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Kriterium beeinträchtigt die Vorzugsvariante der Antragsunterlagen die Ordnungsräume für<br />

Tourismus und Erholung im Vergleich zu den beiden anderen Varianten am wenigsten, da<br />

hier gleichfalls die Neuzerschneidung von Natur und Landschaft am geringsten ausfällt.<br />

Lärmbeeinträchtigungen der touristisch relevanten Ortschaften fallen bei der 2+1 A-Variante<br />

im Vergleich am geringsten aus. Bei der Umsetzung dieser Trasse sind deutlich weniger<br />

Stockwerke durch überschrittene Grenz- und Richtwerte betroffen als bei der 2+1 B-Variante.<br />

Bei beiden 2+1-Varianten ist in den touristisch besonders relevanten Ortschaften des<br />

Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung im Küstenbereich nur von einer geringen<br />

Veränderung gegenüber dem Status Quo auszugehen. Bei der Umsetzung der<br />

Vorzugsvariante aus den Antragsunterlagen ist mit der höchsten Lärmbeeinträchtigung zu<br />

rechnen, da beim Ausbau der Bestandstrasse Personen- und Güterverkehr u. a. durch das<br />

Seebad Scharbeutz und das Seeheilbad Timmendorfer Strand geführt wird. Für das Heilbad<br />

Bad Schwartau weisen die Varianten allerdings keine Unterschiede auf, für den anerkannten<br />

Erholungsort Ratekau geringe Unterschiede. In den Seebädern Haffkrug und Sierksdorf ist<br />

mit unterschiedlichen Auswirkungen durch den Schienenverkehr zu rechnen, da bei den 2+1-<br />

Varianten nicht der gesamte Verkehr bereits in Haffkrug auf die Neubautrasse an der<br />

Autobahn geleitet wird. (vgl. Gegenüberstellung in Anlehnung an die UVS, Kap. 5.1.1,<br />

Schutzgut Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit). 10<br />

Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen nicht<br />

auszuschließen. Insbesondere der zweigleisige Ausbau und die geplante Errichtung von<br />

Lärmschutzwänden können diesbezüglich negative Auswirkungen auf das Ortsbild nach sich<br />

ziehen. Diese Gefahr ist auch bei der Umsetzung beider 2+1-Varianten nicht<br />

auszuschließen, da entlang der Güter- und Fernverkehrstrassen dieser Varianten ebenfalls<br />

Lärmschutzwände notwendig wären (im Bereich Ratekau, s. Ausführungen in Kap. 5.1.1 zu<br />

Schutzgut Landschaft). Insgesamt ist die weiträumige Sichtbarkeit der Lärmschutzwände bei<br />

allen drei Varianten jedoch eingeschränkt (ebd.), so dass diesbezüglich keine Unterschiede<br />

auftreten.<br />

Insgesamt entspricht in Bezug auf Tourismus und Erholung die 2+1 A-Variante am besten<br />

den raumordnerischen Grundsätzen und Zielen bzw. hat im Bezug darauf die geringsten<br />

negativen Auswirkungen. Die 2+1 B-Variante ist im Vergleich dazu geringfügig schlechter zu<br />

bewerten, gefolgt von der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen, die aufgrund der deutlich<br />

negativen Auswirkungen in Bezug auf Lärmimmissionen letztplatziert ist.<br />

Bei dieser Beurteilung wird – wie bereits mehrfach ausgeführt – davon ausgegangen, dass<br />

bei einer dreigleisigen Lösung gemäß "2+1-Konzept" die Bestandstrasse ausschließlich vom<br />

Personennahverkehr genutzt würde. Auf eine abweichende Bewertung hinsichtlich der in<br />

Kap. 3.2.5 dargelegten Prämissen zum Güterverkehr (s. auch Kap. 5.1) und Nahverkehr wird<br />

in Kap. 5.4 eingegangen.<br />

5.2.1.4 Wirtschaft<br />

Grundsätze für die Wirtschaft und die Verbesserung des Untersuchungsraums als<br />

Wirtschaftsstandort formulieren eine gute verkehrliche Anbindung bzw. regionale und<br />

überregionale Vernetzung mit weiteren Wirtschaftsstandorten. Als Voraussetzung für die<br />

10 Dies setzt voraus, dass die Bestandsstrecke der 2+1-Lösung lediglich vom Nahverkehr genutzt wird<br />

(s. Prämisse in Kap. 3.2.5, Ziffer 1). Ist dies nicht zugewährleisten, ist die Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen als deutlich vorteilhafter zu bezeichnen, da hier mit aktivem und passivem<br />

Lärmschutz den Lärmimmissionen entgegengewirkt wird, die bei einer 2+1-Lösung nicht vorgesehen<br />

wären (s. Ausführungen in Kap. 5.4).<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 45

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