bestimmt.<br />

Auf der Grundlage der danach durch die Vorhabenträgerin erstellten Unterlagen und gutachterlichen<br />

Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren schlägt die DB Netz <strong>AG</strong> den<br />

weitestgehenden Ausbau der Bestandsstrecke Lübeck-Puttgarden mit Umfahrungen um<br />

Neustadt i.H. und Oldenburg i.H. sowie Trassenanpassungen im Bestand als Gesamtvorzugsvariante<br />

vor. Die abschließende raumordnerische Bewertung der von der Vorhabenträgerin<br />

eingebrachten Trassenempfehlung obliegt der Landesplanungsbehörde des Landes<br />

Schleswig-Holstein.<br />

Die Vorhabenträgerin hat die von ihr erstellten Unterlagen und gutachterlichen Untersuchungen<br />

zum Raumordnungsverfahren im September 2012 an die Landesplanungsbehörde<br />

Schleswig-Holstein übergeben. Die formelle Einleitung des Raumordnungsverfahrens erfolgte<br />

nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Landesplanungsbehörde am 9.<br />

Januar 2013. Für die Träger öffentlicher Belange, sonstige Institutionen und Private bestand<br />

bis zum 25. März 2013 die Möglichkeit Stellungnahmen und Einwendungen (auch online)<br />

abzugeben. Es sind insgesamt ca. 8300 Einwendungen Privater und Stellungnahmen der<br />

Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Institutionen bei der Landesplanungsbehörde<br />

eingegangen. Derzeit nimmt die Vorhabenträgerin zu den Einwendungen und<br />

Stellungnahmen fachlich Stellung. Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird im IV.<br />

Quartal 2013 erwartet.<br />

In den Stellungnahmen zu den von der DB Netz <strong>AG</strong> vorgelegten Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />

aber auch in Diskussionen im politischen Raum wird zum Teil eine zusätzliche<br />

Betrachtung einer 2+1-Variante gefordert. Die Forderung beinhaltet allgemein den Beibehalt<br />

der eingleisigen Bestandsstrecke ausschließlich für Schienenpersonennahverkehr<br />

sowie – ohne den genauen Trassenverlauf vorzugeben – den teilweisen Neubau einer zweigleisigen,<br />

elektrifizierten Strecke für Güter- und Schienenpersonenfernverkehr.<br />

Die Vorhabenträgerin respektiert die Sorgen der Betroffenen sowie die Bedenken und Wünsche<br />

der Bevölkerung. Um zusätzliche Fragen der für das ROV zuständigen Behörde zu<br />

beantworten, hat sich die Vorhabenträgerin bereit erklärt, in einer Analyse zu einer weiteren<br />

Variante Stellung zu nehmen, ohne damit jedoch eine solche Variante formell in das ROV<br />

einzubringen. Diese Analyse wird durch die Vorhabenträgerin der Landesplanungsbehörde<br />

Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.<br />

Basis der Untersuchung bilden die bereits für den Untersuchungsraum des Raumordnungsverfahrens<br />

erstellten Gutachten. Die von der Vorhabenträgerin untersuchte 2+1-Variante<br />

nutzt dabei bereits vorliegende Datengrundlagen aus den erstellten Unterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />

und orientiert sich an dem vom Kreis Ostholstein erstellten sogenannten<br />

„Konzept 21“. Dieses Konzept berücksichtigt insbesondere die Entlastung der touristisch<br />

geprägten Ostseebäder an der Lübecker Bucht von befürchteten negativen Auswirkungen<br />

des Schienenverkehrslärms.<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 2

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