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(geowissenschaftlich schützenswertes Objekt Mo 025), das von der Variante auf ganzer<br />

Länge durchschnitten wird.<br />

Betrachtet man bei den beiden 2+1-Varianten nur den Ausbau- bzw. Neubauanteil, ist die<br />

Inanspruchnahme von Böden der Wertstufe 4 im Vergleich mit der Vorzugsvariante schon<br />

deutlich erhöht (36,97 ha Variante 2+1 A; 38,49 ha Variante 2+1 B). Betroffen ist auch hier<br />

vor allem das geowissenschaftlich schützenswerte Objekt „Moränengebiet östlich des<br />

Taschensees und der Pönitzer Seen“. Hinzu kommt bei beiden Varianten die Überprägung<br />

von besonders bedeutsamen Böden durch die Anlage von Baustraßen entlang der<br />

eingleisigen Bestandstrasse im Zuge der Elektrifizierungsmaßnahmen. Dabei werden die<br />

gleichen Böden beansprucht wie bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen, allerdings<br />

in flächenmäßig geringerem Umfang (11,33 ha Variante 2+1 A; 10,35 ha Variante 2+1 B).<br />

Insgesamt gesehen weist die Vorzugsvariante somit hinsichtlich des Schutzgutes Boden<br />

sehr deutliche Vorteile gegenüber den beiden 2+1-Varianten auf. Unter diesen ist die<br />

Variante 2+1 B gegenüber der Variante 2+1 A aufgrund der geringeren Gesamtinanspruchnahme<br />

von ca. 12 ha Boden leicht bevorteilt.<br />

Tabelle 5-4:<br />

Kriterium<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Versiegelung und Überprägung<br />

durch Böschungen, Anlage von<br />

Baustraßen)<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung der<br />

Varianten<br />

Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Boden<br />

Rangfolge der Varianten<br />

Variante 2+1 A Variante 2+1 B Vorzugsvariante<br />

Antragsunterlagen<br />

3 2> 1>>><br />

3 2> 1>>><br />

5.1.1.5 Schutzgut Wasser – Teilschutzgut Grundwasser<br />

Bei den beiden 2+1-Varianten wurden für die entlang der Bestandstrasse im Rahmen der<br />

Elektrifizierung zu errichtenden Baustraßen aufgrund der auf die Bauzeit beschränkten<br />

Anlage und der Durchlässigkeit des Belags (Schotter) keine negativen Auswirkungen auf die<br />

Grundwasserneubildung angenommen.<br />

Hinsichtlich des Gesamtverlustes an Grundwasserneubildungsflächen unterscheiden sich die<br />

drei Varianten daher nur geringfügig (Vorzugsvariante 57,70 ha, Variante 2+1 A 55,81 ha,<br />

Variante 2+1 B 57,96 ha). Alle Varianten beginnen mit dem bereits zweigleisig ausgebauten<br />

Streckenabschnitt 1A.1, in dem keine Flächen- und Funktionsverluste durch<br />

Flächeninanspruchnahme zu erwarten sind. Variante 2+1 A verläuft mit dem Streckenabschnitt<br />

E.1 bei Ratekau zunächst in Flächen der Wertstufe 4, dann aber, wie bei den<br />

folgenden Streckenabschnitten E.2 und E.3 auch, vorwiegend in Bereichen mit gut<br />

geschützten Grundwasservorkommen sehr hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Variante 2+1 B und die Vorzugsvariante durchschneiden im Streckenabschnitt 1A.14 und<br />

auch zu Beginn des Streckenabschnitts 1A.2 ungeschützte Bereiche innerhalb des<br />

Verbreitungsgebietes des quartären / jungtertiären Hauptgrundwasserleiters<br />

(Grundwasserdargebotsklasse I) im Einzugsgebiet der Trave (Wertstufe 4). Danach<br />

verlaufen beide Varianten überwiegend in gut geschützten Grundwasservorkommen sehr<br />

hoher Ergiebigkeit (Wertstufe 2).<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 18

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