PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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5.1.2.2 Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt<br />
Die Unterschiede in Bezug auf den Verlust faunistischer Lebensräume sind bei den<br />
gegenübergestellten Varianten überwiegend so gering, dass keine Abstufung vorgenommen<br />
werden kann. Nur bei zwei Artengruppen lassen sich Unterschiede feststellen, daraus lässt<br />
sich jedoch insgesamt zwischen der 2+1-Variante und der Vorzugsvariante der<br />
Antragsunterlagen keine eindeutige Stufung ableiten, so dass sie gleichplatziert werden.<br />
Hinsichtlich der Beeinträchtigungen faunistischer Lebensräume durch Lärm und sonstige<br />
Störungen sind die Unterschiede wieder gering. Bei der 2+1-Variante führt weiterhin der<br />
Nahverkehr durch das Neustädter Binnenwasser, dabei ist jedoch die bereits bestehende<br />
Vorbelastung zu berücksichtigen, da diese Trasse bislang auch schon befahren wird. Bei der<br />
Vorzugsvariante der Antragsunterlagen würde der Verkehr künftig im Bereich des Neustädter<br />
Binnenwassers entfallen, wodurch es zu einer Entlastung sehr hoch bedeutender<br />
Rastvogelflächen und hoch bedeutender Brutvogelflächen käme. Insgesamt werden die<br />
Varianten daher gleichplatziert.<br />
Bei der Zerschneidung faunistischer Lebensräume führt die Variante der Antragsunterlagen<br />
zwar zu geringfügig mehr Neuzerschneidungen als die erstplatzierte 2+1-Variante. Es ist<br />
jedoch auch hier einzubeziehen, dass es für z. B. sehr hoch bedeutende Rastvogelbereiche,<br />
hoch bedeutende Fledermausbereiche im Bereich des Neustädter Binnenwassers zu einer<br />
Entlastung in Bezug auf das Kollisionsrisiko käme. Insgesamt werden die Varianten daher<br />
gleichplatziert.<br />
Insgesamt werden die Varianten im Schutzgut Tiere gleichplatziert.<br />
Tabelle 5-11:<br />
Kriterium<br />
Flächen- und Funktionsverlust<br />
durch Flächeninanspruchnahme<br />
faunistischer Lebensräume<br />
Beeinträchtigung von Tieren durch<br />
Schallimmissionen und optische<br />
Reize<br />
Beeinträchtigungen durch Barriereund<br />
Trennwirkungen<br />
Beeinträchtigungen durch<br />
Fahrbetrieb<br />
Schutzgutbezogene<br />
Bewertung/ Reihung der<br />
Varianten<br />
Schutzgutbezogene Gegenüberstellung – Tiere und biologische Vielfalt<br />
Rangfolge der Varianten<br />
Variante 2+1 Vorzugsvariante<br />
Antragsunterlagen<br />
1 1<br />
1 1<br />
1 1<br />
1 1<br />
5.1.2.3 Schutzgut Pflanzen<br />
Sowohl bei der 2+1-Variante als auch bei der Vorzugsvariante der Antragsunterlagen sind<br />
durch die anlagebedingten Verluste linearer Biotope der Teilstrecke 1A.6 hauptsächlich sehr<br />
hoch bedeutende § 30-Biotope betroffen (1.786 m Knicks, ebenerdige Feldhecken,<br />
Binnengewässer von insgesamt 2.556 m). Darüber hinaus kommt es zum anlagebedingten<br />
Verlust von 0,48 ha Biotopen der Wälder, Gebüsche und Gehölze, die eine hohe Bedeutung<br />
haben. Der überwiegende Teil der flächigen anlagebedingten Verluste betrifft Biotope<br />
geringer Bedeutung. Baubedingt sind durch Verluste linearer Biotope wiederum<br />
hauptsächlich geschützte Biotope sehr hoher Bedeutung betroffen (834 m Knicks,<br />
ebenerdige Feldhecken, Binnengewässer von insgesamt 1.405 m). Die flächenhaften<br />
Analyse zu 2+1-Varianten der Schienenanbindung der FBQ 31