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5.1.2.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />

Die Unterschiede in Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume sind bei den<br />

gegenübergestellten Varianten überwiegend so gering, dass keine Abstufung vorgenommen<br />

werden kann. Nur bei zwei Artengruppen lassen sich Unterschiede feststellen, daraus lässt<br />

sich jedoch insgesamt zwischen der 2+1-Variante und der Vorzugsvariante der<br />

Antragsunterlagen keine eindeutige Stufung ableiten, so dass sie gleichplatziert werden.<br />

Hinsichtlich der Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume durch Lärm und sonstige<br />

Störungen sind die Unterschiede wieder gering. Bei der 2+1-Variante führt weiterhin der<br />

Nahverkehr durch das Neustädter Binnenwasser, dabei ist jedoch die bereits bestehende<br />

Vorbelastung zu berücksichtigen, da diese Trasse bislang auch schon befahren wird. Bei der<br />

Vorzugsvariante der Antragsunterlagen würde der Verkehr künftig im Bereich des Neustädter<br />

Binnenwassers entfallen, wodurch es zu einer Entlastung sehr hoch bedeutender<br />

Rastvogelflächen und hoch bedeutender Brutvogelflächen käme. Insgesamt werden die<br />

Varianten daher gleichplatziert.<br />

Bei der Zerschneidung faunistischer Lebensräume führt die Variante der Antragsunterlagen<br />

zwar zu geringfügig mehr Neuzerschneidungen als die erstplatzierte 2+1-Variante. Es ist<br />

jedoch auch hier einzubeziehen, dass es für z. B. sehr hoch bedeutende Rastvogelbereiche,<br />

hoch bedeutende Fledermausbereiche im Bereich des Neustädter Binnenwassers zu einer<br />

Entlastung in Bezug auf das Kollisionsrisiko käme. Insgesamt werden die Varianten daher<br />

gleichplatziert.<br />

Insgesamt werden die Varianten im Schutzgut Tiere gleichplatziert.<br />

Tabelle 5-11:<br />

Kriterium<br />

Flächen- und Funktionsverlust<br />

durch Flächeninanspruchnahme<br />

faunistischer Lebensräume<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch<br />

Schallimmissionen und optische<br />

Reize<br />

Beeinträchtigungen durch Barriereund<br />

Trennwirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

Fahrbetrieb<br />

Schutzgutbezogene<br />

Bewertung/ Reihung der<br />

Varianten<br />

Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Tiere und biologische Vielfalt<br />

Rangfolge der Varianten<br />

Variante 2+1 Vorzugsvariante<br />

Antragsunterlagen<br />

1 1<br />

1 1<br />

1 1<br />

1 1<br />

5.1.2.3 Schutzgut Pflanzen<br />

Sowohl bei der 2+1-Variante als auch bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen sind<br />

durch die anlagebedingten Verluste linearer Biotope der Teilstrecke 1A.6 hauptsächlich sehr<br />

hoch bedeutende § 30-Biotope betroffen (1.786 m Knicks, ebenerdige Feldhecken,<br />

Binnengewässer von insgesamt 2.556 m). Darüber hinaus kommt es zum anlagebedingten<br />

Verlust von 0,48 ha Biotopen der Wälder, Gebüsche und Gehölze, die eine hohe Bedeutung<br />

haben. Der überwiegende Teil der flächigen anlagebedingten Verluste betrifft Biotope<br />

geringer Bedeutung. Baubedingt sind durch Verluste linearer Biotope wiederum<br />

hauptsächlich geschützte Biotope sehr hoher Bedeutung betroffen (834 m Knicks,<br />

ebenerdige Feldhecken, Binnengewässer von insgesamt 1.405 m). Die flächenhaften<br />

Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 31

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