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• 1 Graben südlich der Heidebek<br />

• 2 Gräben südlich und nördlich der B 76<br />

• 1 Graben südlich von Haffwiese<br />

• Graben, der aus einem Stillgewässer an der BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />

Ostsee entwässert<br />

Alle Gräben werden verrohrt unter der <strong>Bahn</strong>trasse hindurchgeführt.<br />

Die Schwartau wird im Streckenabschnitt 1A.1 durch ein bestehendes Brückenbauwerk<br />

gequert. In diesem Abschnitt ist die Trasse bereits zweigleisig ausgebaut, so dass keine<br />

zusätzlichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers zu erwarten sind.<br />

Im Abschnitt 1A.3 wird die Aalbek als Durchlass unter der Trasse hindurchgeführt.<br />

Die Durchlässe von Heidebek und Gösebek unter der Bestandstrasse werden im Zuge des<br />

Ausbaus zur Zweigleisigkeit verlängert.<br />

Am Timmendorfer Mühlengraben ist ein an der Bestandstrasse liegendes naturnahes<br />

Kleingewässer der Wertstufe 3 teilweise von Überbauung betroffen. Gleiches gilt für ein<br />

Kleingewässer der Wertstufe 2 an der <strong>Bahn</strong>trasse nordöstl. von Oeverdiek (Golfplatz).<br />

Im Vergleich der drei Varianten ergeben sich hinsichtlich des Flächen- und<br />

Funktionsverlustes von Stillgewässern sehr deutliche Vorteile für die Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen, da hier nur 2 Stillgewässer partiell betroffen sind. Von den beiden 2+1-<br />

Varianten weist Variante 2+1 B wiederum deutliche Vorteile gegenüber Variante 2+1 A auf.<br />

Hinsichtlich der Beeinträchtigung von Fließgewässern weist die Vorzugsvariante insgesamt<br />

gesehen leichte Vorteile gegenüber den beiden 2+1-Varianten auf, da hier die bauzeitliche<br />

Verrohrung von zahlreichen Gräben und Bächen entfällt. Der Vorteil wird durch den<br />

Sachverhalt etwas relativiert, dass bei der Vorzugsvariante anlagebedingt bei 10 Gräben<br />

eine Verlängerung der bisherigen Verrohrung erforderlich ist, während bei den beiden 2+1-<br />

Varianten nur 4 bzw. 5 Gräben dauerhaft verrohrt werden müssen (hier allerdings<br />

Neuverrohrung).<br />

Bei einer Gesamtabwägung für das Teilschutzgut Oberflächengewässer wird dem Flächenund<br />

Funktionsverlust von Stillgewässern durch Überbauung generell eine größere<br />

Bedeutung beigemessen als der Verrohrung bzw. Überbrückung der Fließgewässer, die<br />

ohnehin aufgrund ihres Ausbaus nur eine mittlere Bedeutung aufweisen.<br />

Tabelle 5-5:<br />

Kriterium<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Grundwasser)<br />

Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />

den Grundwasserkörper und durch<br />

Freilegen / Anschnitt des<br />

Grundwassers<br />

Beeinträchtigung der<br />

Trinkwassergewinnung<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch anlage- und baubedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

(Stillgewässer)<br />

Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

Rangfolge der Varianten<br />

Variante 2+1 A Variante 2+1 B Vorzugsvariante<br />

Antragsunterlagen<br />

3 2> 1><br />

3 1> 2>>><br />

1 1 1<br />

3 2>> 1>>><br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 22

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