PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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• 1 Graben südlich der Heidebek<br />
• 2 Gräben südlich und nördlich der B 76<br />
• 1 Graben südlich von Haffwiese<br />
• Graben, der aus einem Stillgewässer an der BAB A1 nordwestl. von Haffkrug in Richtung<br />
Ostsee entwässert<br />
Alle Gräben werden verrohrt unter der <strong>Bahn</strong>trasse hindurchgeführt.<br />
Die Schwartau wird im Streckenabschnitt 1A.1 durch ein bestehendes Brückenbauwerk<br />
gequert. In diesem Abschnitt ist die Trasse bereits zweigleisig ausgebaut, so dass keine<br />
zusätzlichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers zu erwarten sind.<br />
Im Abschnitt 1A.3 wird die Aalbek als Durchlass unter der Trasse hindurchgeführt.<br />
Die Durchlässe von Heidebek und Gösebek unter der Bestandstrasse werden im Zuge des<br />
Ausbaus zur Zweigleisigkeit verlängert.<br />
Am Timmendorfer Mühlengraben ist ein an der Bestandstrasse liegendes naturnahes<br />
Kleingewässer der Wertstufe 3 teilweise von Überbauung betroffen. Gleiches gilt für ein<br />
Kleingewässer der Wertstufe 2 an der <strong>Bahn</strong>trasse nordöstl. von Oeverdiek (Golfplatz).<br />
Im Vergleich der drei Varianten ergeben sich hinsichtlich des Flächen- und<br />
Funktionsverlustes von Stillgewässern sehr deutliche Vorteile für die Vorzugsvariante der<br />
Antragsunterlagen, da hier nur 2 Stillgewässer partiell betroffen sind. Von den beiden 2+1-<br />
Varianten weist Variante 2+1 B wiederum deutliche Vorteile gegenüber Variante 2+1 A auf.<br />
Hinsichtlich der Beeinträchtigung von Fließgewässern weist die Vorzugsvariante insgesamt<br />
gesehen leichte Vorteile gegenüber den beiden 2+1-Varianten auf, da hier die bauzeitliche<br />
Verrohrung von zahlreichen Gräben und Bächen entfällt. Der Vorteil wird durch den<br />
Sachverhalt etwas relativiert, dass bei der Vorzugsvariante anlagebedingt bei 10 Gräben<br />
eine Verlängerung der bisherigen Verrohrung erforderlich ist, während bei den beiden 2+1-<br />
Varianten nur 4 bzw. 5 Gräben dauerhaft verrohrt werden müssen (hier allerdings<br />
Neuverrohrung).<br />
Bei einer Gesamtabwägung für das Teilschutzgut Oberflächengewässer wird dem Flächenund<br />
Funktionsverlust von Stillgewässern durch Überbauung generell eine größere<br />
Bedeutung beigemessen als der Verrohrung bzw. Überbrückung der Fließgewässer, die<br />
ohnehin aufgrund ihres Ausbaus nur eine mittlere Bedeutung aufweisen.<br />
Tabelle 5-5:<br />
Kriterium<br />
Flächen- und Funktionsverlust<br />
durch anlage- und baubedingte<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
(Grundwasser)<br />
Beeinträchtigung durch Eingriffe in<br />
den Grundwasserkörper und durch<br />
Freilegen / Anschnitt des<br />
Grundwassers<br />
Beeinträchtigung der<br />
Trinkwassergewinnung<br />
Flächen- und Funktionsverlust<br />
durch anlage- und baubedingte<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
(Stillgewässer)<br />
Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />
Rangfolge der Varianten<br />
Variante 2+1 A Variante 2+1 B Vorzugsvariante<br />
Antragsunterlagen<br />
3 2> 1><br />
3 1> 2>>><br />
1 1 1<br />
3 2>> 1>>><br />
Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 22